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Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)

Exportförderungsgesetz in Kraft gesetzt

Bern (ots)

Der Bundesrat hat das Exportförderungsgesetz per 1.
März in Kraft gesetzt. Die OSEC ist mit der Durchführung der
staatlich finanzierten Exportförderung beauftragt. Das neue Gesetz
soll vor allem den KMU nützen. Dazu hat die OSEC ihr
Dienstleistungsangebot auf die Bereiche Information, Beratung und
Auslandmarketing konzentriert. Sie wird das Aussennetz in den
Exportmärkten generell verbessern und neu zusammen mit den
Botschaften in Schwerpunktmärkten "Swiss Business Hubs" einrichten.
Das Parlament hat beschlossen, die Exportförderung zu erneuern,
damit sie auch in Zukunft den veränderten wirtschaftlichen
Herausforderungen gewachsen bleibt. Dafür wird der OSEC ein
Leistungsauftrag erteilt. Dieser Leistungsauftrag wird jährlich mit
15,2 Millionen Franken Bundesgeldern abgegolten. Die Exportförderung
soll vor allem KMU, die zwar exportfähig, aber im Export unerfahren
sind, zugute kommen. Sie soll aber auch erfahrenen Exporteuren den
Vorstoss in neue Märkte erleichtern.
Wesentlich verstärkt wird die Bereitstellung und Vermittlung
exportrelevanter Information, welche aktuell und bewertet ist. Weil
die Zukunft der Informationsvermittlung in den elektronischen Medien
liegt, soll die gedruckte Information zunehmend durch das Internet
ersetzt werden. Auch die Beratung wird wesentlich verstärkt, weil
gerade sie für die KMU wichtig ist.
In etwa zwanzig Schwerpunktmärkten werden in den kommenden drei
Jahren unter dem Namen "Swiss Business Hub" Anlaufstellen
eingerichtet. Schweizer Exporteure, die an Geschäftskontakten
interessiert sind, erhalten hier wirkungsorientierte
Dienstleistungen. Die Schweizer Wirtschaftsbeziehungen sind und
bleiben jedoch universell. Daher wird das bestehende Angebot bei
allen Botschaften, Generalkonsulaten und Konsulaten generell
verbessert.

Kontakt:

Botschafterin Barbara Rigassi, seco, Standortförderung,
Tel. +41 31 322 29 59, Thomas Hafen, seco, Leiter Exportförderung,
Tel. +41 31 324 08 31.