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Staatskanzlei Luzern

Neuverpachtung der Fischereireviere 2013 - 2020 im Kanton Luzern

Luzern (ots)

Im Kanton Luzern werden die Fischereireviere für die kommenden acht Jahre neu verpachtet. Als wichtigste Neuerung werden die bisherigen Reviere «Reuss» sowie «Kleine Emme I» und «Kleine Emme II» (teilweise) nicht mehr verpachtet, sondern ab 1. Januar 2013 im Patentsystem bewirtschaftet. Eine öffentliche Ausschreibung der Reviere erfolgt im Juni 2012, im Herbst werden die neuen Pachtverträge abgeschlossen.

Am Vierwaldstättersee und am Sempachersee ist das Fischen mit der einfachen Angel von öffentlich zugänglichen Ufern, Brücken und Stegen aus ohne Bewilligung und Gebühren erlaubt. Wer andernorts auf oder an einem See angeln will, braucht ein Patent. 1400 Angler haben im vergangenen Jahr ein Patent gelöst. An Fliessgewässern ist das Angeln bis heute ausschliesslich den Pächtern vorbehalten.

123 Reviere werden neu verpachtet

Ende 2012 laufen die Pachtverträge ab. Ab 1. Januar 2013 werden die 123 Reviere im Kanton Luzern neu verpachtet. Die Durchführung obliegt der Dienststelle Landwirtschaft und Wald. Im Juni erfolgt die Ausschreibung im Kantonsblatt, im September und Oktober werden die Verpachtungsgespräche und falls nötig Versteigerungen bei Mehrfachbewerbungen durchgeführt.

Im Grundsatz hat sich im Kanton Luzern die Mischform von Pacht- und Patentfischerei bewährt. Eine flächendeckende Verpachtung der Fliessgewässer hätte den Nachteil, dass für die breite Öffentlichkeit nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten der Fischereiausübung an Fliessgewässern bestehen. Als wichtigste Neuerung hat der Regierungsrat deshalb beschlossen, die bisherigen Reviere «Reuss» sowie «Kleine Emme I» und «Kleine Emme II» (teilweise) nicht mehr zu verpachten, sondern ab 1. Januar 2013 im Patentsystem zu bewirtschaften. Ein Teil des Fliessgewässernetzes wird zudem ausschliesslich der Fliegenfischerei zur Verfügung gestellt.

Fliessgewässer: Massvoller Wechsel zum Patentsystem

Mit der massvollen Öffnung der Patentgewässer bleibt die zurückhaltende Befischung der verpachteten Forellenbäche im bisherigen Umfang gewährleistet. Das Patentsystem hat im Fall des Reviers Reuss zudem den Vorteil, dass kurzfristig erforderliche Massnahmen für gefährdete Fischarten rascher umgesetzt werden können. In der Reuss leben verschiedene Fischarten mit hohem Gefährdungsstatus.

Der Regierungsrat hofft, dass die betroffenen Fischereivereine auch künftig - als Patentfischer - ihre grossen Erfahrungen in die Fischerei im Kanton Luzern einbringen. Vorbild ist die Korporationsgemeinde Luzern, welche ihr privates Fischereirecht in der Reuss als Patentgewässer zur Verfügung stellt und erfolgreich bewirtschaftet.

Begriffe

Pachtsystem: Ein Gewässer oder eine Teilstrecke eines Gewässers wird durch den Kanton für acht Jahre an eine Gruppe von Fischern verpachtet. Diese Fischer haben während der Pachtperiode das alleinige Recht, Fische zu fangen und dürfen dieses Recht auch an eine begrenzte Anzahl von Gastfischern ihrer Wahl weitergeben.

Patentsystem: Für ein Gewässer oder eine Teilstrecke eines Gewässers werden durch den Kanton Fischereipatente erteilt. Jedermann, der die gesetzlichen Bedingungen erfüllt, ist berechtigt ein Patent zu erwerben. Die Patentdauer beträgt maximal ein Jahr.

Kontakt:

Dr. Otto Holzgang
Dienststelle Landwirtschaft und Wald
Abteilungsleiter Natur, Jagd und Fischerei
Tel.: +41/41/925'10'85
E-Mail: otto.holzgang@lu.ch

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