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Zivildienst

Weitgehende Zustimmung zur Revision des Zivildienstgesetzes

Bern (ots)

Von Anfang Mai bis Ende Juli 2001 fand das
Vernehmlassungsverfahren zur Revision des Zivildienstgesetzes statt.
75 Stellungnahmen gingen ein (von 7 Parteien, allen Kantonen, 37
Organisationen und 5 Privatpersonen). Die Revisionsvorlage wurde
gesamthaft gut aufgenommen. Nur drei Vernehmlassungsteilnehmer (die
SVP, der Kanton St. Gallen sowie economiesuisse) sehen keinen
ausreichenden Anlass für eine Revision des geltenden Gesetzes.
Zu den wichtigsten Revisionsvorschlägen äusserten sich die
Vernehmlassungsteilnehmer wie folgt:
1. Zulassungsverfahren:
  • Im revidierten Gesetz sollen die Anforderungen an die glaubhafte Darlegung eines Gewissenskonfliktes mit dem Militärdienst präziser umschrieben werden (Art. 1 und 18b des Revisionsentwurfs). Diese Absicht wurde grundsätzlich positiv aufgenommen. Insbesondere stimmten ihr alle Kantone zu. Die vorgeschlagenen Präzisierungen übernehmen die in der Praxis entwickelten Zulassungskriterien. Dennoch befürchten einzelne Vernehmlassungsteilnehmer (die SPS, Kreise der Militärdienstverweigerer, Arbeitgeberorganisationen und die Zulassungskommission), dass künftig die Zulassung zum Zivildienst durch die neuen Bestimmungen erschwert werden. SPS, EVP und CSP befürworten grundsätzlich den Verzicht auf die Prüfung der Gewissensgründe von Personen, die anstelle des Militärdienstes Zivildienst leisten wollen.
  • Die amtliche Information betreffend den Zivildienst soll verbessert werden (Art. 15a des Revisionsentwurfs). Nur der Schweizerische Gewerbeverband sieht diesbezüglich keinen Handlungsbedarf.
  • Künftig soll ein Zulassungsgesuch nicht erst nach der militärischen Rekrutierung, sondern schon nach dem Orientierungstag gestellt werden können, welcher der Rekrutierung vorausgeht (Art. 16 des Revisionsentwurfs). Nur bei drei Kantonen stiess diese Absicht auf Kritik.
  • Das Festhalten an der Bestimmung, ein Zivildienstgesuch müsse spätestens drei Monate vor der nächsten Militärdienstleistung eingereicht sein (Art. 17 des geltenden Gesetzes), ist linken Kreisen nicht genehm: Sie beantragen die Verkürzung der Frist auf zwei Monate.
  • Zu kontroversen Reaktionen gab die Absicht Anlass, grundsätzlich weiterhin alle Gesuchsteller durch eine Kommission persönlich zu ihrem Zivildienstgesuch anzuhören und von der Anhörung nur Gesuchsteller auszunehmen, die bestimmten religiösen Gemeinschaften angehören und die Zulassungsvoraussetzungen offensichtlich erfüllen (Art. 18a des Revisionsentwurfs). Einerseits fordern SPS und linke Kreise, es sollten nur noch Gesuchsteller angehört werden, deren Gesuche unklar seien. Anderseits geht die Ausnahmeregelung zugunsten religiöser Gemeinschaften drei Kantonen, zwei Arbeitgeberverbänden und einer kirchlichen Gruppierung zu weit: Sie verlangen weiterhin die ausnahmslose Anhörung aller Gesuchsteller.
  • SPS, linke Gruppierungen sowie der Kanton Thurgau fordern die Streichung einer neuen Bestimmung (Art. 18e des Revisionsentwurfs), welche der Vollzugsstelle für den Zivildienst die Kompetenz gibt, die Militärdiensttauglichkeit von Gesuchstellern überprüfen zu lassen.
2. Dauer des Zivildienstes
Der Revisionsentwurf schlägt in Artikel 8 eine Reduktion der
Gesamtdauer der Zivildienstleistungen auf das 1,3-Fache der noch
nicht geleisteten Militärdiensttage vor. Von den grossen Parteien ist
nur die CVP mit diesem Vorschlag einverstanden. Die SVP beharrt auf
dem heutigen Faktor 1,5, während die SPS eine Gleichbehandlung von
Militär- und Zivildienstleistenden und deshalb den Faktor 1,0
fordert. Die EVP verlangt den Faktor 1,2 und für die Grüne Partei
fällt die Reduktion des Faktors noch zu zögerlich aus. Mit Ausnahme
von zweien, die den Faktor 1,5 beibehalten möchten, stimmen alle
Kantone dem Faktor 1,3 zu. Keinen Anlass für eine Reduktion des
Faktors sehen zwei Arbeitgeberverbände (economiesuisse und
Schweizerischer Gewerbeverband) sowie die Schweizerische
Offiziersgesellschaft. Linke Kreise und der Schweizerische
Gewerkschaftsbund schliessen sich dem Standpunkt der SPS an (Faktor
1,0) oder plädieren für einen Faktor unterhalb von 1,3 (GSOA: Faktor
1,1 als  Kompromiss; CNG: Faktor 1,2).
3. Abschaffung der Anerkennungskommission
Der Vorschlag, die Anerkennungskommission aufzuheben (Art. 42 und
43 des geltenden Gesetzes), stiess auf wenig Opposition. Nur
Arbeitgeberorganisationen und der Bauernverband sind für die
Beibehaltung dieser Kommission: Auch in Zeiten einer Rezession mit
erhöhter Arbeitslosikgkeit müsse bei der Anerkennung von neuen
Einsatzbetrieben die Prüfung der Arbeitsmarktneutralität durch
Spezialisten gewährleistet sein.
4. Wirkungsziele für den Zivildienst
Gut aufgenommen wurde die Absicht Wirkungsziele des Zivildienstes
im Gesetz festzuschreiben (Art. 3a des Revisionsentwurfs). Hier gab
vor allem die vorgeschlagene Rolle des Zivildienstes im Rahmen der
Sicherheitspolitik des Bundes zu Bemerkungen Anlass. SPS und linke
Kreise erachten die Unabhängigkeit des Zivildienstes als gefährdet,
wenn er im Rahmen der nationalen Sicherheitskooperation zu nahe an
Armee und Zivilschutz heranrücke. Der Schweizerische Gewerbeverband
und economiesuisse befürchten ihrerseits eine zu starke Angleichung
von Militär- und Zivildienst. Für die Schweizerische
Offiziersgesellschaft fällt dagegen die vorgeschlagene Bestimmung zu
zaghaft aus: Der Zivildienst könne sehr wohl zu einem Teil der
nationalen Sicherheitspolitik werden.
Die Auswertung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens und
die Botschaft zur Revision des Zivildienstgesetzes werden im
September 2001 dem Bundesrat unterbreitet. Dieser entscheidet über
das weitere Vorgehen.

Kontakt:

Samuel Werenfels, Leiter Zivildienst, Thun, Tel. +41 33 228 19 90

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