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Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)

SECO: Entlassungen bei der Swiss: Arbeitsmarktliche Massnahmen: Vermeidung und Milderung von Härtefällen

Bern (ots)

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco)
bereitet in Zusammenarbeit mit den Kantonen arbeitsmarktliche 
Massnahmen vor, um sozialen Härtefällen in Folge der 
Restrukturierung der Swiss vorzubeugen.
Durch den Geschäftseinbruch sieht sich die Swiss zu einem 
massiven Stellenabbau gezwungen. Darüber hinaus ist mit weiteren 
indirekten Entlassungen im unmittelbaren Flughafenbetrieb und bei 
Zulieferern zu rechnen. Es handelt sich um gestaffelte Abgänge unter 
Einhaltung der Kündigungsfristen.
Wie bei anderen Entlassungen grösseren Ausmasses stehen über die 
ordentlichen Dienstleistungen der regionalen 
Arbeitsvermittlungsstellen (RAV) hinaus insbesondere die folgenden 
Massnahmen zur Verfügung:
Betriebliches Arbeitsmarktzentrum (BAZ) 
Das BAZ soll früh, noch im Betrieb und unabhängig vom Wohnort den 
von Arbeitslosigkeit Bedrohten jene Dienste (Beratung, 
Stellenzentrum, Hilfe bei Stellenbewerbung, Kurse, usw.) anbieten, 
die es ihnen ermöglichen, vor Eintritt der Arbeitslosigkeit eine 
neue Stelle zu finden. Dabei ist die Zusammenarbeit mit privaten 
Arbeitsvermittlern möglich und von Vorteil.
Transferorganisation (TO) 
Eine TO ist eine Institution, welche die von einer Massenentlassung 
betroffenen Personen mit einem speziellen Profil, mit einem auf sie 
zugeschnittenen breit gefächerten, professionellen Angebot 
(Vermittlung, Qualifizierung, Beschäftigung) unterstützt.
Weiterbildung 
Es sind verschiedene Qualifizierungsmassnahmen möglich: von einem 
einfachen Standortbestimmungs- oder Bewerbungskurs bis zur 
fachlichen Weiterbildung.
Einarbeitungszuschüsse (EAZ) 
Die Einarbeitungszuschüsse sollen neue Arbeitgeber dazu motivieren, 
Arbeitskräfte zu beschäftigen, die eine ausserordentliche 
Einarbeitung benötigen und die sie sonst nicht anstellen würden.
Pilotprojekt
Erproben neuer Instrumente, die entweder die dauerhafte 
Wiedereingliederung von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt fördern 
oder durch eine Flexibilisierung der Arbeitszeit bestehende 
Arbeitsplätze erhalten.
Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit 
Die Versicherung ermöglicht die Aufnahme einer selbständigen 
Erwerbstätigkeit, indem sie 
- den Versicherten während der Planungsphase zum Aufbau einer 
selbständigen Erwerbstätigkeit finanziell unterstützt und/oder 
- den Versicherten durch die Übernahme des Verlustrisikos 
unterstützt.
Den Massnahmen liegt das Ziel der Vermittlung bereits während der 
Kündigungsfrist oder der raschestmöglichen arbeitsmarktlichen 
Wiedereingliederung zugrunde.
Das seco bereitet in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen die 
Umsetzung der Massnahmen vor.
Bern, 24. Juni 2003
Staatssekretariat für Wirtschaft
Kommunikation / Information
Auskünfte: 
Jean-Luc Nordmann, Direktor für Arbeit im seco, Tel. 031 322 29 26
Rita Baldegger, Leiterin Kommunikation / Information, Tel. 031 323 
37 90

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