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Staatskanzlei Luzern

Innerkantonaler Finanzausgleich: Die Unterschiede in der Steuerbelastung werden verkleinert

Luzern (ots)

Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat am 18.
Oktober 2001 an einer Medienkonferenz seine Botschaft an den Grossen
Rat über die Totalrevision des Gesetzes über den direkten
Finanzausgleich vorgestellt. Das neue System, Teil der Gemeindereform
2000+, wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Verband Luzerner
Gemeinden erarbeitet. Eines der Hauptziele des neuen Finanzausgleichs
ist es, die Unterschiede in der Steuerbelastung innerhalb des Kantons
zu verringern. Das neue Gesetz soll - sofern die Stimmbürger/innen im
Juni 2002 dazu ja sagen - am 1. Januar 2003 in Kraft treten.
Finanzdirektor Kurt Meyer rief an der Medienkonferenz dazu auf,
sich nicht im Dickicht der Zahlen zu verlieren, sondern die Ziele des
neuen Finanzausgleichssystems im Auge zu behalten: "Auf mittlere und
längere Sicht werden vom neuen System alle profitieren, Bürgerinnen
und Bürger von Stadt, Agglomeration und Landschaft. Das Geld wird
insgesamt wirkungsvoller eingesetzt. Gemeinden können Steuern senken,
oder die Bürgerinnen und Bürger erhalten für das gleiche Geld mehr
Leistungen ihrer Gemeinde."
Gemeinden und Kanton gewinnen
Die drei Hauptziele des neuen Finanzausgleichs umschrieb
Regierungsrat Kurt Meyer wie folgt:
1. Die Unterschiede der finanziellen Leistungsfähigkeit der
einzelnen Gemeinden werden abgebaut.
2. Die Selbständigkeit und die Eigenverantwortung der Gemeinden
werden gestärkt.
3. Die grossen Unterschiede in der Steuerbelastung innerhalb des
Kantons werden verkleinert.
Diese drei Ziele gehörten zusammen, betonte Kurt Meyer. Die
entscheidende Frage laute, ob man das neue System wolle oder nicht.
"Die Regierung will das neue System. Ich bin überzeugt, die Gemeinden
wollen es auch. Gemeinden und Kanton werden mit dem neuen System
gewinnen", sagte der Finanzdirektor.
Der neue Finanzausgleich umfasst einen Ausgleich der
unterschiedlichen finanziellen Einnahmen (Ressourcenausgleich), einen
Ausgleich der unterschiedlichen finanziellen Ausgaben der Gemeinden
(Lastenausgleich) sowie Sonderbeiträge. Durch den Ressourcenausgleich
wird den Gemeinden eine Mindestausstattung an Einnahmen garangiert.
Er wird durch die finanzstärkeren Gemeinden (horizontaler
Finanzausgleich) mit 21 Mio. und durch den Kanton (vertikaler
Ausgleich) mit rund 42 Mio. finanziert.
Für den Lastenausgleich setzt der Kanton 62 Mio. Franken pro Jahr
ein; er gleicht in der Form des topografischen sowie des
soziodemografischen Ausgleichs überdurchschnittliche Kosten der Weite
und der Enge aus. Mit den Sonderbeiträgen soll auf besondere
Situationen in Gemeinden reagiert werden können.
Für fusionierende Gemeinden wurde bewusst ein Vorteil eingebaut:
Sie sollen bei einer Fusion auf die Dauer von zehn Jahren eine
finanzielle Besitzstandwahrung erhalten und für weitere fünf Jahre
eine teilweise Besitzstandwahrung.
Mehrbelastung für den Kanton
Für jede der 107 Gemeinden wurden die finanziellen Auswirkungen in
einer sogenannten "Globalbilanz" berechnet; sie gibt Auskunft über
die Veränderungen gegenüber den heutigen Finanzflüssen. Der
Systemwechsel ist im wesentlichen haushaltneutral, das heisst: Die
Gemeinden (insgesamt) und der Kanton sollen nach dem Systemwechsel
finanziell nicht stärker belastet sein. In zwei Punkten, die mit dem
Systemwechsel nur am Rand zu tun haben, ist der Regierungsrat
zugunsten der Gemeinden von diesem Grundsatz abgewichen. Zum einen
wendet der Kanton während 6 Jahren jährlich 15 Millionen Franken für
den Schuldenabbau der Gemeinden auf. Zum anderen wird der Kanton auf
Anregung der Gemeinden seine Beiträge an die gesteigerten Kosten im
Volksschulwesen um jährlich rund 9 Mio. Franken erhöhen. Für den
Kanton ergibt sich aus diesen zwei Massnahmen eine vertretbare
Mehrbelastung.
Zahlreiche Anregungen aufgenommen
Die am 18. Oktober vorgestellte Botschaft stützt sich im
wesentlichen auf einen Bericht zum neuen Finanzausgleichsmodell, den
die Regierung Mitte Januar 2001 vorgestellt und bei Parteien,
Gemeinden und weiteren Institutionen in Vernehmlassung gegeben hatte.
Das Echo auf das neue System war fast ausnahmslos positiv; zu
Einzelfragen gab es Kritik, Fragen, Anregungen. Finanzdirektor Kurt
Meyer dankte an der Medienkonferenz vorab den Gemeinden für die
zahlreichen wertvollen Anregungen, die zum grössten Teil umgesetzt
wurden; damit konnte das Modell noch verbessert werden. Die Botschaft
enthält neben dem Gesetzesentwurf und den Erläuterungen ein
umfangreiches Zahlenwerk, das die finanziellen Auswirkungen des neuen
Modells darstellt und auch zeigt, wie sich die Veränderungen nach der
Vernehmlassung zahlenmässig auswirken.
Teil des Gemeindereformprojekts
Regierungsrat Paul Huber, Justiz-, Gemeinde- und Kulturdirektor,
zeigte an der Medienkonferenz die Einbettung des neuen
Finanzausgleichmodells im Gemeindereformprojekt 2000+ auf und
äusserte sich insbesondere zur Gebietsreform.
Volksabstimmung am 2. Juni 2002
Die Botschaft des Regierungsrates wird vom Grossen Rat in der
Januar- und in der März-Session 2002 beraten; im November und
Dezember 2001 finden die Kommissionssitzungen statt. Die
Volksabstimmung ist am 2. Juni 2002 vorgesehen. Wenn die
Stimmberechtigten dem neuen Gesetz zustimmen, soll es am 1. Januar
2003 in Kraft treten. Eine sechsjährige Übergangsfrist soll den
Gemeinden Zeit geben, sich auf die neue Situation einzustellen.
Die Botschaft B 108 ist auf der Homepage des Kantons Luzern im
Internet abrufbar unter www.ktlu.ch/index/amtsdauer_99_03.htm.
Hinweis an die Medien:
Wir bitten Sie höflich, für das neue Finanzausgleichsmodell des
Kantons Luzern NICHT die Abkürzung NFA zu verwenden. Der Grund: "NFA"
ist die Abkürzung des bundesstaatlichen neuen Finanzausgleichs, zu
dem noch diesen Herbst die bundesrätliche Botschaft erscheinen wird.
Wir möchten Verwechslungen vermeiden. Besten Dank.

Kontakt:

Staatskanzlei Tel. +41 41 228 60 00

Regierungsrat Kurt Meyer (+41 41 228 55 41) und Finanzverwalter Kurt
Stalder (+41 41 228 55 43) sind am Donnerstag 18. Oktober 2001 nur
bis 11.45 Uhr und von ca. 17 bis 18 Uhr telefonisch erreichbar.

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