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Staatskanzlei Luzern

Kantonsbeitrag Triengen-Winikon: Kein Nachteil für Triengen

Luzern (ots)

Der Kanton Luzern bezahlt einen Beitrag von 3,0
Millionen Franken an die Fusion Triengen mit Winikon. Dem Grundsatz,
dass Triengens Steuerzahlende keinen Nachteil erfahren, kann mit
diesem Kantonsbeitrag Folge geleistet werden. Die Fusionsabstimmung
wird im Februar 2008 stattfinden.
In der zweiten Verhandlungsrunde sind sich der Kanton Luzern und
die Gemeinden Triengen/Winikon über den Kantonsbeitrag einig
geworden. Zur Berechnung des Fusionsbeitrags Triengen/Winikon wurde
der Finanzplan von Triengen im Alleingang mit demjenigen der
fusionierten Gemeinde Triengen verglichen. Dabei hat sich
herausgestellt, dass mit einem Betrag von pauschal 3,0 Millionen
Franken das anvisierte Ziel - keine Schlechterstellung für Triengen -
sichergestellt werden kann. Der Kantonsbeitrag wird auf den 1. Januar
2009 ausbezahlt.
Für Triengen ist die Fusion mit Winikon bereits die zweite Fusion.
Seit dem 1. Januar 2005 ist die Gemeinde mit Kulmerau und Wilihof
vereint - und die Erfahrungen sind gut. Winikon hatte sich aus dem
ersten Fusionsprozess verabschiedet, weil sich die Gemeinde im
Alleingang eine bessere Zukunft versprach. Im Sommer 2006 hat Winikon
den Gemeinderat Triengen dann um Aufnahme von Fusionsverhandlungen
ersucht. An den Versammlungen in Triengen und Winikon im Sommer 2006
haben sich die Einwohnerinnen und Einwohner der beiden Gemeinden
grossmehrheitlich für Fusionsverhandlungen ausgesprochen. Die
Fusionsabstimmung ist auf den 24. Februar 2008 geplant. Die Fusion
soll am 1. Januar 2009 umgesetzt sein.

Kontakt:

Regierungsrätin Yvonne Schärli-Gerig, Vorsteherin JSD,
Tel.: +41/41/228'59'11

Judith Lauber, Leiterin Amt für Gemeinden,
Tel.: +41/41/228/64'84

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