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Staatskanzlei Luzern

Untersuchungsbericht Heimbach liegt vor

Luzern (ots)

Das Luzerner Berufsschulhaus Heimbach geriet diesen
Frühling in die Schlagzeilen, als ein lange schwelender Konflikt
eskalierte und als Folge davon gegen fünf Lehrer Personalmassnahmen
ergriffen wurden. Nun liegt ein externer Untersuchungsbericht vor,
der die getroffenen Personalentscheide stützt und festhält, dass der
Schulleitung keine Führungsfehler vorgeworfen werden können.
Im Berufsschulhaus Heimbach, das zum Berufsbildungszentrum Luzern
gehört, schwelte schon seit mehreren Jahren ein Konflikt zwischen der
Schulleitung und einer kleinen Gruppe von Lehrpersonen, welche die
Tendenz entwickelte, sich selber führen zu wollen und grosse
Schwierigkeiten hatte, die ordentlichen Führungshierarchien zu
akzeptieren.
Die Berufsschulen waren im Jahre 2003 unter kantonale Obhut
gekommen und die Schulleitung des Berufsbildungszentrums Luzern unter
neuer Führung hatte zunächst versucht, den Konflikt mit Gesprächen,
Moderationen und Schlichtungsverhandlungen zu lösen. Nach dem
Scheitern dieser Versuche hatte sie im Februar 2008 drei Lehrpersonen
eine Versetzung in ein anderes Schulhaus und einer vierten Lehrperson
die Auflösung des Anstellungsverhältnisses in Aussicht gestellt.
Anfang Mai entliess die Schulleitung ausserdem fristlos einen
Abteilungsleiter, als sich herausstellte, dass dieser ein massives
Droh-Mail selber verfasst hatte.
"Personalentscheide wichtig und richtig"
Nun liegt der Untersuchungsbericht zum Konflikt im Schulhaus
Heimbach vor. Der Auftrag zur Administrativuntersuchung war am 15.
Mai 2008 vom Bildungs- und Kulturdirektor an eine externe
Untersuchungsperson ergangen. Die Untersuchung sollte abklären, ob
die Schulleitung bei ihrem Krisenmanagement Führungsfehler begangen
habe. Der Bericht stützt sich auf eingehende Befragungen aller am
Konflikt direkt beteiligten Personen, aber auch auf Aussagen von
Drittpersonen und auf umfangreiche Aktenbestände.
Der Bericht hält fest, dass es sich beim Konflikt im Schulhaus
Heimbach um einen seit langer Zeit schwelenden Konflikt handelt, der
anfangs 2008 im Zusammenhang mit dem oben erwähntem Drohmail heftig
und rasch eskalierte. Der Bericht kommt zum Schluss, dass angesichts
der speziellen personellen Konstellation die getroffenen
Personalentscheide notwendig und richtig waren. Ebenso richtig
gewesen sei das Festhalten an diesen Entscheiden, als die
Urheberschaft des Drohmails offen wurde. Die Frage, ob das Vorgehen
der Schulleitung auch in formalrechtlicher Hinsicht in allen Details
vollkommen richtig war, werden die Beschwerdeinstanzen entscheiden.
Diese hängigen Verfahren zu Teilaspekten haben keinen Einfluss auf
die Gesamtbeurteilung des Falles und die Kernaussagen des Berichtes.
Der Bericht hält fest, dass der Schulleitung keine Führungsfehler
vorgeworfen werden können und ein Einschreiten der vorgesetzten
Behörde bzw. das Anordnen von dienstrechtlichen Massnahmen nicht
notwend ig sei.
Günstige Voraussetzungen für Neustart
Die Leitung des Bildungs- und Kulturdepartementes BKD hat den
Bericht am 14. August 2008 mit dem zuständigen Ausschuss der
kantonsrätlichen Aufsichts- und Kontrollkommission AKK analysiert und
der Kommission volle Akteneinsicht gewährt. Eine Publikation des
Berichtes ist aus Gründen des Personenschutzes nicht möglich.
Für einen erfolgreichen Start ins neue Schuljahr haben die
Verantwortlichen im Schulhaus Heimbach in der Zwischenzeit günstige
Voraussetzungen geschaffen. Die Departementsleitung und die
zuständige Dienstellenleitung werden den Neuanfang begleiten und auch
sicher stellen, dass kleinere Mängel im kommunikativen und
administrativen Bereich, welche der Bericht aufgezeigt hat, behoben
werden. Ausserdem wurde eine externe Begleitung installiert, welche
eine sorgfältige Aufarbeitung des Geschehenen ermöglichen und
Schulleitung und Teams nach Bedarf begleiten soll.
Da unterdessen drei betroffene Lehrpersonen aus eigenem Antrieb
neue Stellen angetreten haben, ist aktuell noch eine Lehrperson vom
Versetzungsentscheid betroffen.
Die Mitarbeitenden des Schulhauses Heimbach sind am Montag durch
den Departementssekretär des Bildungs- und Kulturdepartementes über
den Stand des Verfahrens und die Kerninhalte des
Untersuchungsberichtes informiert worden. Die in die Untersuchung
einbezogenen und befragten Personen sind vorgängig schriftlich von
der Departementsleitung orientiert worden.
Hinweis an die Medien:
Bitte beachten Sie für diese Mitteilung eine Sperrfrist bis 18.
August 2008, 17 Uhr.

Kontakt:

Regierungsrat Dr. Anton Schwingruber
heute Montag, 18. August 2008 erreichbar von 14 bis 16 Uhr
Tel.: +41/41/228'52'03

Departementssekretär Dr. Hans-Rudolf Burri
heute Montag, 18. August 2008 erreichbar von 14 bis 16 Uhr
Tel.: +41/41/228'52'02

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