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Staatskanzlei Luzern

Staatskanzlei Luzern - Emmen: Regierungsrat weist Stimmrechtsbeschwerde ab

Luzern (ots)

Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat die
Stimmrechtsbeschwerde betreffend die Volksabstimmung vom 17. Juni
2007 über die Teilabänderung des Zonenplans der Gemeinde Emmen;
Aufhebung der Ortsbildschutzzone Kühneweg sowie Unterstellung der
betroffenen Grundstücke unter die Gestaltungsplanpflicht abgewiesen.
Die Abstimmung kann daher wie geplant durchgeführt werden.
Die Beschwerdeführer, Mieter der Chalets am Kühneweg, haben gegen
die Berichterstattung zur bevorstehenden Abstimmung im „EMMENMAIL",
dem Publikationsorgan der Gemeinde Emmen, Beschwerde erhoben. Sie
wenden sich gegen die darin enthaltene Aussage des
FDP-Fraktionschefs, dass die Grundeigentümerin bei einem Nein
Entschädigungsforderungen von mehreren Millionen Franken stellen
würden. Sie haben verlangt, dass die Abstimmung verschoben wird und
dass die Gemeinde vor einer neuen Abstimmung im „EMMENMAIL"
unmissverständlich darlegen müsse, dass im Falle eines Erhalts der
Ortsbildschutzzone Kühneweg keine Entschädigungszahlungen zu leisten
seien.
Abstimmungen sind nur dann zu verschieben, wenn schwerwiegende
Mängel vorliegen und diese vor der Abstimmung nicht mehr rechtzeitig
behoben werden können. Das Gebot der Objektivität von
Abstimmungsinformationen wird im „EMMENMAIL" nicht verletzt. Aufgrund
des Aufbaus und des Inhalts des Publikationsorgans musste es für die
durchschnittlich informierten, aufmerksamen und politisch
interessierten Stimmberechtigten klar sein, dass es sich um Meinungen
verschiedener Exponenten handelte, nicht aber um die Meinung des
Gemeinderates.
Zudem musste es schon vor der Zustellung des "EMMENMAIL" aufgrund
der Berichterstattung in den Zeitungen klar geworden sein, dass die
Frage, ob bei einer Ablehnung der Vorlage Entschädigungsforderungen
gestellt würden, politisch kontrovers diskutiert wird. Bei dieser
Ausgangslage war der Gemeinderat nicht verpflichtet, auf die Aussage
des FDP-Fraktionschefs zu reagieren. Es liegt daher kein Mangel vor,
der die freie Meinungsbildung der Stimmberechtigten verletzt.

Kontakt:

Kathrin Graber, jur. Mitarbeiterin Amt für Gemeinden,
Tel. +41/41/228'51'41.

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