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Bundeskanzlei BK

Bundesrat informiert sich über E-Government

Bern (ots)

Modernere Verwaltung, aktivere Bürgerinnen und Bürger
Der Bundesrat hat vom Stand der Arbeiten am
E-Government Kenntnis genommen und das geplante Vorgehen
gutgeheissen. Im Spätherbst 2001 will das Eidgenössische
Finanzdepartement (EFD) dem Bundesrat eine breit abgestützte
E-Government-Strategie mit konkreten Massnahmen vorlegen. Ausserdem
werden unter Federführung der Bundeskanzlei Pilotprojekte für den
elektronischen Behördenschalter (Guichet virtuel) und für das
elektronische Abstimmen (E-Voting) vorbereitet.
E-Government-Strategie - von der Einzelleistung zum integrierten
System
Die Schweiz nimmt mit einzelnen Anwendungen der Informations- und
Kommunikationstechnik einen internationalen Spitzenplatz ein. Als
Beispiele erwähnt seien etwa die Volkszählung (E-Census), die
Live-Uebertragung des Parlamentsgeschehens im Internet und die
blitzschnelle elektronische Verfügbarkeit der Wortprotokolle von
National- und Ständerat, die Tierdatenbank, Systeme der
Arbeitslosenversicherung und Arbeitsvermittlung, die elektronische
Zuteilung von Telefonnummern, elektronische Verzollungen und die
LSVA. Der volle Nutzen des E-Governments kann aber nur erreicht
werden, wenn die Systeme vernetzt und die Geschäftsprozesse angepasst
werden. Harmonisierungen und Standardisierungen sind erforderlich, um
Interoperabilität und Wirtschaftlichkeit sicherzustellen. Dazu
gehören eine integrierte und standardisierte technische Plattform
sowie gemeinsame, durchgängige Prozesse.
Das EFD wird deshalb im Spätherbst 2001 dem Bundesrat eine
E-Government-Strategie vorlegen. Sie baut auf der Strategie des
Bundesrates für die Informationsgesellschaft der Schweiz und auf dem
Informatikleitbild vom Oktober 2000 auf. Die Strategie wird konkrete
Massnahmen vorsehen und ein Portfolio der wichtigen
E-Government-Vorhaben des Bundes enthalten. Bei der Erarbeitung
sollen nicht nur verwaltungsinterne Stellen einbezogen werden;
Interessierte aus Kantonen und Gemeinden, Verbänden, der Wirtschaft
und der Wissenschaft sowie politischen Parteien, aber auch
Einwohnerinnen und Einwohner werden im Rahmen einer
Internet-gestützten Diskussion Anregungen einbringen können. Zwei
Schlüsselprojekte der BK
Der Bundesrat liess sich ferner über den Stand der Arbeiten an
zwei Schlüsselprojekten im E-Government-Bereich orientieren, die nur
in enger Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Gemeinden erarbeitet
werden können. Es handelt sich um den Guichet virtuel und das
E-Voting. Für beide Projekte ist je eine Arbeitsgruppe unter der
Leitung von Vizekanzlerin Hanna Muralt eingesetzt worden.
Elektronischer Schalter
Der Guichet virtuel bringt einen nach Alltagsproblemen der
Bevölkerung gegliederten direkten Zugang zu den staatlichen Behörden
aller Stufen. Bereits Ende 2001 soll ein Pilotprojekt unter dem
leicht einprägsamen Namen www.ch.ch gestartet werden. Ueber
verschiedene Suchmöglichkeiten wird man künftig rasch zu den
Informationen auf den Websites von Bund, Kantonen und Gemeinden
geführt. Zusätzlich zu den Informationen sollen bereits vorhandene
Transaktionen erschlossen werden: Der Behördenverkehr soll also
unverzüglich elektronisch abgewickelt werden können, wenn diese
Möglichkeit von einer Behörde bereits zur Verfügung gestellt wird.
Die laufenden Arbeiten können schon heute im Internet unter
www.admin.ch/e-gov mitverfolgt werden.
E-Voting
Die Stimmberechtigten sollen in Zukunft nicht nur an der Urne oder
brieflich, sondern auch elektronisch stimmen, wählen sowie
Initiativen oder Referenden unterschreiben können. Zuerst sind aber
zahlreiche politische, rechtliche und technische Fragen zu lösen. Es
geht zum Beispiel um die Sicherheit, um das Stimmgeheimnis und um die
Verhinderung von Manipulation. Die Probleme sind so komplex, dass
zuerst Pilotversuche in verschiedenen  Teilbereichen durchgeführt und
evaluiert werden müssen.
Pilotversuche in ZH, NE und GE
Zur Zeit sind die drei Kantone Zürich, Neuenburg und Genf dabei,
solche Pilotversuche vorzubereiten. Als erster Kanton wird Genf Ende
2001 oder Anfang 2002 einen Versuch starten. Der Bund beteiligt sich
massgeblich (bis zu 80 %) an den von den E-Voting-Pilotprojekten
verursachten zusätzlichen Kosten.
DOKUMENTATION
Die Informationsgesellschaft in der Schweiz
1998 hat der Bundesrat unter Federführung des UVEK die
Koordinationsgruppe Informationsgesellschaft (KIG) eingesetzt, um
seine Strategie zur Förderung der Informationsgesellschaft in der
Schweiz umzusetzen. Die interdepartemental zusammengesetzte KIG wird
im Sommer 2001 ihren 3. Bericht abliefern, der auch wichtige
Erkenntnisse für die E-Government-Strategie enthalten wird.
Handlungsbedarf erkannt
Die KIG zeigte in ihren beiden ersten Berichten Handlungsbedarf
für verschiedene Bereiche auf. Gestützt auf ihre Empfehlungen gab der
Bundesrat letztes Jahr grünes Licht für eine Bildungsoffensive, die
einer digitalen Zweiklassengesellschaft entgegengewirken soll. Die
KIG verlangte auch einen Aktionsplan E-Government und die Schaffung
von geeigneten rechtlichen Rahmenbedingungen für den E-Commerce. Hier
konnte mit der Verordnung über die Dienste der elektronischen
Zertifizierung per 1. Mai 2000 ein erster wichtiger Schritt getan
werden. Massnahmen wurden auch im Bereich Sicherheit getroffen, unter
anderem durch die Schaffung eines Sonderstabs, der im Fall einer
schweren Krise die Koordination der Massnahmen und die Kommunikation
übernimmt.
Was ist E-Government?
Unter E-Government versteht man die Neugestaltung des Verkehrs
unter und mit staatlichen Stellen durch die modernen Informations-
und Kommunikationstechnologien (IKT). E-Government intensiviert und
fördert den Dialog zwischen Staat und Bevölkerung, wobei die
herkömmlichen Kommunikationswege weiterhin verfügbar bleiben sollen.
IKT wird bereits genutzt
In den letzten Jahren nutzte die Verwaltung die neuen
Informations- und Kommunikationstechnologien bereits intensiv.
Beispiele sind u.a. die elektronische Volkszählung, die Protokolle
von National- und Ständerat, die Tierdatenbank, die Systeme der
Arbeitslosenversicherung und der Arbeitsvermittlung sowie die
elektronischen Verzollungen. Der volle Nutzen des E-Governments kann
aber nur erreicht werden, wenn die Systeme vernetzt und die
Geschäftsprozesse angepasst sind.
Vision und Ziele von E-Government
E-Government soll dem Staat ermöglichen, seine Dienstleistungen
flexibler, rund um die Uhr und in einwandfreier Qualität anzubieten.
Einfache und sichere elektronische Interaktionen und Transaktionen
erleichtern den Individuen und den Unternehmen den Verkehr mit den
staatlichen Stellen, stärken die Transparenz der Verwaltung und
stärken die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten.
E-Government soll zur Effizienzsteigerung der Verwaltung beitragen,
die Lebensqualität und die Standortattraktivität vergrössern und den
gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen Zusammenhalt des Landes
fördern. Diese Entwicklung steht im Einklang mit der geplanten
Einführung des Oeffentlichkeitsprinzips in der Verwaltung.
Breite Diskussion
Die ersten Inhalte der E-Government-Strategie wurden unter der
Federführung des Informatikstrategieorgans Bund (ISB) von
schweizerischen und ausländischen Fachleuten erarbeitet. Nach einer
weiteren internen Redaktionsphase soll die Strategie innerhalb der
Bundesverwaltung und später auch extern zur Diskussion gestellt
werden. Die Diskussion soll internetgestützt erfolgen. Kantone,
Parteien, Verbände und Einzelpersonen haben die Gelegenheit, ihre
Anregungen einzubringen.
Guichet virtuel erleichtert den Verkehr mit Behörden
Für den Aufbau eines Guichet virtuel haben Bund und Kantone eine
Vereinbarung erarbeitet, die inzwischen sämtliche Kantone
unterzeichnet haben. Der Guichet virtuel ist eine gemeinsame
Internet-Plattform des Bundes, der Kantone und der Gemeinden. Er
stellt neue, auf Bürgeranliegen ausgerichtete Zusatzangebote zur
Verfügung. Er soll die Behördenkontakte für alle Benutzerinnen und
Benutzer erleichtern. Insbesondere in den Randregionen kann dieser
elektronische Schalter den Behördenverkehr wesentlich erleichtern.
Inhalte des elektronischen Schalters
In einem ersten Schritt soll die Bevölkerung in den Stand gesetzt
werden, Informationen nach individuellen Bedürfnissen abzurufen. In
einem zweiten Schritt können auch eigentliche Transaktionen
vorgenommen werden, das heisst die Geschäfte sollen unverzüglich
elektronisch abgewickelt werden können, beispielsweise die Bestellung
eines Reisepasses oder die Einreichung der Steuererklärung. Die
Bundeskanzlei hat für die Erarbeitung der Inhalte einen
aussenstehenden Experten, Herrn Franz Neff, verpflichtet. In
Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen werden verschiedene Wege
vorbereitet, über welche die Bürgerinnen und Bürger möglichst ohne
Umwege eine Antwort auf ihre konkreten Fragen finden: mit einer
Suchmaschine, mit einem Index oder mit einer eigenen Systematik, die
nach Lebensbereichen geordnet ist. Bis zur Sommerpause sollen die
Inhalte des Pilotversuchs im Grossen und Ganzen erarbeitet und
anschliessend in Fokusgruppen getestet sein. Das Jahr 2002 wird im
Zeichen der Evaluation des Pilotversuchs stehen. Auf Grund dieser
Erfahrungen werden Bund, Kantone und Gemeinden gemeinsam einen
Folgevertrag für den Betrieb des Guichet virtuel erarbeiten.
E-Voting: zahlreiche Probleme
Beim E-Voting sind noch zahlreiche Probleme politischer,
rechtlicher, psychologischer, technischer und finanzieller Natur zu
lösen. Die Hauptschwierigkeiten bilden das Fehlen eines
elektronischen Stimmregisters sowie das System, das für die
elektronische Abstimmung oder Wahl eingerichtet werden muss. Auf
gesamtschweizerischer Ebene wird E-Voting kurzfristig nicht voll
umsetzbar sein, die elektronische Stimmabgabe schrittweise eingeführt
werden müssen. Es ist noch zu früh, einen Zeitpunkt anzugeben, von
dem an alle Schweizerinnen und Schweizer elektronisch stimmen sowie
Initiativen und Referenden unterschreiben können.
Pilotprojekte in Kantonen
Die Arbeitsgruppe 'Vorprojekt elektronische Abstimmung" ist
überzeugt, dass verschiedene technische und organisatorische Probleme
nur im Rahmen von Pilotprojekten eingehend behandelt werden können.
Sie unterstützt deshalb die Pilotprojekte der Kantone Zürich,
Neuenburg und Genf, weil diese von verschiedenen Ansätzen ausgehen,
die unterschiedliche (Sicherheits)Aspekte abdecken: Der Kanton Genf
entwickelt ein leicht und schnell einsetzbares Abstimmungssystem, bei
dem Rubbelkarten mit Wegwerfcode benützt werden. Der Kanton Neuenburg
möchte ein elektronisches Signatur-System entwickeln, das auch bei
Volksinitiativen und Referenden angewandt werden kann. Im Kanton
Zürich steht die Schaffung eines vereinheitlichten elektronischen
Stimmregisters im Vordergrund.
Zweiklassengesellschaft verhindern
Die elektronische Verwaltung bringt sowohl dem Staat als auch der
Bevölkerung Vorteile. Längerfristig sind Kosten- und Zeitersparnisse
auf beiden Seiten zu erwarten. Es soll aber alles unternommen werden,
um die Entstehung einer Zweiklassengesellschaft, das heisst einer
verhängnisvollen Teilung der Gesellschaft in Internet-User und in
Aussenstehende, zu verhindern. Alle Interessierten, auch diejenigen,
die nicht über einen eigenen Internet-Anschluss verfügen, sollen den
Zugang zur Technologie in nächster Nähe haben, zum Beispiel an
öffentlichen Standorten.

Kontakt:

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Informationsdienst

SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI
Informationsdienst

Für Auskünfte:
E-Government-Strategie:
Herr Jürg Römer
Delegierter für die Informatikstrategie Bund (ISB/EFD)
Tel. +41 31 325 98 98

Guichet virtuel:
Frau Vizekanzlerin Hanna Muralt Müller
Tel. +41 31 322 37 02

E-Voting:
Herr Urs Paul Holenstein, Bundeskanzlei
Tel. +41 31 323 53 36

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