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RVK

Eig. Abstimmung: RVK - Überzeugende Gründe gegen eine Einheitskasse

Luzern (ots)

- Hinweis: Hintergrundinformationen können im pdf-Format unter 
  www.presseportal.ch/de/story.htx?firmaid=100000384 kostenlos    
     heruntergeladen werden -
Die Abstimmung vom 11. März 2007 "Für eine soziale
Einheitskrankenkasse" teilt die Schweizer Stimmbürgerinnen und
Stimmbürger in zwei Lager, da eine Einheitskrankenkasse das
Gesundheitswesen grundlegend verändern würde. Für
Wirtschaftswissenschafter Professor Dr. Bernd Schips sowie praktisch
alle Gesundheitsökonomen ist klar, dass eine Annahme der
Volksinitiative einen Systemwechsel mit gravierenden Folgen für das
Gesundheits- und Wirtschaftssystem mit sich bringen würde - verbunden
mit finanziellen Mehrbelastungen für die privaten und öffentlichen
Haushalte. Der RVK (Verband der kleinen und mittleren
Krankenversicherer) empfiehlt, die Initiative abzulehnen und ein NEIN
in die Urne zu legen.
Mit der Initiative soll eine Einheitskrankenkasse geschaffen
werden, bei der die Prämien für die obligatorische
Krankenpflegeversicherung künftig nach der wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit der Versicherten bemessen werden sollen. Professor
Dr. Bernd Schips betont, dass die beiden Forderungen der Initianten
als eine Einheit betrachtet werden müssen. Eine Prämienbemessung nach
der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit setze eine
Einheitskrankenkasse voraus, da ansonsten neben einem
Risikostrukturausgleich auch ein Ausgleich der unterschiedlichen
Einkommens- und Vermögensverhältnisse in den einzelnen
Versichertenkollektiven notwendig wäre. "Gemäss Initiativtext soll
das Gesetz, das nach der Annahme der Initiative beschlossen werden
muss, dafür sorgen, dass die Prämien künftig nach der
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Versicherten festgelegt
werden. Damit ist aber die Frage, ob die Prämien landesweit
einheitlich festzulegen sind oder ob die Prämien nach Regionen
abgestuft werden können, noch nicht beantwortet", sagt Professor Dr.
Schips. Denkbare zusätzliche Kriterien für die Prämienbemessung, wie
z.B. das Alter, das Geschlecht oder die Zugehörigkeit zu einer
bestimmten Region, würden jedoch von den Initianten nicht erwähnt. Es
sei daher davon auszugehen, dass die Initianten ausser der
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit keine anderen Kriterien zur
Bestimmung der von den Versicherten zu entrichtenden
Krankenkassenprämien berücksichtigen wollen.
"Eine einheitliche Prämie für die ganze Schweiz würde diejenigen
Regionen bestrafen, die bisher in Bezug auf die Anspruchnahme der
Leistungen des Gesundheitssystems zurückhaltender und sparsamer waren
als andere. Mit nach Kantonen abgestuften Prämien würde der von den
Initiantenkreisen, insbesondere der Sozialdemokratischen Partei (SP),
ansonsten immer kritisierte kantonale Steuerwettbewerb um eine
weitere Komponente angereichert, da die Prämienbemessung nach der
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit den Charakter einer neuen und
zusätzlichen Einkommens- und/oder Vermögenssteuer hat", hält Schips
fest.
Finanzierung bereits heute sozial ausgestaltet
Marcel Graber, Direktor des RVK, hält bezüglich der
Einkommensabhängigkeit der Finanzierung fest, dass "die Initianten
verschweigen,  dass die Grundversicherung bereits heute sozial
ausgestaltet ist (Prämienverbilligung) und durch die Mitfinanzierung
der Ausgaben für die Leistungen des Gesundheitssystems aus
allgemeinen Steuermitteln auch bereits der wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit zu rund 40 Prozent Rechnung trägt."
Der RVK - innovative Dienstleistungsorganisation
Mit 47 Krankenversicherern und rund 800'000 Versicherten
verzeichnet der RVK eine konstante Mitgliederstruktur. Aus der
Rückversicherungsorganisation ist eine leistungsfähige
Rückversicherungs- und Dienstleistungsorganisation mit 25
Mitarbeitenden geworden, die ihre breite Palette erneut substanziell
ausgebaut hat. Damit ist gewährleistet, dass die Mitglieder des RVK
die immer anspruchsvolleren Auflagen der Aufsichtsbehörde und die
Bedürfnisse der Kunden optimal erfüllen können.
Die Medienmitteilung, Bildmaterial und weitere Informationen
finden Sie im Internet unter www.rvk.ch.

Kontakt:

Marcel Graber
Direktor RVK
Tel.: +41/41/417'05'00
Fax: +41/41/417'05'01
E-Mail: marcel.graber@rvk.ch

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