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Staatskanzlei Luzern

Kanton Luzern plant interkantonales Aussenlager für rund 3,1 Millionen Bücher

Luzern (ots)

Zusammen mit Trägerschaften aus den Kantonen Aargau, Basel, Solothurn und Zürich plant der Kanton Luzern in Büron LU ein gemeinsames Aussenlager für rund 3,1 Millionen Bücher, Zeitschriften und andere Medien in Form einer kooperativen Speicherbibliothek. Damit soll die Zentral- und Hochschulbibliothek ZHB für ihre Bestände ein automatisiertes Hochregallager erhalten, das von einem Verein betrieben wird. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsparlament, einem entsprechenden Sonderkredit zuzustimmen. Das letzte Wort zum Aussenlager wird das Volk in einer Abstimmung haben.

Die Zentral- und Hochschulbibliothek Luzern (ZHB) benötigt ein geeignetes definitives zentrales Aussenlager für ihre Bestände. Dieses Aussenlager ist unabhängig von der derzeit offenen Zukunft des ZHB-Gebäudes an der Sempacherstrasse in Luzern notwendig. Abklärungen der ZHB und der Dienststelle Immobilien für verschiedene Varianten ergaben, dass ein automatisiertes Hochregallager die beste Lösung darstellt, um die Bestände der ZHB konservatorisch optimal und wirtschaftlich effizient zu lagern. Der Regierungsrat erteilte deshalb 2008 den Auftrag, diese Variante weiterzuverfolgen und gleichzeitig Kooperationspartner für das Projekt «Kooperative Speicherbibliothek» zu suchen, da durch die Zusammenarbeit mehrerer Partner die Effizienz gesteigert werden kann.

Aktiengesellschaft soll Finanzierung sicherstellen

Seit 2009 haben Vertreterinnen und Vertreter von Kantons- und Universitätsbibliotheken aus Luzern, Zürich, Basel, Aargau und Solothurn ein Konzept für ein Aussenlager in Form einer «kooperativen Speicherbibliothek» ausgearbeitet. So ist nun vorgesehen, auf einem Grundstück des Kantons Luzern in Büron ein Aussenlager für anfänglich 3,1 Millionen Bände zu errichten, mit Option auf Erweiterung bis zu 14 Millionen Bänden. Für das Gebäude und die Infrastruktur soll eine Aktiengesellschaft gegründet werden, welche die Finanzierung des Baus durch Aktienkapital und Darlehen sicherstellt.

Zugriff auf alle Werke gewährleistet

Für den Betrieb einer solchen kooperativen Speicherbibliothek soll gemäss der regierungsrätlichen Botschaft ein Verein gegründet werden, der die operative Führung des Hochregallagers übernimmt. Der Verein mietet das Gebäude von der Aktiengesellschaft auf langfristiger Basis. Er deckt seine Kosten durch Beiträge für die Einlagerung und die übrigen bibliothekarischen Dienstleistungen (Transport zur Ausleihe, Kopieren, Scannen usw.) von seinen Mitgliedern und von allfälligen Kunden.

Das vorgesehene Aussenlager in Form einer Speicherbibliothek stellt eine innovative Form der Lagerung von Büchern, Zeitschriften und anderen Medien dar. Die beteiligten Bibliotheken können dabei ihren eigenen Bestand einlagern oder zusammen mit anderen Institutionen über einen gemeinsamen Bestand verfügen, der von doppelten Exemplaren entlastet ist. Dabei bleibt der Zugriff auf die Werke für alle gewährleistet.

Aktienkapital stammt von den beteiligten Kantonen

Für den Bau dieses Aussenlagers wird mit einem Finanzbedarf von rund 29 Millionen Franken gerechnet. Die zu gründende Aktiengesellschaft stellt dieses Kapital mit Darlehen von Kantonen und privaten Investoren zur Verfügung. Das vorgesehene Aktienkapital in der Höhe von rund 7 Millionen Franken soll von den beteiligten Kantonen eingebracht werden. Dabei soll der Kanton Luzern das Grundstück in Büron als Sacheinlage beisteuern.

Für die ZHB soll diese kooperative Speicherbibliothek in Büron das einzige, zentrale Aussenlager sein. Durch deren Betrieb entstehen der ZHB jährliche Vollkosten in der Höhe von 2,48 Millionen Franken. Da gemäss dem Finanzrecht wiederkehrende Ausgaben auf zehn Jahre hochgerechnet werden müssen, ergibt sich eine Summe von 24,8 Millionen Franken. Mit der Einlage ins Aktienkapital erreicht die Dekretssumme 28,8 Millionen Franken. Ein entsprechender Ausgabenbeschluss liegt in der Kompetenz des Kantonsrates und unterliegt obligatorisch der Volksabstimmung.

Damit das gemeinsame Aussenlager realisiert werden kann, sind zudem die Bewilligung eines Nachtragskredites zum Staatsvoranschlag 2013 sowie eine Anpassung des Bibliotheksgesetzes erforderlich, die dem Kantonsrat ebenfalls vorgelegt werden. Die Botschaft soll in der Juni- und in der September-Session des Kantonsrates behandelt werden, die Volksabstimmung zu diesem Geschäft ist für Novembervorgesehen. Gleichzeitig werden auch die Partner in ihren zuständigen Gremien über ihre Beteiligung entscheiden.

Das Luzerner Stimmvolk wird voraussichtlich im November dieses Jahres über das geplante Aussenlager abstimmen.

Kontakt:

Regierungsrat Reto Wyss
Bildungs- und Kulturdirektor Kanton Luzern
Tel.: +41/41/228'52'03
E-Mail: reto.wyss@lu.ch

Karin Pauleweit
Leiterin Dienststelle Hochschulbildung und Kultur
Tel.: +41/41/228'64'96
E-Mail: karin.pauleweit@lu.ch

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