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ASTAG Schweiz. Nutzfahrzeugverband

ASTAG-Delegierte beschliessen Resolution gegen illegale Ausweitungsaktionen des Bau-GAVs

Bern (ots)

Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG ist gewillt, illegalen Einmischungsversuchen aus anderen Branchen mit aller Konsequenz entgegenzutreten. Die Delegierten des Verbandes fordern mit einer Resolution Bundesrat sowie die linken Gewerkschaften unmissverständlich auf, die schleichenden Ausweitungsaktionen der Sozialpartner des Bauhauptgewerbes umgehend zu stoppen. Es geht nicht an, die Allgemein-verbindlichkeitserklärung des Landesmantelvertrags aus der Baubranche (LMV Bau) und den Gesamtarbeitsvertrag für den flexiblen Altersrücktritt (GAV FAR) schleichend immer mehr auf das Transportgewerbe auszudehnen. Unterstützung hat die ASTAG bereits von ihrem Sozialpartner, Les Routiers Suisses erhalten, welche die Einmischung ebenfalls verurteilt.

Für den Schweizerischen Nutzfahrzeugverband ASTAG ist eine gut funktionierende Sozialpartnerschaft im Strassentransport von zentraler Bedeutung. Seit Jahren besteht ein faires, korrektes und konstruktives Einvernehmen mit Les Routiers Suisses (LRS), der Organisation der professionellen Berufsfahrer. Strikte abgelehnt werden sämtliche Einmischungsversuche aus anderen Branchen oder von gewerkschaftlicher Seite, die nur eine Störung der bestehenden Sozialpartnerschaft sowie eine höhere Kostenbelastung des Transportgewerbes bezwecken.

Inakzeptable Störmanöver aus dem Bauhauptgewerbe

An der Delegiertenversammlung hat die ASTAG deshalb auch einstimmig eine Resolution verabschiedet. Unter dem Titel «Hände weg vom Strassentransport» werden der Bundesrat und die zuständigen Organisationen unmissverständlich aufgefordert, die unrechtmässige Ausweitungsaktion der Sozialpartner des Bauhauptgewerbes sofort zu stoppen. Konkret wehrt sich die ASTAG gegen die schleichende Unterstellung von gewerbsmässigen Strassentransportunternehmen unter den Landesmantelvertrag (LMV) und den Gesamtarbeitsvertrag für den flexiblen Altersrücktritt (GAV FAR) des Bauhauptgewerbes. Der LMV und der GAV FAR bezwecken, der körperlichen Belastung der Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe Rechnung zu tragen und die damit verbundenen Beschwerden im Alter zu lindern. Diese wurden nicht für den Strassentransport ins Leben gerufen!

Für eine generelle Ausdehnung des Geltungsbereichs bzw. der bundesrätlichen Allgemeinverbindlichkeitserklärung von LMV und GAV FAR auf das Transport-gewerbe gibt es keine Rechtsgrundlage. Ausserdem fehlt den zuständigen Organisationen - insbesondere den Gewerkschaften - des Bauhauptgewerbes eindeutig auch jede Tarifzuständigkeit (GAV-Fähigkeit) für den Strassentransportbereich.

«Wir lassen nicht zu, dass das Bauhauptgewerbe über das Transportgewerbe bestimmt», sagte ASTAG-Zentralpräsident an der Delegiertenversammlung: «Störmanöver zulasten unserer gut funktionierenden Sozialpartnerschaft und zulasten der Chauffeure akzeptieren wir auf keinen Fall!» Und ASTAG-Direktor Michael Gehrken ergänzte: «Falls die Gewerkschaften mit dieser Ausweitungsaktion finanzielle Löcher, die durch die frühzeitige Pensionierung mit 60 Jahren entstanden sind, stopfen wollen, sind sie bei uns am falschen Platz!» Wohl nicht zuletzt deshalb hat die ASTAG auch bereits Unterstützung von ihrem Sozialpartner, Les Routiers Suisses, erhalten: Die höheren Lohnabzüge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer würden letztlich dazu führen, dass die Berufsfahrer die Zeche bezahlen.

Notwendige Reduktion des LMV-Geltungsbereichs

Der Bundesrat wird deshalb aufgefordert, jetzt umgehend Massnahmen zu ergreifen. Die unrechtmässige Ausweitungsaktion auf die Transportbranche muss umgehend gestoppt werden! Die Gesamtsituation sei zu überprüfen, wobei der Bundesrat notfalls auch auf die Ende Jahr anstehende Verlängerung des Landesmantelvertrags Bau respektive des GAV FAR per 31. Dezember 2012 verzichten sollte. «Das Gewerbe und die Transportunternehmen haben deutlich zum Ausdruck gebracht, dass sie diese Einmischung nicht akzeptieren.»

Die Resolution im Wortlaut

Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG als verantwortlicher Branchenverband fordert die zuständigen Organisationen und den Bundesrat unmissverständlich auf:

- Der Bundesrat muss umgehend entsprechende Massnahmen ergreifen. Die unrechtmässige Ausweitungsaktion auf die Transportbranche ist sofort zu stoppen. Die Gesamtsituation ist zu überprüfen. - Die Quoren gemäss AVEG müssen zwingend durch die zuständigen Behörden überprüft werden. - Vor einer Erneuerung oder Erstreckung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung für den LMV und GAV FAR ist durch den Bundesrat der Geltungsbereich massiv zu reduzieren, wobei Aushub, Abbruch, Deponie- und Recyclingbetriebe, Betriebe beziehungsweise Betriebsteile der Sand- und Kiesgewinnung, Transporte von und zu Baustellen sowie Herstellung und Transport von lagerfähigen Baustoffen respektive nicht-lagerfähigen Baustoffen wie Beton- und Mörtelmischungen ausdrücklich aus den Geltungsbereichen auszuklammern sind.

Kontakt:

ASTAG Schweizerischer Nutzfahrzeugverband
Michael Gehrken
Tel. 079 613 75 64

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