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ASTAG Schweiz. Nutzfahrzeugverband

LSVA: Richter heissen auch "versteckte" Erhöhung gut

Bern (ots)

Im Rechtsstreit um die versteckte Erhöhung der
Schwerverkehrsabgabe (LSVA) durch die Abklassierung modernster 
Nutzfahrzeuge (EURO 3) hat sich das Bundesverwaltungsgericht hinter 
den Bundesrat gestellt. Die noch hängigen Beschwerden gegen die 
Abklassierung der EURO-Norm 3 wurden abgelehnt. Der Schweizerische 
Nutzfahrzeugverband ASTAG ist vom Entscheid nicht überrascht. Nach 
dem Urteil des Bundesgerichts im Hauptprozess zur LSVA-Erhöhung 2008 
hatten die Richter offensichtlich nicht den Mut, die Verwaltung 
nochmals in die Schranken zu weisen. Die zuständigen ASTAG-Gremien 
werden nun das weitere Vorgehen diskutieren.
Beim letzten strittigen Punkt im Prozess um die Erhöhung der 
Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) per 2008 haben die 
Richter die Schweizer KMU und das Transportgewerbe erneut im Regen 
stehen gelassen. Gemäss einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 
war auch die Verteuerung der Tarife für Nutzfahrzeuge der EURO-Norm 3
rechtskonform. Alle drei Beschwerden, die in einem Nebenverfahren 
noch hängig waren, wurden abgelehnt. Somit muss die Abklassierung der
EURO-Norm 3 von der höchsten in die mittlere, teurere LSVA-Kategorie,
nicht rückgängig gemacht werden. Der Bundesrat hatte diese versteckte
Abgabenerhöhung per 1. Januar 2009 vorgenommen, nachdem die 
Schwerverkehrsabgabe insgesamt bereits ein Jahr zuvor erhöht worden 
war. Gegen beide Erhöhungen hatten die ASTAG und Tausende Schweizer 
KMUs Rekurs eingelegt.
Für die ASTAG kommt das negative Urteil des 
Bundesverwaltungsgerichts nicht überraschend. Nach dem Entscheid des 
Bundesgerichts im Hauptprozess, das die elementarsten 
wissenschaftlichen Prinzipien missachtete, war auch bei der 
Abklassierung mit demselben Ausgang zu rechnen. Zwar hatte sich das 
Bundesverwaltungsgericht im Oktober 2009 noch zugunsten der ASTAG 
ausgesprochen und die gesamte LSVA-Erhöhung 2008 als rechtswidrig 
beurteilt. Eine neuerliche Rüge des Bundesrats wollte sich das 
Bundesverwaltungsgericht nun offenbar aber nicht mehr leisten: «Den 
Richtern fehlte offensichtlich der Mut, die Verwaltung nochmals in 
die Schranken zu weisen», brachte es Adrian Amstutz, Zentralpräsident
der ASTAG, auf den Punkt. «Macht und Willkür stehen ein weiteres Mal 
über Wissenschaft und Recht».
Über das weitere Vorgehen werden die zuständigen ASTAG-Gremien bei
nächster Gelegenheit diskutieren.

Kontakt:

ASTAG Schweizerischer Nutzfahrzeugverband,
Michael Gehrken
Tel. 031 370 85 24

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