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Staatskanzlei Luzern

Sauber fahren - Steuern sparen

Luzern (ots)

Im Kanton Luzern sollen Fahrzeuge mit Benzin- oder
Dieselmotoren, welche die Umwelt weniger belasten, ab 2010 steuerlich
stärker begünstigt werden. Das Justiz- und Sicherheitsdepartement
unterbreitet dem Regierungsrat einen entsprechenden Vorschlag.
Das Bonus-/Malussystem soll grundsätzlich beibehalten, aber
überarbeitet werden. Personenwagen, die gemäss Energieetikette des
Bundes als "sauber" gelten, sollen befristet von der Steuer befreit
werden. Der Einnahmenausfall wird kompensiert durch einen Zuschlage
auf Autos mit starker Umweltbelastung. Zur Diskussion steht ferner
eine Prämie für nachweislich verschrottete Altfahrzeuge mit hohen
Schadstoffwerten. Ausserdem werden die Bemessungskriterien für die
Fahrzeugsteuern ökologischer ausgestaltet. So soll der Steuer-PS als
Bemessungsgrundlage für die Besteuerung von Personenwagen und
Motorrädern durch einen Mischtarif aus Motorvolumen und Motorleistung
abgelöst werden. Bei grösseren Fahrzeugen wie Gesellschaftswagen und
schweren Motorwagen soll nicht mehr nur das Gewicht für die
Besteuerung massgeblich sein, sondern auch die Motorleistung.
Bereits seit über zehn Jahren kennt der Kanton Luzern ein
Rabattsystem bei den Fahrzeugsteuern für umweltfreundlichere
Fahrzeuge. Vor fünf Jahren hat er ein schweizweit vorbildliches und
sehr grosszügiges Rabattmodell zur Förderung von Personenwagen mit
Elektro-, Gas-, Wasserstoff-, Brennstoffzellen- oder Hybridantrieb
eingeführt.
Auch der Bund will Umweltfreundlichkeit belohnen
Der Bundesrat beabsichtigt, den Kauf eines energieeffizienten und
emmissionsarmen Neuwagens mit Prämien zwischen 800 und 1800 Franken
zu honorieren. Als Grundlage für die alle zwei Jahre festzusetzenden
Preise dienen die Energieetikette und künftig die Umweltetikette. Das
Geld für die Bonuszahlungen stammt aus den Mehreinnahmen, die durch
eine Erhöhung des Importsteuersatzes von heute 4 auf neu 8 Prozent
erzielt werden. Die neue Bundesregelung tritt frühestens Mitte 2010
in Kraft.
Die Energieetikette für Personenwagen
Der Bund hat eine Energieetikette eingeführt, die sich am
spezifischen Energieverbrauch und am Gewicht der Fahrzeuge
orientiert. Sie ist seit 1. Januar 2002 in Kraft. Käufer und
Käuferinnen neuer Personenwagen erhalten dank der Energieetikette
Aufschluss über den Treibstoffverbrauch, den CO2-Ausstoss und über
die Energieeffizienz von neuen Personenwagen. Die Deklaration
verbessert beim Autokauf die Transparenz und gibt der Kundschaft die
Möglichkeit zum Vergleich verschiedener Fahrzeuge aufgrund
energetischer Aspekte. Die Energieetikette muss am Personenwagen oder
in seiner Nähe gut sichtbar angebracht werden (weitere Infos unter
www.bfe.admin.ch/energieetikette):
Umweltetikette in Planung
Mit den Kriterien für energieeffiziente und emissionsarme
Fahrzeuge (KeeF) hat der Bund ein erweitertes Set von Kriterien zur
Beurteilung von Umweltbelastung von Personenwagen erarbeitet. Die
KeeF berücksichtigen die Aspekte Klima, Luftschadstoffe, Lärm und
Treibstoffherstellung. Die KeeF sind eine der Massnahmen des
Aktionsplanes des Bundes gegen Feinstaub vom 16. Januar 2006. Die
Einführung der Umweltetikette ist auf 2010 geplant und soll die
heutige Energieetikette ablösen.
Die dazugehörige Grafik "energieEtikette" finden Sie im Anhang.
Anhänge
http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/6601_energieEtikette.gif

Kontakt:

Für Rückfragen stehen am 15. Januar 2009 von 14.00 bis 15.30 Uhr
zur Verfügung:

Regierungsrätin Yvonne Schärli-Gerig
Vorsteherin Justiz- und Sicherheitsdepartement
Tel.: +41/41/228'59'11
(für politische Fragen)

Kurt Kälin
Leiter Strassenverkehrsamt
Tel.: +41/41/318'19'92
(für fahrzeugtechnische Fragen und Fragen zu den
Bemessungsgrundlagen)

Urs Zihlmann
Dienststelle Umwelt und Energie
Tel.: +41/41/228'65'62
(für umwelttechnische Fragen und Fragen zur Energieetikette /
Umweltetikette)

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