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Bundesamt für Migration

BFM: Dritter Bericht „Monitoring Nichteintretensentscheide“

(ots)

Bern-Wabern, 18.04.2005. In den neun Monaten vom 1. April bis zum 31. Dezember 2004 haben in der Schweiz insgesamt 3804 Asylsuchende einen rechtskräftigen Nichteintretensentscheid erhalten und wurden vom Sozialhilfesystem des Asylbe-reichs ausgeschlossen. Von ihnen haben im vierten Quartal 649 Personen (17%) in den Kantonen um Nothilfe ersucht und erhalten. Dies geht aus dem dritten Monito- ringbericht des Bundesamtes für Migration hervor.

Seit dem 1. April 2004 erhalten Asylsuchende, auf deren Asylgesuch 
nicht eingetreten wurde, keine Sozialhilfe mehr. Ihnen wird nur noch 
eine von der Verfassung garantierte minimale Nothilfe gewährt. In 
einem Monitoring überprüft der Bund zusammen mit den Kantonen, wie 
sich dieser Sozialhilfestopp für Personen mit rechtskräftigem 
Nichteintre-tensentscheid (NEE) auswirkt. Der vorliegende Bericht 
basiert auf den Ergebnissen des vierten Quartals, also Oktober bis 
Dezember 2004.
Ergebnisse Von Oktober bis Dezember 2004 sind 831 
Nichteintretensentscheide rechtskräftig ge-worden. Es gibt somit 
3804 Personen mit seit April rechtskräftig gewordenem 
Nichtein-tretensentscheid.
Die Kosten der Kantone für Nothilfeleistungen (inklusive 
Gesundheitskosten) von April bis Dezember 2004 (1,73 Mio. Franken) 
sind durch die ausgerichteten Bundespauscha-len (2,33 Mio. Franken) 
gedeckt. Dies obwohl im vierten Quartal die Kantone mit 698'000 
Franken mehr aufwendeten, als sie vom Bund pauschal erhielten 
(529'000 Franken). Zum Defizit im vierten Quartal trug massgeblich 
der Kanton Zürich bei, wo 43 Prozent aller Nothilfeleistungen 
ausgerichtet wurden.
Die Kantone richteten im vierten Quartal 2004 für 649 Personen oder 
17 Prozent aller Personen mit rechtskräftigem NEE Nothilfe aus 
(Vorquartale 15%, bezw. 16%).
Mehrere Kantone stellten zusätzlich Nothilfestrukturen zur 
Verfügung, welche Betriebs-kosten von 923'000 Franken verursachten. 
Diese Strukturkosten werden vom Bund nicht abgegolten, da es nicht 
das Ziel des Bundes ist, durch Sonderstrukturen den Aufenthalt von 
Personen, welche die Schweiz verlassen müssten, zu verlängern.
Irregulärer Aufenthalt und Delinquenz 360 Personen mit NEE sind im 
vierten Quartal insgesamt 553 Mal durch die Polizei an-gehalten 
worden. Über die Hälfte (57%) dieser Anhaltungen sind auf 
irregulären Aufent-halt zurückzuführen. Gut sechs Prozent 
(Vorquartal 5%) der 3804 Personen mit seit April rechtskräftigem NEE 
wurden aufgrund von Betäubungsmittel- oder Vermögensdelikten 
angehalten. Der Sozialhilfestopp trägt damit auch weiterhin nicht zu 
einer Verschärfung der Sicherheitssituation bei.
Von den 1788 Personen, die von April bis Juni einen 
Nichteintretensentscheid erhielten, wurden im vierten Quartal nur 
noch 20 Prozent als Nothilfebezüger oder polizeilich er-fasst. Dies 
lässt darauf schliessen, dass der Sozialhilfestopp die erhoffte 
Wirkung zeigt und die betroffenen Personen zumindest nach mehreren 
Monaten nicht mehr um Nothilfe ersuchen oder von der Polizei 
aufgegriffen werden.
Der vollständige dritte Monitoring-Bericht sowie das Rechtsgutachten 
über die Anforde-rungen der Kinderrechtskonvention an die Nothilfe 
sind im Internet unter www.bfm.admin.ch abrufbar.
Weitere Auskünfte:
Mario Tuor, Information & Kommunikation BFM, 031 / 324 31 50
Dominique Boillat, Information & Kommunication BFM, 031 / 325 98 80

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