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Staatskanzlei Luzern

Luzern hält an 1. Priorität für den Tiefbahnhof fest

Luzern (ots)

"Der Tiefbahnhof Luzern gehört zu den Projekten,
die im Rahmen von Bahn 2030 in 1. Priorität zu bauen sind. Dafür 
werden wir uns weiter konsequent einsetzen." Dies erklärt 
Regierungsrat Max Pfister, Vorsteher des Bau-, Umwelt- und 
Wirtschaftsdepartements des Kantons Luzern, zu dem vom Bundesamt für 
Verkehr (BAV) veröffentlichten Arbeitsstand von Bahn 2030. Im 
präsentierten Zwischenbericht ist der Tiefbahnhof Luzern nur als 
Projekt 2. Priorität eingestuft, während es der Zimmerbergtunnel II 
in die Prioritätsstufe 1 schaffte.
Der Tiefbahnhof Luzern hat sich in der Evaluation der SBB als die 
zweckmässigste, günstigste und schnellste Lösung zur Behebung der 
akuten Kapazitätsprobleme im Bahnhof Luzern und in seinem 
Zufahrtsbereich erwiesen. Der Tiefbahnhof führt zu einer nachhaltigen
Qualitätsverbesserung im nationalen und regionalen Schienenverkehr. 
"Es ist für uns deshalb unannehmbar, dass das Projekt nicht in 1. 
Priorität in die Vorlage zur Beseitigung der Engpässe im Bahnbereich 
aufgenommen wird", beanstandet Max Pfister. Der Vorschlag des BAV sei
insbesondere unverständlich, weil der im Bahnangebot 2030 vorgesehene
Zimmerbergtunnel II seinen Nutzen nur zusammen mit dem Tiefbahnhof 
Luzern zum Tragen bringen könne.
Volksvotum nicht berücksichtigt
Enttäuscht ist Max Pfister auch, dass das klare Volksvotum aus dem
Kanton Luzern nicht berücksichtigt wurde: "Unsere Bevölkerung ist 
nicht nur von der Zweckmässigkeit und Notwendigkeit des Tiefbahnhofs 
überzeugt, sie ist auch bereit, einen massgeblichen finanziellen 
Beitrag an das Vorhaben zu leisten." Die Stimmberechtigten haben am 
29. November 2009 mit einem Ja-Stimmenanteil von 75 Prozent einen 
Kredit für die Vorfinanzierung des Vorprojektes gesprochen. Die 
Stadtluzernerinnen und Stadtluzerner haben am 7. März 2010 sowohl der
Initiative zur Finanzierung des Tiefbahnhofs sowie dem Gegenvorschlag
"Verkehrsinfrastrukturfonds" zugestimmt und damit ebenfalls 
unmissverständlich für eine finanzielle Beteiligung der Stadt Luzern 
am Tiefbahnhof Luzern votiert. In Anbetracht der noch ausstehenden 
nationalen Abstimmung über Bahn 2030 sei es unerklärlich, eine grosse
Region mit einem ausgewiesenen Bedürfnis nicht zu beachten.
Luzern konnte seit 1990 von den Entwicklung in der Erreichbarkeit 
mit dem öffentlichen Verkehr praktisch nicht profitieren. Mit der 
Nichtberücksichtigung des Tiefbahnhofs Luzern bliebe der 
frequenzmässig fünftgrösste Bahnhof der Schweiz mit seinen sechs 
nationalen Zufahrtslinien weiterhin ein schweizerischer Engpass. Die 
dringend notwendige Kapazitätserweiterung - die SBB prognostizieren 
bis 2030 eine Frequenzzunahme von 40 Prozent - ist nur mit neuen 
Bahnanlagen zu erreichen.
Überzeugungsarbeit wird fortgesetzt
Bis Ende Mai 2010 haben die Kantone die Möglichkeit, ihre 
Standpunkte einzugeben, bevor dann die eigentliche 
Vernehmlassungsvorlage vom Bundesrat verabschiedet wird. Zudem 
erwartet der Bund Finanzierungsvorschläge. "Wir werden die 
Überzeugungsarbeit jetzt noch hartnäckiger weiterführen und die Zeit 
optimal nutzen", sagt Max Pfister. Der Kanton Luzern kann sich dabei 
auch auf die Ergebnisse abstützen, die im Rahmen der Erarbeitung des 
Vorprojektes vorliegen. "Sie bestätigen die Zweckmässigkeit des 
Tiefbahnhofs", erklärt Max Pfister. Ebenso wird sich der Kanton 
Luzern dafür einsetzen, dass für Bahn 2030 die Variante im Umfang von
21 Milliarden weiterverfolgt wird. Nur mit dieser Variante können die
bestehenden Engpässe im schweizerischen Bahnbereich behoben werden.
Das Projekt Tiefbahnhof Luzern besteht aus einer neuen, 
unterirdischen Bahnlinie zwischen Ebikon und Luzern sowie einem neuen
Tiefbahnhof, der unter die bestehenden Perrons des Bahnhofs Luzern zu
liegen kommt. Der Tiefbahnhof wird als Kopfbahnhof mit vier Gleisen 
für die Zu- und Wegfahrt Richtung See ausgestaltet und kann zu einem 
späteren Zeitpunkt zum Durchgangsbahnhof ausgebaut werden.

Kontakt:

Regierungsrat Max Pfister
Tel.: +41/41/228'50'41

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