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Bundesamt für Justiz

Die Schweiz und Frankreich wollen das Auslieferungsverfahren vereinfachen - Bundesrat genehmigt bilateralen Zusatzvertrag zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen

Bern (ots)

Die Schweiz und Frankreich wollen das
Auslieferungsverfahren in bestimmten Fällen vereinfachen und
beschleunigen: Wenn eine gesuchte Person sich der Auslieferung nicht
widersetzt, soll sie zukünftig ohne formelles Auslieferungsersuchen
in einem vereinfachten Verfahren dem ersuchenden Staat übergeben
werden können. Der Bundesrat hat am Mittwoch den bilateralen
Zusatzvertrag zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen genehmigt
und die Ermächtigung zur Unterzeichnung erteilt. Der Vertrag muss
anschliessend vom Parlament verabschiedet werden.
Die schweizerische Gesetzgebung ermöglicht bereits generell die
vereinfachte Auslieferung, wenn die gesuchte Person der Uebergabe an
den ersuchenden Staat zustimmt. Rund die Hälfte der Auslieferungen an
Frankreich können auf diese Weise rasch abgewickelt werden. Der
Zusatzvertrag wird das vereinfachte Verfahren neu auch bei
Auslieferungen von Frankreich an die Schweiz ermöglichen.

Kontakt:

Folco Galli, Bundesamt für Justiz, Tel. +41 31 322 77 88

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