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Bundesamt für Justiz

Bundesrat empfiehlt Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs zur Annahme

Bern (ots)

Das Volk wird gleichzeitig über beide Vorlagen zum
Schwangerschaftsabbruch abstimmen
Der Bundesrat unterstützt die vom Parlament
beschlossene Fristenregelung. Er beurteilt diese Neuregelung des
Schwangerschaftsabbruchs als akzeptable Lösung, welche die
Veränderung der gesellschaftlichen Verhältnisse berücksichtigt. Er
hat zudem beschlossen, die Fristenregelung sowie die restriktive
Volksinitiative "für Mutter und Kind" dem Volk gleichzeitig zur
Abstimmung zu unterbreiten.
Der Bundesrat hat in der Vergangenheit wiederholt bekräftigt, dass
eine Aenderung der Strafbestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch
notwendig ist. In der parlamentarischen Debatte hatte er sich für das
Schutzmodell mit Beratungspflicht eingesetzt. Nachdem das
Schutzmodell keine Mehrheit im Parlament gefunden hat, die
Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs aber angesichts der immer
grösseren Diskrepanz zwischen Gesetz und Realität dringlich ist,
unterstützt der Bundesrat nun die vom Parlament beschlossene
Fristenregelung.
Zur Volksinitiative "für Mutter und Kind" hat sich der Bundesrat
bereits in seiner Botschaft vom 16. November 2000 klar ablehnend
geäussert. Die vorgeschlagene Regelung wäre deutlich restriktiver als
die heute in den meisten Kantonen herrschende Praxis und belässt der
Frau keinerlei Selbstbestimmungsrecht. Der Schutz des werdenden
Lebens kann nach Ansicht des Bundesrates nicht ausschliesslich mit
dem Strafrecht gewährleistet werden, sondern erfordert ein
umfassendes sozialpolitisches Konzept.
Nur eine Abstimmung
Aus Sicht des Bundesrates ist es problematisch, die
Fristenregelung und die Volksinitiative "für Mutter und Kind"
nacheinander zur Abstimmung vorzulegen. Weder die Bevölkerung noch
die interessierten Parteien und Organisationen würden verstehen, dass
über die äusserst emotionale Frage des Schwangerschaftsabbruchs
innert kurzer Zeit zweimal ein Abstimmungskampf geführt wird. Sollte
der höchst unwahrscheinliche Fall eintreten, dass beide Vorlagen
angenommen würden - was auch bei gestaffelten Abstimmungen eintreten
könnte -hätten die Verfassungsbestimmungen (wie von der
Volksinitiative gefordert) gegenüber der vom Parlament beschlossenen
Fristenregelung den Vorrang. Die Parlamentsvorlage ist nämlich nur
auf Gesetzesstufe angesiedelt, und die Uebergangsbestimmung der
Volksinitiative würde unmittelbar nach ihrer Annahme fast jeden
Schwangerschaftsabbruch verbieten.

Kontakt:

Bundesamt für Justiz
Vizedirektor Peter Müller
Tel.: +41 (0)31 322 41 33

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