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Staatskanzlei Luzern

Kanton Luzern soll neue Strukturen erhalten

Luzern (ots)

Innerhalb des Kantons Luzern sollen drei Regionen
mit starken Entwicklungsträgern gebildet werden, die sich den
überkommunalen Aufgaben wirkungsvoll widmen können. Die neue
Kantonseinteilung ist das Hauptmerkmal des revidierten kantonalen
Richtplans, zu dem bis am 31. August 2008 bei den Gemeinden,
Regionen, Parteien, Verbänden und Organisationen eine Anhörung
durchgeführt wird. Der Regierungsrat zeigt ausserdem in einem
Planungsbericht auf, wie das Kantonsgebiet für die dezentrale
Erfüllung kantonaler Aufgaben eingeteilt werden soll. Vorgesehen sind
drei Verwaltungsbezirke und fünf auf der neuen territorialen
Gliederung basierende Gerichtsbezirke.
Die im überarbeiteten Richtplan vorgeschlagene Dreiteilung des
Kantonsgebiets - Region Luzern-Seetal, Region Sursee und Region HER -
strebt die Schaffung von Regionen an, die bezüglich ihrer Grösse und
Abgrenzung in der Lage sind, die ihnen zugedachten Aufgaben
zweckmässig und effizient zu erfüllen. Die Dreiteilung berücksichtigt
bestehende räumliche Verflechtungen betreffend Verkehr und
Versorgungseinrichtungen. Breit abgestützte regionale
Entwicklungsträger sollen die überkommunalen Aufgaben wahrnehmen.
Das Hauptzentrum Luzern, die Regionalzentren Sursee, Hochdorf und
Willisau sowie die Subzentren Wolhusen und Schüpfheim bilden zusammen
mit den Hauptentwicklungsräumen - Agglomeration Luzern, Rontal und
Achse Luzern-Sursee-Reiden - das Rückgrat für die wirtschaftliche
Entwicklung des Kantons Luzern. Den ländlichen Räumen kommt eine
wichtige Komplementärfunktion zu. Sie werden gestützt auf ihre
eigenen vorhandenen Potenziale vor allem mit dem Instrument der Neuen
Regionalpolitik gefördert. Im Vergleich zum geltenden Richtplan wird
die Zentrenstruktur gestrafft und auf die Ebene der Kleinzentren
gänzlich verzichtet.
Weitere neue bzw. wichtige Richtplaninhalte sind die Möglichkeit
der Schaffung von Pärken von nationaler Bedeutung, die Stärkung der
Tourismus-, Freizeit- und Erholungsnutzungen, die verstärkte
Begrenzung des Siedlungsflächenwachstums sowie die Etablierung von
Wohnschwerpunkten und von strategischen Arbeitsgebieten für die
Ansiedlung von Unternehmungen mit nationaler Bedeutung. Enthalten
sind weiter präzisere Regelungen zu den verkehrsintensiven
Einrichtungen, zu raumrelevanten Strassenprojekten und zum
öffentlichen Verkehr, die Förderung der Biodiversität und des
ökologischen Ausgleichs, die Aufwertung der Gewässer, die räumlich
differenzierte Behandlung von Nutzungen ausserhalb der Bauzone, eine
stärkere Betonung der erneuerbaren Energien sowie die Verankerung des
grundsätzlichen Umgangs mit Mobilfunkanlagen.
Neue Gerichtsbezirke
  • Koordiniert mit der Revision des kantonalen Richtplans unterbreitet der Regierungsrat in einem Planungsbericht eine Neueinteilung der Gerichts- und Verwaltungsbezirke. Die neue Struktur löst die Ämter ab, welche in der Kantonsverfassung vom 17. Juni 2007 nicht mehr vorgesehen sind. Die vorgeschlagene territoriale Gliederung in Gerichtsbezirke stützt sich auf das Drei-Regionen-Modell und trägt den gesamtschweizerischen Vereinheitlichungen der Strafprozess- und Zivilprozessordnungen Rechnung. Vorgeschlagen werden folgende fünf Gerichtsbezirke:Gerichtsbezirk Sursee, der das Territorium der neuen Region Sursee umfasst und aus dem heutigen Gerichtskreis Sursee (ohne Wolhusen) sowie den Gemeinden des nördlichen Wiggertal, den Santenberg-Gemeinden sowie Pfaffnau und Roggliswil besteht;
  • Gerichtsbezirk Willisau-Entlebuch, umfassend die Region HER, bestehend aus den südlichen Gemeinden des heutigen Gerichtskreises Willisau, der Gemeinde Wolhusen und den Gemeinden des heutigen Gerichtskreises Entlebuch;
  • Gerichtsbezirk Luzern-Stadt (Stadt Luzern einschliesslich Littau);
  • Gerichtsbezirk Luzern-Land I, bestehend aus den südwestlichen Teilen des heutigen Gerichtskreises Luzern-Land mit den Gemeinden Kriens, Horw, Malters und Schwarzenberg;
  • Gerichtsbezirk Luzern-Land II, der sich aus den östlich und nördlich der Stadt Luzern gelegenen Teilen des heutigen Gerichtskreises Luzern-Land (Gemeinden im Rontal und der östlichen Agglomeration sowie Seegemeinden) und dem heutigen Gerichtskreis Hochdorf zusammensetzt.
Die drei Gerichtsbezirke um Luzern passen sich in die Region
Luzern-Seetal ein.
Mit dieser Einteilung wird sichergestellt, dass in jedem
Gerichtsbezirk mindestens ein Gericht mit einer Abteilung
eingerichtet werden kann. Die schweizerische Strafprozessordnung,
welche voraussichtlich am 1. Januar 2010 in Kraft tritt, und die neue
schweizerische Zivilprozessordnung, welche sich noch in der
parlamentarischen Beratung befindet, haben zahlreiche
Verfahrensänderungen zur Folge. Mit der vorgeschlagenen Organisation
können die Anforderungen der gesamtschweizerisch vereinheitlichten
Prozessordnungen eingehalten und im Kanton Luzern zweckmässig
umgesetzt werden. Die vorgeschlagene Namensänderung der Amtsgerichte
in Bezirksgerichte entspricht der neuen Kantonsverfassung, die auf
den Ämterbegriff verzichtet. Die neuen Bezirksgerichte sollen in den
Gemeinden der heutigen Amtsgerichte angesiedelt bleiben, also in
Luzern, Kriens, Hochdorf, Sursee und Willisau. Der Standort Entlebuch
entfällt.
Neue Territorialgliederung für Grundbuch und Konkurswesen
Die neue Territorialgliederung soll auch für das Grundbuch- und
das Konkurswesen angewendet werden. Auf der Grundlage der fünf
Gerichtsbezirke sind drei Grundbuchbezirke vorgesehen. Die fünf
Konkursbezirke sollen den Gerichtsbezirken entsprechen.
Staatsanwaltschaft mit drei regionalen Abteilungen
Mit der Einführung des einheitlichen Staatsanwaltschaftsmodells
der Schweizerischen Strafprozessordnung sind auch im Kanton Luzern
die Funktionen der Amtsstatthalterinnen und -statthalter aufzuheben.
Ermittlung, Untersuchung und Anklageerhebung werden von der
Staatsanwaltschaft wahrgenommen. Der Regierungsrat schlägt für die
neue Organisation der Staatsanwaltschaft die Schaffung einer
Dienststelle mit drei regionalen Abteilungen vor und stützt sich
dabei ebenfalls auf die Grenzziehung des Drei-Regionen-Modells. Unter
Berücksichtigung der Häufigkeit der Straffälle soll folgende
Einteilung vorgenommen werden: Luzern-Stadt, Luzern Land (inkl.
Seetal), Sursee-Willisau-Entlebuch.
Drei Verwaltungsbezirke - drei Regierungsstatthalter/innen
Der territorialen Dreiteilung folgt auch die vorgeschlagene
Einteilung des Kantons in neu drei Verwaltungsbezirke mit je einem
Regierungsstatthalter oder einer Regierungsstatthalterin. Der Kanton
Luzern wird 2010 voraussichtlich noch 87 Gemeinden zählen, womit die
einzelnen Regierungsstatthalter einen Verwaltungsbezirk mit 32
(Luzern-Seetal), 30 (Sursee) und 25 Gemeinden (Willisau-Entlebuch)
erhalten. Als Standorte sind Luzern, Sursee und ein noch zu
bestimmender Ort im Raum Wolhusen-Entlebuch vorgesehen.
Weiteres Vorgehen
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur Richtplanrevision werden
drei Orientierungsveranstaltungen durchgeführt (13. Mai: Emmenbrücke,
Gersag; 14. Mai: Wolhusen, Josefshaus; 2. Juni: Sursee, Tuchlaube,
jeweils 18.30 - 20.00 Uhr). Im Frühjahr 2009 wird der überarbeitete
Richtplan während 60 Tagen öffentlich aufgelegt. Der anschliessend
vom Regierungsrat erlassene Richtplan muss vom Kantonsrat und vom
Bundesrat genehmigt werden. Der Planungsbericht über die Einteilung
des Kantonsgebietes in Regionen und in Gerichts- und
Verwaltungsbezirke wird voraussichtlich im Herbst 2008 vom Kantonsrat
behandelt.
Links zu den Unterlagen:
www.rawi.lu.ch/projekte.htm#richtplan
www.neueverfassung.lu.ch/gerichts_verwaltungsbezirke

Kontakt:

Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
Tel.: +41/41/228'53'52

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