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Staatskanzlei Luzern

WAK lehnt Verlängerung der Frist zur Behandlung der Volksinitiative "Mehr Demokratie bei den Kantonsfinanzen" ab

Luzern (ots)

Die Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) hat
unter dem Vorsitz von Bruno Schmid (CVP, Flühli) den Antrag des
Regierungsrates auf Verlängerung der einjährigen Frist zur Behandlung
der Volksinitiative "Mehr Demokratie bei den Kantonsfinanzen"
abgelehnt. Die WAK hat festgestellt, dass die Initiative eine andere
Stossrichtung verfolgt als jene mit dem Titel "Steuern vors Volk".
Diese Initiative hatte der Grosse Rat im September 2005 mit dem
Auftrag an den Regierungsrat zurückgewiesen, in einem Gegenvorschlag
eine umfassende kantonale Steuerstrategie vorzulegen. Die Kommission
ist der Ansicht, dass die für Initiativen vorgesehenen
Behandlungsfristen nicht ohne Not erstreckt werden sollen, da
andernfalls die demokratischen Rechte unnötig geschwächt würden. Die
WAK will daher, dass für die beiden Initiativen zwei Vol
ksabstimmungen durchgeführt werden.
Die WAK hielt auch in zweiter Beratung der Änderung des Ruhetags-
und Ladenschlussgesetzes daran fest, dem Volk zwei Varianten zur
weiteren Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten zur Abstimmung zu
unterbreiten. Variante 1 kennt von Montag bis Samstag keine
gesetzlichen Ladenschliessungszeiten mehr. Variante 2 sieht von
Montag bis Freitag einen Ladenschluss um spätestens 20 Uhr vor, wobei
die Verkaufsgeschäfte am Samstag sowie am Vorabend von Karfreitag,
Weihnachten und Neujahr um 17 Uhr und vor den übrigen Feiertagen
spätestens um 18.30 Uhr schliessen sollen.
Der Grosse Rat wird im Hinblick auf eine Volksabstimmung über
beide Varianten grundsätzlich keine Empfehlung abgeben dürfen.
Verschiedene Kommissionsmitglieder bedauerten dies und regten an,
eine Anpassung der entsprechenden Gesetzgebung zu prüfen. Die
Kommission nahm aber befriedigt zur Kenntnis, dass sich das Justiz-
und Sicherheitsdepartement moderierend für eine
gesamtarbeitsvertragliche Lösung für die Detailhandelsangestellten
einsetzten wird. Die WAK fordert alle Vertragsparteien auf, sich
entsprechend zu engagieren. Vereinzelt wurde bedauert, dass der
Regierungsrat den Erlass eines Normalarbeitsvertrages ablehnt. Da
einzelne Anträge auf eine weniger weitgehende Lösung mit deutlichem
Mehr abgelehnt wurden, gelangen die beiden Varianten nun unverändert
zur zweiten Beratung.
Der Grosse Rat wird diese Vorlagen voraussichtlich in der Session
vom 16., 17. und 18. Januar 2006 behandeln.

Kontakt:

Bruno Schmid
Tel. +41/41/485'88'51

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