Alle Storys
Folgen
Keine Story von Staatskanzlei Luzern mehr verpassen.

Staatskanzlei Luzern

Kantonales Förderprogramm Energie: Erhöhung der Beiträge

Luzern (ots)

Die Dienststelle Umwelt und Energie hat das
kantonale Förderprogramm für die Gebäudeerneuerung und solares
Warmwasser nach einem Jahr ausgewertet und eine Erhöhung der
Förderbeiträge beschlossen. Die Änderung tritt per 1. August 2008 in
Kraft.
Seit April 2007 fördert der Kanton Luzern umfassende, energetische
Gebäudeerneuerungen und den Bau von thermischen Solaranlagen bei
bestehenden Gebäuden. Das Programm ist erfolgreich angelaufen. Nach
über einem Jahr Laufzeit sollen aufgrund der gemachten Erfahrungen
erste Anpassungen vorgenommen werden. Die Veränderungen sollen die
Attraktivität des Förderprogramms steigern. Die Grundausrichtung des
Förderprogramms wird jedoch nicht geändert.
Anpassungen bei Einfamilienhäusern
Es wird neu für Einfamilienhäuser mit einer Energiebezugsfläche
(EBF) bis maximal 250 Quadratmeter zusätzlich zum Flächenbeitrag ein
Grundbeitrag von 1000 Franken pro Objekt ausgerichtet. Mit dem
Grundbeitrag können die anfallenden Fixkosten, beispielsweise für die
Planung, zumindest teilweise abgedeckt werden. Damit soll für
kleinere Gebäude ein zusätzlicher Anreiz geschaffen werden, sich am
Förderprogramm zu beteiligen.
Beispiel: Ein Einfamilienhaus mit 200 m2 EBF konnte bisher einen
Förderbeitrag von 8'000 Franken (Fr. 40.-/m2) beanspruchen. Neu
beträgt der Förderbeitrag 9'000 Franken.
Höhere Förderlimite bei Gebäuden
Der bisherige Maximalbeitrag pro Objekt wird von 40'000 Franken
auf neu 60'000 Franken angehoben. Die Limite des MINERGIE-Bonus wird
dementsprechend von 20'000 Franken auf 30'000 Franken erhöht.
Beispiel: Ein Mehrfamilienhaus mit 1'400 m2 EBF konnte bisher
einen Förderbeitrag von 40'000 Franken (Maximalbetrag) beanspruchen.
Neu beträgt der Förderbeitrag 56'000 Franken (Fr. 40.-/m2 EBF).
Höhere Förderbeiträge für thermische Solaranlagen
Der Grundbeitrag von bisher 1'000 Franken pro Anlage wird neu auf
1'500 Franken pro Anlage erhöht. Ebenso wird der Flächenbeitrag von
bisher 100 Franken auf neu 150 Franken pro Quadratmeter
Absorberfläche angehoben. Die übrigen Bedingungen (bestehendes
Gebäude vor Baujahr 2000, Wohnanteil, usw.) bleiben bestehen.
Beispiel: Eine Solaranlage von 5 m2 Absorberfläche konnte bisher
einen Förderbeitrag von 1'500 Franken beanspruchen. Neu beträgt der
Förderbeitrag 2'250 Franken.
Gültig ab 1. August
Die Anpassungen treten per 1. August 2008 in Kraft. Ab diesem
Datum werden Gesuche gemäss den neuen Förderbedingungen behandelt.
Bereits eingereichte Gesuche können, sofern die Anlage oder
Gebäudeerneuerung noch nicht realisiert ist, mit den neuen
Bedingungen ein zweites Mal eingereicht werden. Eine rückwirkende
Anpassung der Unterstützung für bereits realisierte Projekte erfolgt
jedoch nicht.
Energieberatung
Weiterhin gibt Energieberatung Luzern kompetent Auskunft und ist
die erste Anlaufstelle zum Förderprogramm Gebäudeenergie:
Energieberatung, c/o öko-forum, Telefon 041 412 32 32, 
info@oeko-forum.ch, www.energieberatungluzern.ch
Hintergrundinformationen zum Förderprogramm sind unter
www.luzern-erneuert.ch abzurufen.

Kontakt:

Thomas Joller, Dienststellenleiter Umwelt und Energie (uwe)
Tel.: +41/41/228'60'60
E-Mail: thomas.joller@lu.ch

Weitere Storys: Staatskanzlei Luzern
Weitere Storys: Staatskanzlei Luzern
  • 09.07.2008 – 14:53

    Änderung des Gastgewerbegesetzes in der Vernehmlassung

    Luzern (ots) - Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat das Justiz- und Sicherheitsdepartement ermächtigt, den Entwurf einer Änderung des Gastgewerbegesetzes in die Vernehmlassung zu geben. Mit dem Entwurf werden verschiedene parlamentarische Vorstösse umgesetzt. Der Grosse Rat (heute Kantonsrat) hat am 25. Juni 2007 die Motion M 872 über eine Änderung des Gastgewerbegesetzes teilweise erheblich erklärt und ...

  • 09.07.2008 – 11:25

    HarmoS: Fragen Sie den Bildungsdirektor

    Luzern (ots) - Mit dem Beitritt zum HarmoS-Konkordat harmonisieren die Kantone die gemeinsamen Eckwerte der obligatorischen Schule: Schuleintrittsalter, Schulpflicht, Dauer und Ziele der Bildungsstufen und deren Übergänge. Im Kanton Luzern hat der Kantonsrat im Dezember 2007 mit 71 zu 34 Stimmen die Vorlage gutgeheissen, gegen diesen Beschluss wurde das Referendum ergriffen. Die Abstimmung über den Beitritt des ...