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Staatskanzlei Luzern

Wasserkraftnutzung in der Lammschlucht: Ausleitkraftwerk wird bevorzugt

Luzern (ots)

Falls die Wasserkraft der Waldemme in der Lammschlucht genutzt werden soll, ist ein Ausleitkraftwerk mit grosszügiger Restwassermenge zu bevorzugen. Zu diesem Schluss kommt der Regierungsrat nach der Vorabklärung der eingereichten Projekte. Es folgen jetzt Konzessionsverhandlungen und anschliessend das Konzessionsverfahren.

Im Planungsbericht über die Wasserkraftnutzung im Kanton Luzern ist die Waldemme als Gewässer mit einem hohen noch ungenutzten Leistungspotenzial aufgeführt. Im Abschnitt der Lammschlucht ist der Fluss als naturnah klassiert. Bei der Nutzung der Wasserkraft werden Vorbehaltskriterien bezüglich Umwelt- und Landschaftsschutz zu berücksichtigen sein.

Zwei unterschiedliche Projekte

An einer Wassernutzungskonzession für die Waldemme in der Lammschlucht haben die CKW AG sowie André Wermelinger in Zusammenarbeit mit der Sol-E Suisse AG ihr Interesse bekundet. Beide haben entsprechende Vorprojekte ausgearbeitet. Die CKW AG beabsichtigt an der Waldemme auf der Gewässerstrecke Flühli Matzenbach bis Schüpfheim Chlusboden den Bau eines so genannten Auslaufkraftwerks (siehe Erläuterung unten). Das vorgesehene Kleinwasserkraftwerk nutzt das Wasserkraftpotenzial der Waldemme über eine Druckleitung, die in das Maschinenhaus im Chlusboden geführt wird. Es wird mit einer Energieproduktion von 18,6 Gigawattstunden pro Jahr gerechnet, was dem Bedarf von rund 4'500 Haushalten entspricht. Die Stromgestehungskosten betragen 13,9 Rappen pro Kilowattstunde.

André Wermelinger plant in Zusammenarbeit mit der Sol-E Suisse AG ein Stauwasserkraftwerk, bestehend aus einer Staumauer, einer in die Staumauer integrierten Wasserfassung und einem Maschinenhaus mit Wasserrückgabe. Die Waldemme würde im Bereich der Lammschlucht um 33 Meter aufgestaut, womit ein Stausee mit einer Fläche von 41'000 Quadratmetern entstünde. Errechnet wurde eine elektrische Leistung von 10,2 Gigawattstunden, was dem Bedarf von rund 2'370 Haushaltungen entspricht. Die Stromgestehungskosten belaufen sich auf 16,2 Rappen pro Kilowattstunde.

CKW-Projekt bewilligungsfähig

Der Kanton Luzern verfolgt bei der Erteilung einer Wassernutzungskonzession das Ziel, dass mit einem umweltschonenden Projekt wirtschaftlich Strom produziert wird. Während die Auswirkungen des Stauwasserkraftwerks auf die Lebensräume und den Wald als gross bis sehr gross beurteilt werden und eine Bewilligung nicht in Aussicht gestellt werden kann, sind die Vorbehaltskriterien beim Auslaufkraftwerk soweit berücksichtigt, dass das Projekt unter Bedingungen und Auflagen bewilligungsfähig ist. Der Regierungsrat erachtet es aufgrund der klaren Ergebnisse als nicht zweckmässig, von beiden Gesuchstellern die Einreichung eines Konzessionsgesuchs zu verlangen. Er wird die weiteren Konzessionsverhandlungen mit der CKW AG führen und nach Vorliegen eines entsprechenden Gesuchs das Konzessionsverfahren in die Wege leisten.

Ausleitkraftwerke

Ausleitkraftwerke entnehmen mittels eines Wehrs Wasser aus einem Fliessgewässer. Über Oberwasserkanal, Ausgleichsbecken und Druckleitung fliesst das Wasser zur Turbine, die sich ausserhalb des Flusslaufes befindet, und anschliessend zurück in das Fliessgewässer. Der Flussabschnitt zwischen Entnahme und Rückgabe des Wassers wird als Restwasserstrecke bezeichnet.

Kontakt:

Hans-Peter Bossart
Departementssekretär Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
Tel.: +41/41/228'50'42

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