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Staatskanzlei Luzern

Ausbau der Reusswehranlage in Luzern: Ein Werk für den Natur- und Lebensraum Vierwaldstättersee

Luzern (ots)

Die Reusswehranlage in Luzern soll renoviert und
ausgebaut werden. Das Projekt wird ab dem 2. November 2006 in allen
Uferkantonen des Vierwaldstättersees öffentlich aufgelegt. "Mit dem
Ausbau der Reusswehranlage bringen wir die unterschiedlichen Schutz-
und Nutzungsbedürfnisse unter einen Hut", sagt Regierungsrat Max
Pfister, Vorsteher des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements des
Kantons Luzern.
Heute ist die Reusswehranlage in einem schlechten baulichen
Zustand und die Kapazität des Seeabflusses ist zu gering. Das Setzen
und Ziehen der Nadeln von Hand ist aufwändig und gefährlich. Das
Ausbauprojekt besteht im Wesentlichen aus dem Bau eines neuen Seiten-
und Längswehrs, einer teilweisen Verstärkung des Stirnwehrs sowie
einer Sohlenabsenkungung der Reuss zwischen Theatersteg und
Spreuerbrücke.
Schutzbedürfnisse und Nutzungen berücksichtigt
Mit dem Ausbau der Reusswehranlage wird der Seeabfluss bei hohem
Wasserstand von derzeit 330 auf neu 430 Kubikmeter pro Sekunde erhöht
und damit Hochwasserständen entgegengewirkt. Extreme Hochwasserstände
können damit zwar nicht gänzlich ausgeschlossen werden, das Risiko
wird jedoch um den Faktor 5 verkleinert. Die Anlage verbessert zudem
die Lebensbedingungen der Pflanzen und Tiere in den Ufergebieten, sie
schafft günstige Voraussetzungen für die Fischfortpflanzung, sie
dient der Schifffahrt und sie gewährleistet auch weiterhin die
Energieproduktion im Kraftwerk Mühlenplatz. Zudem werden die Anliegen
des Denkmalschutzes berücksichtigt, indem die Kombination von Längs-
und Stirnwehr, die Verwendung der hölzernen Nadeln sowie die manuelle
Bedienung des Stirnwehrs erhalten bleiben. Die Reusswehranlage ist so
auch nach dem Ausbau ein Zeugnis der Technikgeschichte.
Betrieb einfacher und sicherer
Der Betrieb des Reusswehrs wird nach dem Ausbau einfacher und
sicherer sein, weil das neue, hydraulisch angetriebene Seitenwehr die
Feinregulierung übernimmt, und die Einstellungen an den Nadelwehren
nur noch für die Grobregulierung verändert werden müssen. Die
aufwändigen und gefährlichen Reguliereinsätze werden damit um die
Hälfte reduziert. Zudem werden die Holznadeln am Längsnadelwehr
künftig maschinell gesetzt und gezogen. Weiterhin von Hand bedient
wird das Stirnwehr. Wie die Regulierung des Sees zu erfolgen hat, ist
im neuen Wehrreglement festgehalten. Es wurde zusammen mit allen
Uferkantonen erarbeitet.
Gemeinschaftswerk der Uferkantone
Die Reusswehranlage ist ein Gemeinschaftswerk der Uferkantone des
Vierwaldstättersees und des Bundes und diese Gemeinwesen teilen sich
auch die Kosten des Ausbaus. Er wird rund 22 Millionen Franken kosten
und der Kostenteiler unter den Kantonen - Luzern trägt mit 48% den
Hauptanteil - wurde in der neuen interkantonalen Vereinbarung über
die Regulierung des Vierwaldstättersees (IVRV) festgelegt. Die
Bundesbeiträge an die Kantonsanteile richten sich nach der aktuellen
Bundesbeitragsberechtigung der einzelnen Kantone.
Anliegen der Unterlieger berücksichtigt
Regierungsrat Max Pfister betonte bei der Präsentation des
Projektes, dass auch die Anliegen der Unterliegerkantone
berücksichtigt würden. Er wies darauf hin, dass Hochwasserführung der
Reuss unterhalb des Reusszopfes wesentlich durch das Abflussregime in
der Kleinen Emme bestimmt werde und nicht durch den Seeabfluss. Die
künftigen Massnahmen an der Kleinen Emme und an der Reuss würden mit
den Unterliegerkantonen koordiniert.
Baubeginn 2007
Mit der öffentlichen Auflage tritt das Ausbauprojekt nun in das
abschliessende Genehmigungsverfahren. Nach Abschluss der öffentlichen
Auflage wird der Regierungsrat des Kantons Luzern in Abstimmung mit
den Regierungen der Uferkantone über das Projekt befinden und den
erforderlichen Kredit anschliessend dem Grossen Rat zur Genehmigung
unterbreiten. Gleichzeitig werden die Regierungen und Parlamente
aller Uferkantone über den Beitritt zur neuen Interkantonalen
Vereinbarung über die Regulierung des Vierwaldstättersees befinden
und die erforderlichen Kredite sprechen. Regierungsrat Max Pfister
ist zuversichtlich, dass im Spätherbst 2007 die Bauarbeiten beginnen
können.
Öffentliche Orientierungsversammlungen
Im Rahmen der öffentlichen Planauflage finden in allen Kantonen
Orientierungsveranstaltungen statt:
  • Kanton Luzern: Montag, 30. Oktober 2006, Luzern, Regierungsgebäude, Grossratssaal, Bahnhofstrasse 15.
  • Kanton Uri: Donnerstag, 2. November 2006, Seedorf, Aula des Kreisschulhauses.
  • Kanton Schwyz: Montag, 6. November 2006, Brunnen, Aula des Schulareals.
  • Kanton Obwalden: Mittwoch, 8. November 2006, Alpnach, Brünigstrasse 23, Pfarreizentrum.
  • Kanton Nidwalden: Donnerstag, 9. November 2006, Hergiswil, Aula Grossmatte.
Die Orientierungen beginnen jeweils um 19.30 Uhr. Informiert wird
über das Bauprojekt, das Wehrreglement und den
Umweltverträglichkeitsbericht.

Kontakt:

Regierungsrat Max Pfister
Vorsteher des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements
Tel. +41/41/228'50'41

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