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Die BfB rät: Tipps zum 1. August - Feuerwerkschäden verhindern

Bern (ots)

Der Nationalfeiertag steht vor der Tür und mit ihm das Zünden von Feuerwerk. Wegen der starken Trockenheit wird dies in diesem Jahr ausschliesslich in Kantonen ohne absolutes Feuerverbot möglich sein - und keinesfalls im Wald und in Waldesnähe. Die Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB), die bfu - Beratungsstelle für Unfallverhütung und die Suva empfehlen den vorsichtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern. Um die Tage des 1. August verletzen sich in der Schweiz durchschnittlich 125 Personen. Gründe sind vor allem fehlgeleitete oder zu spät zündende Feuerwerkskörper. Brandverletzungen an Menschen, Tieren und Schäden an Gebäuden sind somit keine Seltenheit. Wer Feuerwerk zündet, sollte sich vorgängig vom Verkaufspersonal instruieren lassen und die Gebrauchsanleitung befolgen. Feuerwerk unterliegt zudem der Sprengstoffgesetzgebung - und es ist stark davon abzuraten, selber Feuerwerk herzustellen. Aus gutem Grund: Selbstgebasteltes Feuerwerk führt immer wieder zu Unfällen. Um den 1. August herum ereignet sich rund die Hälfte aller Unfälle mit Feuerwerk. So eindrucksvoll Feuerwerkskörper sind, so gefährlich können sie sein. Bereits die Zündtemperatur einer Wunderkerze erreicht über 400 Grad Celsius. Im letzten Jahr verunfallten schweizweit 280 Personen beim Umgang mit Feuerwerk. Nicht eingerechnet sind Unfälle von Kindern, da es dazu keine Zahlen gibt. Ursache ist hauptsächlich unachtsames und fahrlässiges Verhalten. Um derartige Unfälle zu vermeiden, sind einige wichtige Empfehlungen zu beachten. Allgemeine Vorsichtsmassnahmen im Umgang mit Feuerwerk

   - Informieren Sie sich beim Verkaufspersonal und befolgen Sie die 
     Gebrauchsanweisung.
   - Platzieren Sie Feuerwerk auf einem stabilen Untergrund, mit den 
     vorgeschriebenen Sicherheitsabständen zu Menschen, Tieren und 
     Gebäuden.
   - Halten Sie Kinder und Tiere von Feuerwerk fern. Lassen Sie 
     Jugendliche nur für ihr Alter freigegebenes Feuerwerk zünden und
     nur unter Aufsicht. Beispielsweise sind bengalische Zündhölzer 
     erst ab 12 Jahren erlaubt.
   - Nähern Sie sich Blindgängern erst nach zehn Minuten, und zünden 
     Sie diese nie nach.
   - Halten Sie Löschmittel (z. B. Feuerlöscher, Löschdecke, einen 
     Eimer Wasser oder Sand) bereit.

Kontakt:

Für Medienanfragen:
Rolf Meier
Medienstelle der Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB)
Telefon 031 320 22 82, media@bfb-cipi.ch

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