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HEV Schweiz

HEV Schweiz: Mietrechtsvorlage in der Ständeratskommission stark umstritten

Zürich (ots)

Anders als der Nationalrat will die vorberatende
Kommission des Ständerates auf die Mietrechtsvorlage des Bundesrates 
eintreten. Die konkrete Ausgestaltung der Vorlage ist jedoch stark 
umstritten. Ein weiteres langwieriges Ringen um eine Lösung mit 
ge-ringen Erfolgschancen ist absehbar.
Zur Erinnerung: Im November 2007 hatten sich die Vermieter- und 
Mieterorganisationen in einem "historischen" Kompromiss zu einem 
Systemwechsel in der Mietzinsgestaltung zu-sammengerauft. Der 
zentrale Punkt des einvernehmlichen Vorschlags war die Möglichkeit, 
die Mieten zu 100% an den Landesindex der Konsumentenpreise 
anzupassen. Im Beisein von Bundesrätin Doris Leuthard wurde der 
Kompromiss unterzeichnet. Der Westschweizer Mieterverband hatte 
diesen allerdings bereits kurze Zeit nach Unterzeichnung wieder 
hinter-fragt.
Die vom Bundesrat ans Parlament geschickte Vorlage veränderte den 
"historischen" Kom-promiss jedoch einseitig zulasten der Vermieter: 
Er übernimmt zwar alle Konzessionen der Vermieterseite, die 
Konzession der Mieterseite - die 100%-Anbindung an den Landesindex 
der Konsumentenpreise - wurde jedoch fallengelassen. Statt dessen 
will der Bundesrat die Mieten an einen Spezialindex knüpfen.
Position des HEV Schweiz
Der HEV Schweiz steht nach wie vor zum Kompromiss als Gesamtpaket. 
Die einseitig ver-änderte Gesetzesvorlage des Bundesrates lehnt der 
Verband jedoch dezidiert ab. Die In-dexmiete ist für den HEV nur 
akzeptabel, wenn die Vermieter die Kosten für die Finanzie-rung, den 
Unterhalt und den Betrieb durch die Mieteinnahmen decken können. Bei 
einer Be-schränkung des Teuerungsausgleichs würde der ursprünglich 
vereinbarte Mietzins Jahr für Jahr weniger wert. Wird für die 
Mietzinsanpassungen nicht auf den etablierten Landesindex der 
Konsumentenpreise, sondern auf einen Spezialindex abgestellt, so 
besteht zudem die Gefahr, dass dieser Spezialindex zum politischen 
Spielball wird. Dies zeigt auch das Gutachten der beiden Basler 
Universitäts-Professoren Borner/Kugler.
Es ist daher bedauerlich, dass die Ständeratskommission - anders 
als der Nationalrat - auf die Bundesratsvorlage eingetreten ist. Eine
neuerliche jahrelange und kostspielige politische Auseinandersetzung 
über die Mietzinsgestaltung, die letztlich womöglich wiederum an 
einem Referendum scheitert, ist absehbar. Es sei daran erinnert, dass
das Stimmvolk in den Jahren 2003 und 2004 zwei unterschiedliche 
Mietrechtsvorlagen sehr deutlich verworfen hat.
Das geltende Recht ist besser nachvollziehbar als die Vorlage des 
Bundesrates. Die Regeln zur Mietzinsanpassung sind in der Praxis 
eingespielt. Streitigkeiten über die Mietzinsgestal-tung sind 
Einzelfälle. Mit dem neuen Referenzzinssatz wurde auch die frühere 
Problematik der Mietzinsbindung an die variablen Hypotheken gelöst. 
Die Schweiz verfügt im internatio-nalen Vergleich über ein qualitativ
gutes und breit gefächertes Wohnungsangebot. Im Ge-gensatz zum 
Ausland ist der Schweizer Wohnungsmarkt von Verwerfungen verschont 
ge-blieben und erfreut sich nach wie vor einer gesunden 
Wohnbauproduktion. Eine Notwendig-keit für eine Mietrechtsrevision 
besteht daher nicht.

Kontakt:

HEV Schweiz
aNR Dr. Rudolf Steiner, Präsident HEV Schweiz
Tel. +41/62/212'13'60
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/642'28'82
E-Mail: info@hev-schweiz.ch

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