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Schweizerisches Rotes Kreuz / Croix-Rouge Suisse

Auch abgewiesene Asyl Suchende haben ein Recht auf Menschenwürde - Im Vorfeld der Eidg. Abstimmung über das Asylgesetz tritt das SRK mit einer Sensibilisierungskampagne an die Öffentlichkeit.

Bern (ots)

Das Schweizerische Rote Kreuz ist seit 50 Jahren in
der Betreuung von Flüchtlingen und Asyl Suchenden engagiert. Seine 
Erfahrungen in der täglichen Arbeit zeigen, dass schon jetzt 
menschlich prekäre Situationen keine Seltenheit sind. Die neue 
Asylgesetzgebung würde zu einer Zunahme individueller Notsituationen 
führen. Einige der Verschärfungen könnten in erster Linie 
tatsächlich Verfolgte und besonders verletzliche Menschen treffen. 
Dies wäre mit dem Grundsatz der Menschlichkeit nicht vereinbar.
Sensibilisierung
In Übereinstimung mit seinem Grundsatz der Neutralität wird sich 
das SRK nicht mit einer Abstimmungsparole an der Abstimmungskampagne 
zum revidierten Asylgesetz und zum Ausländergesetz beteiligen. 
Neutralität heisst aber nicht, zu schweigen, wenn der Grundsatz der 
Menschlichkeit bedroht oder verletzt wird. Als Anwalt der 
Schwächsten wird es deshalb im Rahmen einer  
Sensibilisierungskampagne seine Haltung, seine Werte und seine 
Erfahrungen in der Öffentlichkeit vertreten.
Das SRK will damit auf die Elemente der Revision hinweisen, die 
aus seiner Sicht mit dem Grundsatz der Menschlichkeit nicht 
vereinbar sind. Dabei geht es um den Sozialhilfeausschluss aller 
abgewiesenen Asylsuchenden, ungeachtet des Grades der 
Verletzlichkeit, um das Nichteintreten auf Asylgesuche von Menschen 
ohne gültige Identitätspapiere und die Verschärfung der 
Zwangsmassnahmen.
Das SRK setzt sich dafür ein, dass die Würde aller Menschen in 
gleicher Weise geschützt wird. Die Bekämpfung von Missbrauch darf 
keine Rechtfertigung dafür sein, die Menschenwürde und den 
Kerngehalt der Menschenrechte zu verletzen.
Das SRK wird für diese Sensibilisierung in erster Linie Inserate 
und Mailings einsetzen. Für die Kampagne werden keine Spendengelder 
verwendet.
Reden und handeln
Das SRK wird weiterhin für seine humanitären Werte eintreten, es 
plant aber auch den Ausbau seiner Dienstleistungen im Bereich der 
Beratung und Unterstützung der durch diese Massnahmen betroffenen 
Menschen. Dies betrifft die Hilfe, wenn Menschen in Not geraten, die 
Rückkehrberatung und den sogenannten Bereich Detention, das heisst 
die Betreuung von Menschen in Ausschaffungshaft.
Die Einzelfallhilfe soll auf alle abgewiesenen und von der 
Sozialhilfe ausgeschlossenen Asyl Suchenden ausgedehnt werden. 
Schwerpunkte der Aktivitäten des SRK sind die individuelle Beratung 
und Information sowie die Unterstützung beim Zugang zu staatlicher 
und nicht-staatlicher Hilfe in Notlagen. Nur dort, wo es zwingend 
ist, bietet das SRK einmalige finanzielle und materielle 
Überbrückungshilfen an.
Die im Rückkehrbereich tätigen Rotkreuz-Kantonalverbände 
unterstützen die Rückkehr in Sicherheit und Würde abgewiesener Asyl 
Suchender. Vorgesehen ist, das seit 2005 erfolgreich laufende 
Projekt auszuweiten. Das Rückkehrhilfe-Projekt wird von der 
Humanitären Stiftung SRK finanziell unterstützt.
In den Kantonen Freiburg, Glarus, Tessin und Uri haben 
RückkehrberaterInnen begonnen, Perspektiven- und Rückkehrberatung 
auch in ihren kantonalen Ausschaffungsgefängnissen anzubieten. Die 
ersten Erfahrungen sind positiv. Die Beratungsarbeit des SRK wird 
von den Migrationsbehörden unterstützt, da eine unabhängige 
humanitäre Organisation wie das SRK das notwendige Vertrauen für die 
Beratungen aufbauen kann. Das geplante erweiterte 
Dienstleistungsangebot umfasst regelmässige Besuche der 
Hafteinrichtungen und individuelle Perspektiven- und 
Rückkehrberatung, Unterstützung bei der Rückkehr und finanzielle 
Rückkehrhilfe.
Weitere Auskünfte:
Beat Wagner, Leiter Kommunikation SRK, Tel. 031 387 74 08 / 076 372 
41 84
Bruna Fossati, Leiterin Marketing und Kommunikation SRK Kanton 
Zürich, 
Tel. 044  388 25 61 / 079 287 88 79

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