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HEV Schweiz

Willkürlicher Zwangseingriff in Geschäftsmietverträge scheitert auch im Ständerat

Zürich (ots)

Der Bundesrat lehnte einen pauschalen Staatseingriff in bestehende Mietverträge stets ab. Wie der Nationalrat hat nun auch der Ständerat ein Covid-19-Geschäftsmietegesetz verworfen. Der Hauseigentümerverband Schweiz begrüsst diesen Entscheid. Ein genereller Zwang für einen Erlass von 60% der vereinbarten Geschäftsmieten wäre willkürlich und verfassungswidrig. Zudem zeigen die Erhebungen des Bundes, dass die grosse Mehrheit der Covid-19-bedingt geschlossenen Mietbetriebe bereits einvernehmliche Vereinbarungen zwischen Mietern und Vermietern getroffen hat.

Die Auswirkungen der Krise auf die betroffenen Unternehmen sowie auch die individuellen finanziellen Verhältnisse der Vertragsparteien und die konkreten vertraglichen und betrieblichen Umstände sind äusserst unterschiedlich. Ein staatlicher Zwang für einen generellen undifferenzierten Mietzinserlass zulasten der Vermieter ist willkürlich und ungerecht. Auf Kosten der privaten Vermieter und Pensionskassen hätten auch viele finanzstarke Unternehmen profitiert.

Unterstützungsmassnahmen wurden weiter ausgebaut

Dank der immensen Unterstützungen des Bundes, der Kantone und Gemeinden sowie der grossen Zahl von freiwilligen Mieterlassen durch die Vermieter, bestehen keine globalen Zahlungsschwierigkeiten der Geschäftsmieter. Das im Auftrag des Bundesrates erstellte Monitoring zeigt im Weiteren, dass eine grosse Mehrheit der Geschäftsmietparteien bereits einvernehmliche Einigungen für eine Mietzinsreduktion gefunden hat. Zudem belegen die erhobenen Fakten deutlich, dass kein Anstieg der Mietschlichtungsfälle eingetreten ist.

Ungerechte Bevorzugung und Verzerrung des Wettbewerbs abgelehnt

Das vorgeschlagene Geschäftsmietegesetz für einen rückwirkenden Eingriff in die mietvertraglichen Rechte hätte die Wirtschaftsfreiheit und die Eigentumsgarantie verletzt und einen krassen Verstoss gegen die Wettbewerbsneutralität bewirkt. Gemäss der bundesrätlichen Monitor-Erhebung sind rund 60% der Unternehmen (Wirte, Ladenbetreiber, Coiffeure etc.) nicht eingemietet, sondern betreiben ihr Geschäft in einer eigenen Liegenschaft. Deren Raumkosten sind in etwa gleich hoch wie jene der eingemieteten Unternehmer. Eigentümer-Unternehmer waren im genau gleichen Masse von den Covid-19-bedingten Betriebseinschränkungen betroffen. Während die Geschäftsraummieter von ihren Mietkosten weitgehend entlastet würden, müssten hingegen Unternehmen in der eigenen Liegenschaft ihre Raumkosten (z.B. Hypothekarzinsen, Versicherungen, Gebühren etc.) zu 100% selbst tragen. Diese Besserstellung privilegiert Mieter-Unternehmer gegenüber Eigentümer-Unternehmern und verzerrt den Wettbewerb in unzulässiger Weise.

Komplizierter Staatseingriff hätte zu Auslegungsprozessen geführt

Die Umsetzung des beratenen Geschäftsmietegesetzes würde in den einzelnen Mietvertragsverhältnissen enorme Abgrenzungsprobleme verursachen. So etwa bei der Bestimmung der zu zahlenden Nebenkosten sowie der Gültigkeit bereits abgeschlossener Vereinbarungen zwischen den Mietparteien. Folge davon wären Rechtsunsicherheit und jahrelange Gerichtsverfahren.

Der HEV Schweiz begrüsst, dass die Verunsicherung bei den Vertragsparteien aufgrund der politischen Diskussionen beendet wurde. Seit Verabschiedung der Motionen im Parlament wurden die Härtefallmassnahmen des Bundes in Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie weiter aufgestockt. Diese Massnahmen sind wettbewerbsneutral und kommen jenen zugute, die es tatsächlich nötig haben. Im Weiteren ist es an den Mietparteien selbst, im Bedarfsfall situationsgerechte und nachhaltige Lösungen für ihr Mietverhältnis auszuloten.

Pressekontakt:

HEV Schweiz
Markus Meier, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/602'42'47
E-Mail: info@hev-schweiz.ch

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