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Zivildienst

Zivildienst Mitte 2001: über 1000 Einsatzbetriebe

Thun (ots)

2001 hat im ersten Halbjahr die Zahl der
Einsatzbetriebe, die Zivildienstleistende beschäftigen dürfen, auf
über 1000 zugenommen. Die rund 6'500 Zivildienstleistenden können
damit aus rund 4'000 Einsatzplätzen auswählen.
Im ersten Halbjahr 2001 stellten 1001 Personen ein Gesuch um
Zulassung zum Zivildienst, was rund 20 Prozent über dem
Gesuchseingang der selben Zeitspanne des Vorjahres lag. Die
eingegangenen Gesuche verteilten sich auf 678 deutschsprachige, 282
französischsprachige und 41 italienischsprachige Gesuchsteller. Auf
Grund dieses Anstiegs hat sich die Zahl der erstinstanzlich noch
nicht entschiedenen Gesuche Ende Juni 2001 auf 830 erhöht.
Die Vollzugsstelle für den Zivildienst bearbeitete im ersten
Halbjahr 839 Gesuche und verfügte 671 Zulassungen sowie 81
Abweisungen. Dazu kamen 54 Nichteintretensentscheide und 33
Gesuchsrückzüge. Nach der Anhörung abgelehnt wurden somit knapp 10
Prozent der Gesuchsteller. Zählt man die formellen Entscheide hinzu,
führten 20 Prozent der behandelten Gesuche nicht zu einer Zulassung
zum Zivildienst.
Gegen ablehnende Entscheide reichten 19 Personen Beschwerde ein.
Die zuständige Rekurskommission des EVD hiess im Berichtszeitraum 4
Beschwerden gut und wies 18 Beschwerden ab.
Um den höheren Gesuchseingang bewältigen zu können, wurde die
Zulassungskommission um 23 Personen auf 99 Mitglieder erweitert.
Mitte 2001 gab es in der Schweiz 6'563 zivildienstpflichtige
Personen. Diese konnten aus 3'932 Einsatzplätzen in 1'046
unterschiedlichen Einsatzbetrieben wählen, wo sie ihren Zivildienst
erbringen wollen. Momentan leisten pro Quartal rund 900 Personen
Zivildienst. Es stehen somit dem Zivildienst sehr viel mehr
Einsatzplätze zur Verfügung als besetzt werden können.
In die Berichtsperiode fällt die Anerkennung des 1000.
Einsatzbetriebes des Zivildienstes. Damit sichergestellt ist, dass
Zivildienstleistende keine bestehenden Arbeitsplätze gefährden,
befindet die Anerkennungskommission darüber, ob ein Betrieb
Zivildienstpflichtige beschäftigen darf oder nicht. Sie besteht aus
Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber- und der
Arbeitnehmerseite sowie aus Vertretern grosser Verbände sowie der
Arbeitsmarktbehörden.
Ein Schwerpunkt der Arbeiten der Vollzugsstelle für den
Zivildienst war im ersten Halbjahr die Revision des
Zivildienstgesetzes. Die Vernehmlassungsfrist läuft am 31. Juli ab.
Das revidierte Gesetz soll auf den 1.1.2003 in Kraft treten.

Kontakt:

Annette Enz, Leiterin Zulassungen, Thun, Tel. +41 33 228 19 50

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  • 15.02.2001 – 09:41

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