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Wettbewerbskommission (Weko)

weko: Weko eröffnet Untersuchung im Bereich der Zusatzversicherungen im Kanton Aargau

(ots)

Die Wettbewerbskommission (Weko) eröffnet eine Untersuchung betreffend einer allfällig unzulässigen Wettbewerbsabrede im Bereich der Zusatzversicherungen.

Im Kanton Aargau besteht zwischen mehreren Krankenversicherern, 
öffentlichen Spitälern und dem Gesundheitsdepartement ein Vertrag 
über die Rechnungsstellung gegenüber Patienten der 
Halbprivatabteilung in öffentlichen Spitälern. Dieser Vertrag gilt 
für Versicherte, welche über eine Spitalzusatzversicherung für die 
Halbprivatabteilung verfügen und sich in einer Halbprivatabteilung 
eines öffentlichen Spitals behandeln lassen.
Die Weko hatte im Kanton Aargau bereits am 1. Oktober 2001 den 
Tarifvertrag zwischen Krankenversicherern, ÄrztInnen und den 
Privatkliniken im Halbprivatbereich untersagt. Der Vertrag stellte 
eine Preisabsprache dar, welche den wirksamen Wettbewerb beseitigte. 
Die Weko vermutet, dass durch den Vertrag mit den öffentlichen 
Spitälern gleich wie beim Vertrag mit den Privatkliniken die Taxen 
für medizinische Leistungen so festgelegt werden, dass der 
Tarifwettbewerb auf Stufe Leistungserbringer und Krankenversicherer 
ausgeschaltet ist. Dies hat auch indirekte Auswirkungen auf die 
Prämien der Versicherten.
Das Sekretariat der Weko hat daher am 17. Dezember 2002 eine 
entsprechende Untersuchung gegen die Krankenversicherer und 
öffentlichen Spitäler eröffnet.
Kontaktperson
Rolf Dähler
Direktor
031 322 10 41 
rolf.daehler@weko.admin.ch
Dieser Text ist auf unserer Website zugänglich

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