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Sucht Schweiz / Addiction Suisse / Dipendenze Svizzera

Pilzgenuss mit Alkohol kann giftig sein

Lausanne (ots)

Die Pilze schiessen um diese Jahreszeit auf
Wiesen und in Wäldern aus den feuchten Böden. Bevor man sie 
geniesst, heisst es aber aufpassen: Die Schweizerische Fachstelle 
für Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA) weist darauf hin, dass 
der so genannte Faltentintling nicht zusammen mit Alkohol verzehrt 
werden darf. Die Kombination ist giftig und kann von Hitzewallungen 
über Übelkeit bis hin zu Herz-Kreislaufproblemen führen.
Alle Pilzfreunde wissen, dass man vom Fliegenpilz und vom 
Knollenblätterpilz besser die Finger lässt. Weniger bekannt ist, 
dass der so genannte Faltentintling (Coprinus atramentarius) nicht 
zusammen mit Alkohol genossen werden darf. Die Kombination kann zu 
einer Vergiftung führen, deren Symptome von Hitzegefühlen über 
Übelkeit, Atemnot, Schwindel, Herzklopfen bis hin zu einem 
Kreislaufkollaps oder Herzproblemen reichen. Der Faltentintling wird 
deswegen in der Umgangssprache auch "Alkoholtintling" genannt. 
Verantwortlich für die toxische Wirkung ist das im Faltentintling 
enthaltende Coprin. Es hemmt den Abbau des Alkohols im Körper, 
genauer des giftigen Acetaldehyds, das sich dann im Blut anreichert 
und die Vergiftungserscheinungen bewirkt. (Damit wirkt der 
Faltentintling übrigens ähnlich wie das Arzneimittel "Antabus", das 
zur Aversionstherapie bei Alkoholabhängigkeit verwendet wird.) Die 
Symptome treten innert einer Minute bis zu einer Stunde nach dem 
Essen auf. Weil das Coprin nur sehr langsam vom Körper ausgeschieden 
wird, kann es noch bis zu drei Tage später zu heftigen 
Vergiftungserscheinungen kommen, falls in dieser Zeit Alkohol 
getrunken wird. Um ganz sicher zu gehen, sollte man auch einige Tage 
vor dem Genuss des Pilzgerichts keinen Alkohol konsumieren. 
Ebenfalls vermeiden sollte man Alkohol in versteckter Form, zum 
Beispiel in Weinessig, Medikamenten, Hustensaft etc.
Beim Auftreten von Symptomen das nächste Spital kontaktieren
Nach Auskunft der VAPKO, der Schweizerischen Vereinigung amtlicher
Pilzkontrollorgane, ist der Faltentintling bis in den späten Herbst 
hinein auf Wiesen, an Waldrändern und in Gärten anzutreffen. Gerade 
für weniger erfahrene Pilzsammlerinnen und -sammler ist der 
Faltentintling nicht leicht vom weit verbreiteten und problemlos mit 
Alkohol geniessbaren Schopftintling zu unterscheiden. Pilzfreunde 
sollten die gesammelte Beute deshalb stets von der 
Pilzkontrollstelle in ihrer Region begutachten lassen. Über die 
nächstgelegene Kontrollstelle gibt die Gemeinde Auskunft oder die 
VAPKO: Im Internet finden sich unter www.vapko.ch die Adressen 
sämtlicher Pilzkontrollstellen in der Schweiz. Beim Auftreten der 
oben geschilderten Vergiftungssymptome sollte man unverzüglich das 
nächstgelegene Spital, einen Arzt oder das Schweizerische 
Toxikologische Informationszentrum kontaktieren (Notfallnummer: 
145).
Auskunft: Janine Messerli, Mediensprecherin SFA 
Tel. 021 321 29 74 
E-Mail:  jmesserli@sfa-ispa.ch
Diese Medieninformation mit einem Foto des Faltentintlings finden 
Sie auch unter:
http://www.sfa-ispa.ch/index.php?IDtheme=64&IDcat24visible=1&langue=D

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