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Staatskanzlei Luzern

Planmässiger Abbau der labilen Felsschwarte in Weggis

Luzern (ots)

Der Abbau der labilen Felsschwarte in der Horlaui
in Weggis ist seit rund einer Woche planmässig im Gange. Rund 100
Kubikmeter Material wurde bislang in Teilsprengungen gelöst und
abtransportiert. Der Fels wird von oben nach unten in horizontalen
Tranchen abgetragen. Die Arbeiten dauern noch rund zwei Monate.
Bevor mit den Sprengarbeiten begonnen werden konnte, musste im
Bereich der Baustelle Holz geschlagen und das bestehende
Steinschlagschutznetz erweitert werden. Am Fuss des instabilen
Felsturmes wurden zudem temporäre Stahlpalisaden erstellt und die
Felspartie wurde mit Stahltrossen seitlich verankert. Der Fels ist
während des Abbaus zusätzlich mit einem Drahtgeflecht gesichert.
Während der Sprengungen wird der Fels mit Sprengmatten abgedeckt.
Die instabile Felsschwarte oberhalb der Kantonsstrasse K 2b Weggis
- Vitznau wurde im Jahre 1992 entdeckt. Die vollständig von der
Felswand abgelöste Schwarte misst 1'200 Kubikmeter und wiegt 3'100
Tonnen. Würde diese abstürzen, müsste nicht nur mit erheblichen
Schäden an der Kantonsstrasse gerechnet werden, sondern auch mit
schwerwiegenden Folgen für allfällige Strassenbenützer. Die Situation
wird deshalb seit 1992 durch das Strasseninspektorat des Kantons
Luzern nach einem genau definierten Messprogramm überwacht.
Tatsächlich neigen sich die Felsmassen zunehmend talwärts. Diese
Bewegung hat sich seit 2002 ausserordentlich beschleunigt, und es
droht ein Felssturz. Um dies zu verhindern, wird jetzt der Felsturm
kontrolliert abgebaut.
1998 sind für den ganzen Kanton Luzern flächendeckende
Gefahrenhinweiskarten erstellt worden. Diese geben einen Überblick
über alle Gebiete, die möglicherweise von einer gravitativen
Naturgefahr (Murgänge, Hochwasser, Erdrutsche, Steinschlag, Lawinen)
bedroht sein könnten. Wo diese Gefahrenhinweise ein Siedlungsgebiet
oder eine wichtige Verkehrsachse betreffen werden seit 2001 so
genannte Gefahrenkarten erstellt. Diese sind das Ergebnis
detaillierter Analysen. Sie beruhen auf Erkenntnissen aus bereits
eingetroffenen Schadenereignissen, Geländebeurteilungen durch
Fachleute sowie Berechnungen und Modellierungen mit dem Computer. Die
Erarbeitung von Gefahrenkarten schreitet zügig voran und wird in
wenigen Jahren abgeschlossen sein. Auf dem Internet kann die aktuelle
Gefahrenhinweiskarte unter www.geo.lu.ch/map/gefahrenhinweiskarte
eingesehen werden.
Am 18. Juni 2003 hat der Luzerner Regierungsrat das Konzept
Naturgefahren 2002+ genehmigt. Dieses legt fest, was der Kanton im
Zeitraum 2003 - 2007 zum Schutz vor gravitativen Naturgefahren
unternimmt. In Form so genannter Schutzziele hält das Konzept fest,
wo welcher Schutzgrad angestrebt wird. So sollen in geschlossenen
Siedlungen nach Möglichkeit nur Ereignisse von geringer Intensität
akzeptiert werden. Gegen stärkere Bedrohungen werden Massnahmen
geprüft. Verkehrsachsen sollen so geschützt werden, dass mittlere und
schwere Ereignisse nach Möglichkeit seltener als ein Mal pro
Jahrhundert eintreten. Vor diesem Hintergrund ist der Abtrag des
Felsturms in der Horlaui in Weggis zu sehen.

Kontakt:

Willi Krummenacher
Projektleiter Strasseninspektorat
Dienststelle Verkehr und Infrastruktur
Tel.: +41/41/288'91'74

Rene Graf
Fachleiter Naturgefahren
Dienststelle Landwirtschaft und Wald
Tel.: +41/41/925'10'73

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