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Staatskanzlei Luzern

Kanton Luzern tritt regionalem Schulabkommen bei

Luzern (ots)

Der Regierungsrat hat beschlossen, dass der Kanton
Luzern dem totalrevidierten regionalen Schulabkommen RSA 2009 der
Nordwestschweizer Kantone beitreten soll. Das Abkommen regelt den
kantonalen grenzüberschreitenden Schulbesuch im Bereich Kindergärten,
Volksschule, allgemein bildende Schulen auf der Sekundarstufe ll
sowie die vom Bund nicht anerkannten tertiären Bildungsgänge. Rund
300 Luzerner Kinder und Jugendliche besuchen in diesen Bereichen eine
ausserkantonale Schule und sind vom RSA 2009 betroffen.
Das bisherige regionale Schulabkommen der Nordwestschweizerischen
Erziehungsdirektorenkonferenz NW EDK RSA 2000 (AG, BL, BS, BE, FR,
LU, SO, ZH) stammt aus dem Jahr 1975/76 und wurde nun aufgrund von
Entwicklungen auf nationaler Ebene (Revision der Interkantonalen
Vereinbarungen im Berufsbildungsbereich und die neue Interkantonale
Fachhochschulvereinbarung) total revidiert. Die Bereiche der Berufs-
und Erwachsenenbildung wurden ausgeklammert. Diese werden künftig
ausschliesslich über die nationalen Vereinbarungen der EDK geregelt.
Das RSA 2009 gilt neu nur noch für die Bereiche Kindergärten,
Volksschulen, allgemein bildende Schulen auf der Sekundarstufe II
(Maturitätsschulen und Fachmittelschulen mit/ohne Berufsmaturität)
sowie vom Bund nicht anerkannte tertiäre Bildungsgänge. Im Kanton
Luzern werden rund 300 Kinder und Jugendliche vom RSA 2009 betroffen
sein, das Beitragsvolumen wird rund zwei Millionen Franken betragen.
Der Grundsatz der möglichst kostendeckenden Kantonsbeiträge wurde
beibehalten, ebenso das "à la carte-Prinzip", wonach jeder
Standortkanton entscheidet, welche Schulen und Ausbildungsgänge er
für Auszubildende der entsendenden Abkommenskantone zur Verfügung
stellen will. Die entsendenden Kantone bestimmen, für welche
Ausbildungsgänge sie Kantonsbeiträge übernehmen.

Kontakt:

Hans-Peter Heini
Leiter Abteilung Kontrollen Finanzen Informatik CFI im Bildungs- und
Kulturdepartement
Tel.: +41/41/228'67'63

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