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Eidg. Finanzverwaltung EFV

Mehr Informationen für Aktionäre - Keine Privilegierung der öffentlichen Hand

Bern (ots)

Der Bundesrat unterstützt die Forderung nach einer
allgemeinen Ueberprüfung des Ausbaus der Aktionärsrechte. Er lehnt
aber eine einseitige Ausdehnung der Offenlegungspflichten und
Auskunftsrechte zu Gunsten des Gemeinwesens ab. Der Bundesrat
beantragt deshalb, die entsprechende Motion von Nationalrat Rudolf
Joder (SVP/BE) abzulehnen.
Joder hatte in seiner Motion verlangt, es sei zu prüfen, wie durch
eine Gesetzesanpassung bei Aktiengesellschaften mit Beteiligung der
öffentlichen Hand die Offenlegungspflicht und das Auskunftsrecht der
Aktionäre erweitert werden könnten.
Der Bundesrat ist mit der allgemeinen Stossrichtung der Motion
grundsätzlich einverstanden. Er unterstützt deshalb auch die
Forderung nach einer allgemeinen Ueberprüfung des Ausbaus der
Aktionärsrechte, wie sie in anderen Motionen bereits verlangt wurde.
Der Bundesrat vertritt hingegen die Ansicht, dass die einseitige
Ausdehnung der Offenlegungspflichten und Auskunftsrechte zu Gunsten
des Gemeinwesens nur eine der möglichen Massnahmen darstellt, um das
angestrebte Ziel erreichen zu können. Es sollten vorab die aufgrund
des Privatrechts bestehenden Möglichkeiten voll ausgeschöpft werden.
Reichen diese nicht aus, so müssen die öffentlichen Interessen des
Gemeinwesens durch entsprechende Regelungen der Auskunftsrechte und
Informationspflichten im öffentlichen Recht sichergestellt werden.
Der Bundesrat beantragt aus den angeführten Gründen die Ablehnung
der Motion.

Kontakt:

Eugen Künzler
Eidg. Finanzverwaltung
Tel.: +41 (0)31 322 60 15
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel.: +41 (0)31 322 60 33
Fax: +41 (0)31 323 38 52
E-Mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: http://www.efd.admin.ch

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