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Genmab A/S

Genmab A/S ruft Jahreshauptversammlung ein

Kopenhagen, Dänemark (ots/PRNewswire)

Genmab A/S (CSE: GEN) wird
die Jahreshauptversammlung des Unternehmens am  20. April 2005 um
14.00 Uhr im Hilton Copenhagen Airport, Ellehammersvej 20,  2770
Kastrup, Dänemark, abhalten.
    Tagesordnung:
    1. Bericht des Aufsichtsrates über die Aktivitäten der Gesellschaft im
       abgelaufenen Geschäftsjahr.
    2. Präsentation des geprüften Jahresabschlusses zur Genehmigung sowie
       Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes.
    3. Beschluss zur Gewinnverteilung bzw. zum Ausgleich des
       Jahrsfehlbetrages gemäss dem genehmigten Jahresabschluss.
       Der Aufsichtsrat beantragt, dass der Jahresfehlbetrag von 415 Mio. DKK
       mittels Übertrag auf das aufgelaufene Defizit vorgetragen wird.
    4. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern.
Gemäss Artikel 13 der Satzung der Gesellschaft werden die
Mitglieder des Aufsichtsrates für einen Zeitraum von drei Jahren
gewählt. Die Amtsperioden von Dr. Michael B. Widmer
(Vorstandsvorsitzender) und Karsten Havkrog Pedersen laufen zum
Stichtag dieser Jahreshauptversammlung ab. Der Aufsichtsrat schlägt
vor beide, Dr. Michael B. Widmer und Karsten Havkrog Pedersen, für
weitere drei Jahre wiederzuwählen.
Informationen zu Dr. Michael Blair Widmer:
Dr. Widmer ist Aufsichtsratsvorsitzender und seit März 2002
Mitglied des Aufsichtsrats. Dr. Widmer ist ebenfalls Mitglied unseres
Vergütungsausschusses. Dr. Widmer war Vice President und Director of
Biological Sciences bei Immunex Corporation, Inc. in Seattle. Bevor
er im Jahre 1984 zu Immunex kam war er Assistenzprofessor am Labor
für Medizin und Pathologie an der Universität von Minnesota. Zuvor
war er Wissenschaftler an der Leukemia Society of America. Seine
Forschungen konzentrieren sich auf das Gebiet der Immun- und
Entzündungsreaktionen. Er hat über 100 wissenschaftliche
Veröffentlichungen verfasst. Während seiner Zeit bei Immunex hat er
Pionierarbeit auf dem Gebiet der Zytokin Antagonisten, insbesondere
der löslichen Zytokinrezeptoren als pharmakologische
Entzündungsregulatoren geleistet. Er hat zur Entwicklung von Enbrel,
einem löslichen, von TNF und Wyeth Ayerst vermarkteten Rezeptor zur
Behandlung rheumatoider Arthritis, beigetragen.
Informationen zu Karsten Havkrog Pedersen:
Pedersen ist seit März 2002 Mitglied unseres Aufsichtsrats und war
sowohl Mitglied des Prüfungsausschusses und unseres Nominierungs- und
Unternehmensführungsausschusses. Er blickt auf eine über 25-jährige
Erfahrung als Anwalt in den Bereichen dänischen Körperschaftsrechts
und Unternehmensführung zurück. Pedersen war seit 1981 Partner in der
Kanzlei Hjejle, Gersted & Mogensen. Er wurde 1983 als Rechtsanwalt am
obersten Gericht zugelassen. Pedersen war von 2000 bis 2003 Mitglied
des dänischen Berufungsgerichtes und ist Mitglied des Ausschuss für
Rechtsangelegenheiten im dänischen Juristenverband. Von 1991 bis 2004
war er Mitglied des Redaktionskomitees der dänischen
Juristenzeitschrift "Lov & Ret.". Pedersen ist Aufsichtsratsmitglied
von BIG Fonden und acht seiner Tochtergesellschaften sowie von API
Property Fund Denmark P/S.
5. (a) Antrag, die Satzung dergestalt zu ändern, dass nur ein
staatlich zugelassener Rechnungsprüfer notwendig ist und (b) Wahl des
Rechnungsprüfers.
(a) Aufgrund der neuen Gesetzgebung kann das Unternehmen den
Jahresabschluss von nur einem statt zwei Wirtschaftsprüfern prüfen
lassen. Der Aufsichtsrat ist der Überzeugung, dass es im besten
Interesse des Unternehmens liegt, diese Möglichkeit zu nutzen und
beantragt, den Paragraphen 17 der Satzung entsprechend zu ändern:
"Paragraph 17
Die Konten der Gesellschaft müssen durch mindestens einen
staatlich zugelassenen, von der ordentlichen Mitgliederversammlung
auf jeweils ein Jahr gewählten, Wirtschaftsprüfer geprüft werden."
Der Aufsichtsrat beantragt ebenfalls eine kleinere Änderung des
Paragraphen 10 der Satzung:
"Paragraph 10
... Auf der ordentlichen Mitgliederversammlung soll folgende
Tagesordnung aufgestellt werden: [ ... ]
5. Wahl der Wirtschaftsprüfer ... "
(b) Der Aufsichtsrat beantragt die Wiederwahl von
PricewaterhouseCoopers (staatlich zugelassener Wirtschaftsprüfer) als
(einzigen) gewählten Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft.
6. Antrag des Aufsichtsrats und/oder den Aktionären:
(a) Der Aufsichtsrat beantragt, Paragraph 4A der Satzung, der den
Aufsichtsrat ermächtigt, neue Anteile auszugeben, dergestalt zu
ändern, dass die Ermächtigung von einem Nennwert von 4.249.986 DKK
auf einen Nennwert von 15.000.000 DKK erhöht und auf 5 Jahre ab
dieser Jahreshauptversammlung verlängert wird. Der Aufsichtsrat
beantragt ebenfalls den Paragraphen 4A dergestalt zu ändern, dass der
Aufsichtsrat, im Rahmen der 15.000.000 Anteile, Anteile im Nennwert
von 2.000.000 DKK (einschliesslich Gratisaktien) an Angestellte der
Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften ausgeben kann. Dieser
Antrag soll dem Aufsichtsrat die Möglichkeit sichern, Aktien im
Zusammenhang mit Verhandlungen mit Partnern, mit Fusionen und
Übernahmen, mit einer Kapitalbeschaffung, der Absicherung der
weiteren Entwicklung der Gesellschaft sowie der Anwerbung und Bindung
von Angestellten, einzusetzen:
"Paragraph 4A
Der Aufsichtsrat ist bis zum 19. April 2010 befugt, das nominale
Stammkapital in einer oder in mehreren Tranchen durch die Emission
von begebbaren Inhaberaktien bis zu einem Nennwert von 15.000.000 DKK
zu erhöhen, mit den bereits ausgegebenen Aktien der Gesellschaft
gleichrangig sind. Die Kapitalerhöhung kann durch Bareinlagen oder
Sacheinlagen mit oder ohne Ausschluss der Bezugsrechte der Aktionäre
der Gesellschaft erfolgen. Im Rahmen der Befugnis das Stammkapital
auf 15.000.000 DKK zu erhöhen, kann der Aufsichtsrat in einer oder
mehreren Tranchen und ohne Vorkaufsrecht für Aktionäre der
Gesellschaft Anteile bis zu einem Betrag von 2.000.000 DKK an
Angestellte der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften durch
Barzahlung zu Marktpreisen oder zu Diskontpreisen sowie durch Ausgabe
von Gratisaktien ausgeben. Die neuausgegeben Aktien sind
börsenfähige, auf den Inhaber ausgestellte Wertpapiere und
unterliegen weder irgendwelchen Übertragungseinschränkungen noch
Ablösungsverpflichtungen. Die neuen Aktien gewähren die im
Emissionsbeschluss des Aufsichtsrats vorgesehenen Dividenden und
sonstigen Rechte".
(b) Gemäss der existierenden Befugnis des Aufsichtsrats,
Optionsscheine nach Paragraph 6A der Satzung auszugeben, bleiben
599.500 Optionsscheine bevollmächtigt, aber nicht gezeichnet. Der
Aufsichtsrat beantragt Paragraph 6A dergestalt zu ändern, dass die
Ausgabe zusätzlicher Optionsscheine, ohne Vorkaufsrecht für die
bereits vorhandenen Aktionäre, zugelassen ist, die Mitgliedern des
Aufsichtsrats der Gesellschaft, Angestellten und Beratern der
Gesellschaft sowie Angestellten und Beratern von
Tochtergesellschaften der Gesellschaft das Recht geben, Anteile an
der Gesellschaft im Nennwert bis zu 2.500.000 DKK zu zeichnen und die
entsprechenden Kapitalerhöhungen vorzunehmen. Der Aufsichtsrat ist
der Auffassung, dass es, um eine genügende Anzahl qualifizierter
Angestellter, Aufsichtsratsmitglieder und Berater anwerben und
langfristig binden zu können, für die Gesellschaft notwendig ist, in
der Lage zu seine, Optionsscheine als Teil der Anstellung durch bzw.
Zugehörigkeit zur Gesellschaft usw. auszugeben. Die relevanten Teile
des geänderten Paragraphen 6A lauten wie folgt:
"Paragraph 6A
Durch Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 24. April 2003
wurde der Aufsichtsrat bevollmächtigt, Optionsscheine auszugeben, um
Aktien der Gesellschaft bis zu einem Nennbetrag von 500.000 DKK zu
zeichnen und das nominale Stammkapital der Gesellschaft bis zu einem
Nennbetrag von 500.000 DKK durch Bareinlagen in Verbindung mit der
Ausübung der Optionsscheine zu erhöhen. Die Befugnis wurde
ursprünglich bis zum 23. April 2008 erteilt und wurde hinsichtlich
der Ausgabe besagter Optionsscheine und der entsprechenden
Barkapitalerhöhungen durch Beschluss der Hauptversammlung vom 1.
April 2004 bis zum 31. März 2009 verlängert.
Darüber hinaus wird der Aufsichtsrat durch Beschluss der
Jahreshauptversammlung vom 1. April 2004 bevollmächtigt, in einer
oder mehreren Tranchen zusätzliche Optionsscheine auszugeben, um
Aktien der Gesellschaft bis zu einem Nennbetrag von 1.250.000 DKK zu
zeichnen und die entsprechenden Barkapitalerhöhungen bis zu einem
Nennbetrag von 1.250.000 DKK vorzunehmen. Diese Befugnis ist bis zum
31. März 2009 in Kraft.
Darüber hinaus wird der Aufsichtsrat durch Beschluss der
Jahreshauptversammlung vom 20. April 2005 bevollmächtigt, in einer
oder mehreren Tranchen Optionsscheine auszugeben, um Aktien der
Gesellschaft bis zu einem Nennbetrag von 2.500.000 DKK zu zeichnen
und die entsprechenden Barkapitalerhöhungen bis zu einem Nennbetrag
von 2.500.000 DKK vorzunehmen. Diese Befugnis ist bis zum 19 April
2010 in Kraft.
Diese Befugnisse berechtigen den Aufsichtsrat zur Emission von
Optionsscheinen an die Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft, die
Mitarbeiter und Berater der Gesellschaft sowie die Mitarbeiter und
Berater der Tochtergesellschaften der Gesellschaft, wobei darauf
hingewiesen wird, dass nach Massgabe der ursprünglich am 24. April
2003 erteilten Befugnis (die gemäss dem ersten Absatz des
vorliegenden Paragraphen 6A verlängert wurde) Mitgliedern des
Aufsichtsrates bzw. eingetragenen Vorständen keine Optionsscheine
zustehen, die bereits zuvor Optionsscheine erhalten haben. Die
derzeitigen Aktionäre der Gesellschaft haben kein Bezugsrecht im
Zusammenhang mit der Emission von Optionsscheinen auf der Grundlage
dieser Befugnisse. Ein Optionsschein berechtigt zur Zeichnung einer
Aktie mit einem Nennbetrag von 1 DKK zu einem vom Aufsichtsrat
festgelegten Zeichnungspreis je Aktie, der jedoch nicht unter dem zum
Emissionszeitpunkt geltenden Marktpreis einer Aktie der Gesellschaft
liegen darf.
Die Frist zur Ausübung der ausgegebenen Optionsscheine wird vom
Aufsichtsrat bestimmt.
Der Aufsichtsrat ist bevollmächtigt, ausführliche Bedingungen für
die Optionsscheine niederzulegen, die auf der Grundlage dieser
Befugnisse emittiert werden sollen.
Die derzeitigen Aktionäre der Gesellschaft haben kein Bezugsrecht
im Zusammenhang mit der Emission von Aktien auf der Grundlage von
Optionsscheinen. Die durch die Ausübung von Optionsscheinen
ausgegebenen Aktien sind mit den bereits ausgegebenen Aktien der
Gesellschaft gemäss der Satzung der Gesellschaft gleichrangig. . ."
(c) Nach Massgabe der Optionsschein-Programme der Gesellschaft der
Jahre 1999 bis 2003 sind ehemalige Mitarbeiter usw., die
Optionsscheine ausüben, eventuell (je nachdem, wie lange sie
beschäftigt waren) verpflichtet, zwischen 0 und 100 Prozent der von
ihnen gezeichneten Aktien an die Gesellschaft zurück zu verkaufen.
Damit die Gesellschaft das Rückkaufsrecht bezüglich dieser Aktien
selbst rechtsverbindlich ausüben kann, beantragt der Aufsichtsrat die
Genehmigung gemäss Paragraph 48 des dänischen Aktiengesetzes, damit
die Gesellschaft bis zur nächsten Jahreshauptversammlung in
Verbindung mit dem Rückkauf von Aktien, die von Mitarbeitern usw.
gemäss den Mitarbeiteroptionsprogrammen gezeichnet worden sind,
Aktien der Gesellschaft bis zu einem Betrag von 2 Prozent des
Stammkapitals der Gesellschaft kaufen darf, wobei die Gegenleistung
für diese Aktien dem Ausübungspreis, der für besagte Aktien bezahlt
wurde, entsprechen muss. Eine entsprechende Befugnis wurde auf der
letzten Jahreshauptversammlung erteilt.
Die Annahme der Anträge zur Änderung der Satzung einer
Gesellschaft (wie z.B. die Anträge unter Tagesordnungspunkt 5(a))
setzt voraus, dass jeder dieser Anträge durch Zustimmung mindestens
2/3 der abgegebenen Stimmen sowie des auf der Jahreshauptversammlung
repräsentierten stimmberechtigtes Kapitals angenommen wird.
Spätestens acht Tage vor der Jahreshauptversammlung können die
Tagesordnung, sämtliche Anträge sowie der Jahresabschluss von den
Aktionären in den Büroräumen der Gesellschaft an der Toldbodgade 33,
DK-1253 Kopenhagen K, Dänemark eingesehen werden.
Eintrittskarte: Jeder Aktionär ist berechtigt, an der
Jahreshauptversammlung teilzunehmen, wenn er bis spätestens Freitag,
dem 15. April 2005 eine Eintrittskarte angefordert hat.
Eintrittskarten können über das beiliegende Formular beantragt
werden. Sie können Ihre Eintrittskarte ebenfalls über
http://www.genmab.com bzw. http://www.danskebank.com/agmgenmab
bestellen.
Aktionäre, die voraussichtlich nicht an der Jahreshauptversammlung
teilnehmen könne werden, können dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats
oder einer anderen Person ihrer Wahl Vollmacht erteilen. Vollmachten
können auf beiliegendem Formular erteilt werden.
Jeder Aktionär, der bereits eine Eintrittskarte erhalten hat, aber
an der Jahreshauptversammlung nicht teilnehmen kann, wird gebeten,
dies der Gesellschaft bis spätestens dem 18. April 2005 mitzuteilen.
Informationen zu Genmab A/S
Genmab A/S ist ein Biotech-Unternehmen, das sich mit der
Herstellung und Entwicklung menschlicher Antikörpern zur Behandlung
lebensbedrohlicher und beeinträchtigender Krankheiten befasst. Genmab
entwickelt derzeit zahlreiche Mittel zur Behandlung von Krebs,
Infektionskrankheiten, rheumatoider Arthritis und anderen
Entzündungskrankheiten und hat sich zum Ziel gesetzt, sein breites
Portfolio neuer Therapeutika kontinuierlich zu erweitern. Genmab
unterhält eine Reihe von Partnerschaften (u. a. mit Roche und Amgen),
um Zugang zu krankheitsrelevanten Targets zu erhalten und neue
menschliche Antikörper zu entwickeln. Durch eine breitgefächerte
Allianz hat Genmab Zugang zu den Technologien von Medarex Inc.,
einschliesslich der UltiMAb(TM)-Plattform für die schnelle
Entwicklung und Herstellung von menschlichen Antikörpern für
praktisch jedes krankheitsrelevante Target. Genmab hat seinen Sitz in
Kopenhagen (Dänemark) und unterhält Niederlassungen in Utrecht
(Niederlande) und Princeton, New Jersey (USA). Weitere Informationen
zu Genmab erhalten Sie unter http://www.genmab.com.
Die vorliegende Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete
Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen können an Begriffen wie
"glauben", "erwarten", "vorhersehen", "beabsichtigen" und "planen"
oder ähnlichen Ausdrücken erkannt werden. Tatsächliche Ergebnisse
bzw. Leistungen können wesentlich von den durch diese Erklärungen
ausgedrückten oder implizierten zukünftigen Ergebnissen bzw.
Leistungen abweichen. Die Hauptfaktoren, die zu wesentlichen
Abweichungen der tatsächlichen Ergebnisse oder Leistungen führen
können, umfassen, unter anderem, Risiken im Zusammenhang mit der
Entdeckung und Entwicklung von Medikamenten, Ungewissheiten in
Verbindung mit dem Ergebnis und der Durchführung klinischer Studien,
darunter unvorhergesehene Sicherheitsrisiken, Ungewissheiten
bezüglich der Herstellung des Mittels, mangelnder Marktakzeptanz
unserer Produkte, mangelhaftem Wachstumsmanagement sowie dem
Konkurrenzumfeld in unserem Geschäftsbereich und auf unseren Märkten,
unsere Unfähigkeit qualifiziertes Personal anzuwerben und dauerhaft
zu halten, Nichtdurchsetzbarkeit oder mangelnder Schutz unserer
Patente und Urheberrechte, unserer geschäftlichen Beziehungen mit
angeschlossenen Unternehmen, technologischer Veränderungen und
Entwicklungen, die unsere Produkte überholen können, sowie weiterer
Faktoren. Genmab ist nicht dazu verpflichtet, diese Prognosen nach
Veröffentlichung dieser Pressemitteilung zu aktualisieren bzw. in
Bezug auf die tatsächlich eingetretenen Ergebnisse zu bestätigen, es
sei denn, es gibt eine gesetzliche Verpflichtung hierfür.
UltiMAb(TM) ist eine Handelsmarke von Medarex, Inc.
    HuMax(TM) und HuMax-CD4(TM) sind Handelsmarken von Genmab A/S
    Website: http://www.genmab.com
             http://www.danskebank.com/agmgenmab

Pressekontakt:

Rachel Gravesen, VP IR & PR von Genmab A/S, VP IR & PR, Tel.:
+45-33-44-77-34, bzw. Mobiltelefon: +45-25-40-30-01, E-Mail:
rcg@genmab.com

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