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Staatskanzlei Luzern

Zweckverband Kulturbetriebe soll erweitert werden

Luzern (ots)

Das Lucerne Festival und das Verkehrshaus der Schweiz sollen in den Zweckverband der grossen Kulturbetriebe des Kantons Luzern aufgenommen werden. Dies beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat in einer Botschaft. Zugleich legt er eine Änderung des Gesetzes über die Kulturförderung vor, das die Umsetzung von Massnahmen aus dem Kulturplanungsbericht vorsieht.

Nachdem der Kantonsrat dem Planungsbericht über die Kulturförderung (Kulturplanungsbericht) und den darin skizzierten Massnahmen zur Weiterentwicklung der kantonalen Kulturförderung im Juli dieses Jahres zugestimmt hat, muss nun das Kulturförderungsgesetz entsprechend angepasst werden. Die Aktualisierung des Gesetzes betrifft die «Ausweitung der kantonal finanzierten Kulturbetriebe» und die vorgesehene Massnahme einer «selektiven Produktionsförderung». Voraussetzung für Letztere ist jedoch die Realisierung der regionalen Förderfonds in verschiedenen Regionen des Kantons Luzern, in Zusammenarbeit mit den regionalen Entwicklungsträgern und den Gemeinden. Der Regierungsrat legt nun dem Kantonsrat eine entsprechende Botschaft zur Genehmigung vor.

Fördermassnahmen im Gesetz verankert

Die selektive Produktionsförderung sieht vor, dass sich Kulturschaffende auf eine Ausschreibung hin mit einem Projekt bewerben können. Erfüllt ein Projekt die vorgegebenen Kriterien, kann sich der Kanton an der Realisation finanziell beteiligen. Um die beabsichtigte Wirkung der Massnahme ? nämlich die Selektion ? erreichen zu können, ist es notwendig, das Gesetz um das Förderkriterium der «Professionalität» zu ergänzen. Da zudem die Höhe eines wirkungsorientierten Beitrags je nach Sparte und Bedarf des Projektes stark variiert, ist es weiter nötig, die voraussichtlich einzusetzenden Mittel in einem Fonds äufnen zu können. Auch dieser Aspekt benötigt eine Ergänzung im Gesetz.

Lucerne Festival und Verkehrshaus werden mitfinanziert

Für die inhaltliche Weiterentwicklung des Zweckverbandes grosse Kulturbetriebe Kanton Luzern und für die Fortführung der Zusammenarbeit zwischen Kanton und Stadt Luzern sollen zwei weitere Kulturinstitutionen in den Zweckverband aufgenommen werden: das Lucerne Festival und das Verkehrshaus der Schweiz. Dies bedeutet, dass die beiden Kulturbetriebe kantonal mitfinanziert werden, dazu muss das Gesetz angepasst werden. Neu soll im Gesetz zudem verankert werden, dass der Beschluss des Zweckverbandes, einen Kulturbetrieb zu einem grossen Kulturbetrieb zu bestimmen, vom Kantonsrat und der Stadt Luzern zu genehmigen ist.

Kontakt:

Regula Huber Kommunikationsbeauftragte BKD
regula.huber@lu.ch

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