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Bundeskanzlei BK

Erfolg des Vote électronique im Kanton Neuenburg

Bern (ots)

Erfolg des Vote électronique im Kanton Neuenburg
Anlässlich der Volksabstimmung vom 25. September 2005 sind im Kanton 
Neuenburg 1178 Stimmen auf elektronischem Weg abgegeben worden. 
Dieser erste Versuch des Neuenburger Systems anlässlich einer 
eidgenössischen Volksabstimmung verlief ohne Schwierigkeiten.
Im Kanton Neuenburg ist die elektronische Stimmabgabe am vergangenen 
Sonntag erstmals und mit Erfolg zum Einsatz gekommen. 1732 
Stimmberechtigte aus dem Kanton hatten die Möglichkeit, ihre Stimme 
wahlweise konventionell (Urne oder per Post) oder elektronisch 
abzugeben. Bei einer Stimmbeteiligung von 60,3 % wurden 68,0 % oder 
1178 Stimmen per Internet abgegeben. Das elektronische 
Abstimmungssystem, das vom Kanton Neuenburg in Zusammenarbeit mit 
der Bundeskanzlei entwickelt worden ist, funktionierte während der 
dreiwöchigen Versuchsperiode einwandfrei.
Dieser Pilotversuch ist Teil eines Projekts, das der Kanton 
Neuenburg seit vier Jahren vorantreibt mit dem Ziel, eine 
eigenständige Lösung für die elektronische Stimmabgabe zu 
erarbeiten. Im Unterschied zur elektronischen Stimmabgabe, die im 
Kanton Genf bei mehreren Gelegenheiten getestet worden ist, handelt 
es sich beim Neuenburger System um eine Dienstleistung, die der 
Kanton im Rahmen seines elektronischen Behördenschalters «Guichet 
Unique», der am 5. Mai 2005 geöffnet wurde, anbietet. Damit sie an 
diesem Versuch teilnehmen konnten, mussten die Neuenburger 
Stimmberechtigten vorgängig einen Benutzungsvertrag für den «Guichet 
Unique» abschliessen. Um die Risiken des Versuchs zu begrenzen, 
waren lediglich die ersten 2000 Stimmberechtigten, die sich 
rechtzeitig vor der Abstimmung eingeschrieben haben, zum ersten Vote 
électronique im Kanton Neuenburg zugelassen.
Der Bundesrat stellt an die Durchführung solcher Pilotprojekte im 
Bereich der elektronischen Stimmabgabe mehrere Anforderungen. 
Bewilligt werden die Versuche nur, falls die Kontrolle der 
Stimmberechtigung, das Stimmgeheimnis und die Erfassung aller 
Stimmen gewährleistet und jeglicher Missbrauch ausgeschlossen ist. 
Die Testergebnisse dieses Wochenendes haben gezeigt, dass das 
Neuenburger System diesen Anforderungen genügt.
Bern, 25. September 2005
BUNDESKANZLEI
Information und Kommunikation
Für weitere Auskünfte: 
Daniel Brändli, Bundeskanzlei, Projektleiter Vote électronique, 
Telefon 031 322 06 10,  
daniel.braendli@bk.admin.ch
Hans-Urs Wili, Bundeskanzlei, Leiter Sektion Politische Rechte, 
Telefon 031 322 37 49,  
hans-urs.wili@bk.admin.ch

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