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Staatskanzlei Luzern

Verordnungsrevision mit Sanierungsbeiträgen für die Luzerner Pensionskasse

Luzern (ots)

Die Luzerner Pensionskasse (LUPK) weist per Ende
2008 einen Deckungsgrad von 91,9 Prozent auf. Die schlechte 
finanzielle Lage der Kasse ist in erster Linie auf die Krise an den 
Finanzmärkten zurückzuführen. Im Rahmen einer Änderung der Verordnung
über die Luzerner Pensionskasse (VoLUPK) wird jetzt vorgeschlagen, 
vorübergehend Sanierungsbeiträge zu erheben. Diese sollen mithelfen, 
den Deckungsgrad der LUPK möglichst schnell wieder auf 100% zu 
erhöhen. Der Regierungsrat führt nun zur Verordnungsänderung ein 
Vernehmlassungsverfahren durch.
Mit rund 18'600 Versicherten und 4'600 Pensionsberechtigten 
handelt es sich bei der LUPK um einen grossen Versicherungsträger. 
Die Vermögenswerte beliefen sich per Ende Jahr auf 4'312 Millionen 
Franken, die in verschiedenen Anlagekategorien investiert sind. Mit 
einer Ge-samtperformance von minus 10,3 schnitt die LUPK 2008 im 
schweizerischen Vergleich zwar relativ gut ab, sie konnte aber ein 
Absinken des Deckungsgrad von 105,5% auf 91,9% nicht verhindern. 
Damit geriet die LUPK in eine erhebliche Unterdeckung und sie muss 
deshalb Sanierungsmassnahmen einleiten.
Verschiedene Ursachen
Die Ursachen für die finanziellen Probleme der LUPK sind 
vielfältig. Bereits vor Beginn der Finanzkrise verfügte die LUPK über
einen ungenügenden Deckungsgrad. Die Wertschwan-kungsreserve von 6%, 
mit welcher die LUPK im Jahr 2000 in die Selbstständigkeit entlassen 
wurde, erwies sich als deutlich zu tief, um grössere Einbrüche an den
Anlagemärkten unbeschadet überstehen zu können.
Zu schaffen machen der LUPK zusätzlich strukturelle Probleme. Es 
sind dies die nach wie steigende Lebenserwartung und die in Zukunft 
zu erwartenden Erträge, die nach unten korrigiert werden mussten. Der
Vorsorgeplan der LUPK wird mit der Änderung diesen neuen Grundlagen 
angepasst. Konkret bedeutet dies eine Senkung der Umwandlungssätze 
beziehungsweise eine Erhöhung des Rentenalters. Anders gesagt: Die 
Versicherten müssen eine tiefere Rente in Kauf nehmen oder für die 
bisherige Rentenhöhe länger arbeiten.
Wer soll wie viel zahlen?
Der Regierungsrat hat sich zum Ziel gesetzt, für die Sanierung 
eine möglichst gerechte Opfersymmetrie aller Beteiligten zu 
erreichen. Die aktiven Versicherten sollen im nächsten Jahr einen 
Sanierungsbeitrag von 0,5% des versicherten Lohnes beisteuern. Ab dem
Jahr 2011 soll dieser Beitrag auf 1% verdoppelt werden. Ferner müssen
die Versicherten vorübergehend mit einer niedrigeren Verzinsung ihrer
Altersguthaben rechnen. Die Arbeitgeberseite, also der Kanton Luzern 
und die angeschlossenen Unternehmen, sollen gemäss dem Vorschlag des 
Regierungsrates ab 2010 einen Sanierungsbeitrag von 1% leisten und 
diesen ab 2011 auf 2% erhöhen. Die Sanierungsbeiträge entsprechen 
gesamthaft gegenüber den heutigen Beiträgen einen vorübergehenden 
Aufschlag in der Grössenordnung von 7,5% im Jahr 2010, 
bezie-hungsweise 15% ab 2011. Sie dauern an, bis ein Deckungsgrad von
100% erreicht ist.
Pensionierte leisten ?indirekten? Beitrag
Im Zusammenhang mit Sanierungsmassnahmen von Pensionskassen wird 
immer wieder der Ruf laut, dass sich auch Rentenbezüger daran 
beteiligen müssen. Aus bundesrechtlichen Gründen können die 
Pensionierten an der Sanierung aber nicht direkt beteiligt werden. 
Indirekt partizipieren die Rentnerinnen Rentner aber an den 
Sanierungsmassnahmen der LUPK, indem sie weiterhin auf einen 
Teuerungsausgleich verzichten müssen. Ein solcher konnte innerhalb 
der letzten acht Jahre nur ein einziges Mal und zwar im Umfang von 
1,5 % gewährt werden. Real haben die Rentnerinnen und Rentner in 
dieser Zeit einen Kaufkraftverlust von 8,34% hinnehmen müssen.
Mit Plan ?Plus? Selbstverantwortung fördern
Neben dem Basisplan will die LUPK ihren Versicherten zukünftig ein
zusätzliches Modell anbieten. Mit dem Plan ?Plus? erhalten die 
Arbeitnehmenden ab dem 42. Altersjahr die Möglichkeit, einen 
Zusatzbeitrag von 2% der versicherten Besoldung einzuzahlen. Dieses 
zusätzlich angesparte Kapital soll den Versicherten entweder eine 
frühere Pensionierung oder aber eine höhere Altersrente ermöglichen. 
Die Arbeitgeberseite ist von dieser Planwahl nicht betroffen und 
leistet keine zusätzlichen Beiträge.
Trotz Finanzkrise und Unterdeckung kann die LUPK ihre Leistungen 
nach wie vor garantieren. Damit dies so bleibt müssen die bestehenden
Probleme aber gelöst werden. Der Regierungsrat erachtet die 
vorgeschlagenen Eingriffe für die Anpassung an die neuen technischen 
Grundlagen und zur Verbesserung des Deckungsgrades als massvoll und 
der Situation angepasst. Er nimmt mit dieser Vorlage seine 
Verantwortung für eine sichere und finanziell gesunde berufliche 
Vorsorge seiner Angestellten wahr.
Der Regierungsrat schickt die Änderungsvorschläge in eine breite 
Vernehmlassung. Diese dauert bis Ende Juli 2009. Die Behandlung der 
Botschaft durch den Kantonsrat ist für die Dezembersession 
vorgesehen.

Kontakt:

Marcel Schwerzmann
Regierungsrat
Finanzdirektor des Kantons Luzern
Tel. direkt: +41/41/228'55'41

Thomas ZeierGeschäftsleiter LUPK
Tel. direkt: +41/41/228'76'91

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