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Staatskanzlei Luzern

Feuerbrand im Garten - was tun?

Luzern (ots)

Im Kanton Luzern werden Feuerbrandsymptome nun auch
auf Zier- und Wildgehölzen deutlich sichtbar. Tausende von
Quadratmetern Cotoneaster in Gärten und öffentlichen Anlagen sind
befallen. Um die gesunden Obstbäume, Zier- und Wildpflanzen zu
schützen, müssen befallene Pflanzen entfernt werden. 700 befallene
Weissdornpflanzen in Hecken, Waldrändern und Gärten sind bereits
gerodet worden.
Nachdem in erster Priorität die Obstanlagen, Hochstammbäume und
deren Umgebung kontrolliert wurden, sind nun auch die Kontroll- und
Rodungsarbeiten in öffentlichen Anlagen und Privatgärten in vollem
Gang. Die 150 Kontrolleure im Kanton Luzern richten dabei ihr
Augenmerk auf alle Pflanzen, welche von Feuerbrand befallen werden
können. In Gärten sind dies Quitten, Weissdorn, Cotoneaster, Apfel
und Birnen. Die Infektionen erfolgten mehrheitlich zur Blütezeit Ende
April und Mitte Mai. Die Bakterien gelangen aber auch über
unverholzte oder verletzte Stellen in die Pflanzen. Das ist nach
Hagelschlägen besonders stark der Fall.
Der Befall und die Schäden in den Gärten, öffentlichen Anlagen,
Hecken und Waldrändern sind heute noch nicht absehbar. Es wird mit
mehreren Tausend befallenen Bäumen, Sträuchern und Quadratmetern
Cotoneaster-Bodendeckern gerechnet. Mit Ausnahme von Gisikon, Honau,
Mosen, Alberswil, Pfeffikon, Root und Vitznau wurde bis jetzt aus
allen Gemeinden Feuerbrand gemeldet.
Regeln beachten
Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald bittet, im Garten und
   Park folgende Regeln zu beachten:
Feuerbrandkontrolleure bei der generellen Kontrolle nicht
   behindern
In Gebieten mit starkem Befall werden flächendeckende Kontrollen
   veranlasst. Die Pflanzen sollten von Laien nicht berührt werden.
Pflanzen, welche befallen werden können, regelmässig kontrollieren
   - Äpfel, Birnen, Quitten, Weissdorn, Vogel- und Mehlbeere,
     Cotoneaster, Scheinquitte, Feuerdorn, Stranvaesia, Felsenbirne 
     und Mispel.
Feuerbrand erkennen
   - Bei starkem Befall sterben ganze Zweig- oder Astpartien ab. 
   - Die Blätter sind dunkelbraun, bleiben an der Pflanze hängen und
     sind lederig. 
   - Der Übergang zwischen gesundem und krankem Holz ist unklar, die
     Rinde rissig. 
   - Selbst im Winter erkennt man befallene Bäume noch, da schwarze
     kleine Früchte und abgedorrte Blätter an den Bäumen hängen
     bleiben.
Bei Befallsverdacht
Gemeindeverwaltung/Feuerbrandverantwortliche orientieren
Beim Feuerbrand ist eine Meldung Pflicht (Angabe der Pflanzenart und
Anzahl). Jede Gemeinde verfügt über mindestens einen
Feuerbrandkontrolleur.
Kontrolle durch Feuerbrandkontrolleur abwarten
Sanierungsmassnahmen gemäss Vorgaben der Gemeinde ausführen lassen
(ohne Kostenfolgen, aber auch ohne weitere Entschädigung), evtl.
Wurzelstock selbst ausgraben, Neubepflanzung (ohne Cotoneaster) auf
eigene Kosten in die Wege leiten.
Auf der Homepage der Dienststelle Landwirtschaft und Wald
(www.lawa.lu.ch) ist eine Liste aller Feuerbrandkontrolleure sowie
Bilder von befallenen Pflanzen abgelegt.
Vom Bund geregelt
Die Bekämpfung des Feuerbrandes wird vom Bund geregelt. Für die
Sanierung ist in den Siedlungsgebieten die Gemeinde zuständig, in der
Landwirtschaft der Bewirtschafter. Der Feuerbrandkontrolleur
entscheidet über die Sanierung. In der Regel entfernt eine
Gemeindeequipe die befallenen Pflanzen. Dabei werden Bäume und
Sträucher bodeneben abgeschnitten und die Schnittstelle mit einem
Mittel bestrichen, das den Wiederaustrieb verhindert. Die Entfernung
des Wurzelstockes ist Sache des Eigentümers. Die grossflächige
Vernichtung von Cotoneaster dammeri ist enorm aufwändig. Um die
Verbreitung des Feuerbrandbakteriums zu stoppen, werden die Pflanzen
je nach Situation mechanisch entfernt oder chemisch abgetötet und
nach 4 bis 6 Wochen bodeneben abgeschnitten. Die Kosten der Sanierung
werden nach anrechenbaren Stundenansätzen durch die Gemeinde
vorfinanziert und von Bund und Kanton je zur Hälfte getragen. Für die
Bodenbearbeitung und Neupflanzung muss der Eigentümer aufkommen.
Link mit Bildmaterial: www.lawa.lu.ch

Kontakt:

Heinrich Hebeisen
Für weitere Informationen:
Dienststelle Landwirtschaft und Wald Pflanzenschutz
Tel.: +41/41/925'10'42
Mobil: +41/79/377'04'20
E-Mail: heinrich.hebeisen@lu.ch

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