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Staatskanzlei Luzern

Strassenbauprogramm Kanton Luzern 2007 - 2010 mit klaren Prioritäten

Luzern (ots)

Das vom Regierungsrat dem Grossen Rat unterbreitete
Bauprogramm 2007 - 2010 für die Kantonsstrassen enthält neu eine
Priorisierungsliste. Weil die lange Liste der Bauvorhaben im Bereich
Kantonsstrassen die finanziellen Möglichkeiten des Kantons nach wie
vor bei weitem übersteigt, sind die planerischen und baulichen
Massnahmen in drei Töpfe mit unterschiedlichen Realisierungsphasen
eingeteilt. Das Bauprogramm ist abgestimmt mit dem
Agglomerationsprogramm Luzern und dem integrierten Finanz- und
Aufgabenplan des Kantons.
Das auslaufende Bauprogramm 2003 - 2006 für die Kantonsstrassen
enthält erheblich mehr Projekte, als finanziert werden können. Seine
Umsetzung hätte insgesamt einen Finanzbedarf von rund 256 Millionen
Franken erfordert. Nach den jeweiligen Staatsvoranschlägen standen
jedoch für diese Projekte im Kantonsstrassenbau lediglich rund 103
Millionen Franken zur Verfügung. Mit der Einführung des neuen
Finanzausgleichs zwischen den Kantonen und dem Bund (NFA) kann der
Kanton Luzern ab 2008 seine Finanzmittel auf die Kantonsstrassen
konzentrieren, denn er muss zukünftig keine Beiträge mehr an das
Nationalstrassennetz leisten. Zusammen mit andern Verschiebungen bei
Aufwand und Ertrag in der Strassenrechnung stehen in der kommenden
Programmperiode rund 180 Mio. Franken zur Verfügung.
Massnahmen in drei verschiedenen Töpfen
Die Priorisierungsliste des neuen Bauprogramms besteht zunächst
aus einem Topf A mit 57 Vorhaben, die bis 2010 realisiert oder im Bau
sein werden. Schwergewichtig sind darin noch nicht realisierte
Massnahmen aus dem laufenden Bauprogramm berücksichtigt. Im Topf B
sind 31 Massnahmen enthalten, die in der nächsten Programmperiode
2011 - 2014 gebaut werden. Die Gesamtkosten der Vorhaben dieser
beiden Töpfe sind auf die verfügbaren Mittel aus der Strassenrechnung
abgestimmt. 58 weitere Vorhaben sind dem Topf C zugeordnet. Im Rahmen
des Vernehmlassungsverfahrens bei Gemeinden, Parteien und Verbänden
im November 2005 wurden über 80 Stellungnahmen mit insgesamt über 50
neuen Anträgen mit Gesamtkosten von rund 700 Millionen Franken
eingereicht. Da erfahrungsgemäss nicht alle Projekte wie geplant
abgewickelt werden können, wird die Terminplanung der Vorhaben
laufend überprüft und die Vorhaben bei Abweichungen neu priorisiert.
Umsetzung Radroutenkonzept und Lärmschutz
Heute sind rund 55 Prozent des Radroutenkonzepts erstellt. Mit den
nächsten beiden Bauprogrammen bis 2014 sollen insgesamt rund 75
Prozent umgesetzt werden. Die Investitionen für Radrouten bis zu
diesem Zeitpunkt werden auf mehr als 50 Mio. Franken geschätzt. Die
im Strassengesetz vorgesehene 90-prozentige Realisierung des Konzepts
aus dem Jahre 1994 kann voraussichtlich erst in den Jahren 2018 bis
2020 erreicht werden. Für den Schutz vor Strassenlärm werden aus dem
Einbau von Schallschutzfenstern Kosten von rund 64 Millionen Franken
erwartet. Weiter werden Lärmschutzmassnahmen wie z.B. Lärmschutzwände
nach Möglichkeit gleichzeitig mit den Kantonsstrassenprojekten
realisiert. Trotz der deutlichen Erhöhung der Ressourcen für die
Bearbeitung der Lärm- und Schallschutzprojekte kann auch die auf den
31. März 2018 terminierte Sanierungspflicht für Hauptstrassen und
übrige Strassen nicht erfüllt werden. Bei den künftigen Bauprogrammen
ab 2011 will der Regierungsrat eine Erhöhung der finanziellen Mittel
zu Gunsten des Lärmschutzes anstreben.
Gemeindestrassen werden Kantonsstrassen
Gemäss Strassengesetz sind Strassen in eine andere Kategorie
einzureihen, wenn ihre Funktion oder ihre Verkehrsbedeutung geändert
haben. Folgende drei bisherige Gemeindestrassen erfüllen die
entsprechenden Kriterien und sollen deshalb in Kantonsstrassen
umklassiert werden:
  • Götzentalstrasse, Gemeinden Udligenswil, Dierikon und Root, als Verbindung der K 30 über den Zubringer Rontal zum neuen Autobahnanschluss Buchrain.
  • Strassenzug Wauwil - St. Erhard, Gemeinden Wauwil, Mauensee und Knutwil, als Verbindung in Richtung Sursee.
  • Rosengarten-/Stationsstrasse, Gemeinden Rothenburg und Emmen, als Verbindung zum neuen Autobahnanschluss Rothenburg.
Nach der Umklassierung wird der Kanton verantwortlich für die
Planung, den Bau sowie den Betrieb und den Unterhalt dieser
Strassenabschnitte.
Kontakt
Max Pfister
Vorsteher des Bau-, Umwelt und Wirtschaftsdepartements
Tel. +41/41/228'50'41
Fredy Rey 
Kantonsingenieur
Tel. +41/41/318'10'81

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