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Wettbewerbskommission (Weko)

Weko: Erläuterungen zur Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeughandel

(ots)

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 21. Oktober 2002 die Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzughandel (Bekanntmachung) erlassen. Diese ist seit 1. November 2002 in Kraft.

Im Rahmen deren Umsetzung ist das Sekretariat der 
Wettbewerbskommission veranlasst worden, zu einer bestimmten Anzahl 
von Fragen Erklärungen zu liefern, die von den Adressaten der 
Bekanntmachung aufgeworfen wurden. Die Weko fasst in diesem Dokument 
die Antworten auf die häufigsten Fragen zusammen und veröffentlicht 
diese in Form der vorliegenden Erläuterung.
Kontaktperson
Dr. Patrick Krauskopf
031 323 53 40
076 567 14 07 
patrick.krauskop@weko.admin.ch
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