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Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft

BUWAL: Synthetische Treibhausgase unter Kontrolle, Schutz der Ozonschicht verstärkt

Bern (ots)

Die Treibhausgasemissionen verringern und den Schutz
der Ozonschicht weiter verstärken: Dies sind die Hauptziele der 
Änderung der Verordnung über umweltgefährdende Stoffe 
(Stoffverordnung, StoV), die heute vom Bundesrat verabschiedet 
wurde. Der Einsatz synthetischer Treibhausgase in der Klima- und 
Kältetechnik sowie im Bereich der elektrischen und thermischen 
Isolation wird auf das absolute Minimum beschränkt, während die 
Verwendung von FCKW (Fluorchlorkohlenwasserstoffe), welche die 
Ozonschicht zerstören, ab 2004 vollständig verboten wird. Die 
gemeinsam mit den betroffenen Kreisen aus Industrie und Gewerbe 
erarbeiteten neuen Bestimmungen treten am 1. Juli 2003 in Kraft.
In letzter Zeit sind neue synthetische Gase - HFKW, PFKW und SF6 
(siehe Kasten 1) - in den Handel gekommen, namentlich als Ersatz für 
FCKW, die auf Grund ihrer ozonschichtabbauen-den Wirkung 
schrittweise verboten werden. Allerdings besitzen die meisten dieser 
neuen Gase ein erhebliches Klima-Erwärmungspotenzial - 1000 bis 24 
000 Mal höher als jenes von CO2 - und halten sich während mehrerer 
hundert oder gar tausend Jahre in der Atmosphäre auf. Der Einsatz 
dieser Stoffe nimmt laufend zu. Mittlerweile tragen sie mit etwas 
mehr als 1 Prozent zu den gesamten menschenverursachten 
Treibhausgasemissionen bei. Ohne einschränkende Massnahmen dürfte 
sich dieser Wert bis 2010 verdreifachen. Diese Gase werden vor allem 
in der Kältetechnik, zur Herstellung von synthetischen 
Schaumstoffen, als elektrische Isolatoren, als Lösungsmittel sowie 
in Druckgaspackungen (Spraydosen) verwendet.
Seit Anfang der 90er-Jahre empfiehlt der Bundesrat gemäss den 
Grundsätzen der Integrierten Produktepolitik grösste Zurückhaltung 
beim Einsatz solcher synthetischer Gase. Inzwischen sind 
Alternativen mit vorteilhafter Ökobilanz vorhanden, so dass einer 
Reglementierung dieser Substanzen im Rahmen der StoV - wo sie unter 
dem Begriff in der Luft stabile Stoffe zusammengefasst werden - 
nichts mehr im Wege steht. Die Regelung umfasst drei Aspekte: 
Erstens wird der Einsatz von in der Luft stabilen Stoffen auf 
Verwendungszwecke beschränkt, für die keine umweltverträglichere 
Alternative verfügbar ist. Zweitens werden die Emissionen so weit 
als möglich verringert, und drittens erfolgt dies mit Hilfe von 
Branchenvereinbarungen, die in den einzelnen Industriezweigen 
ausgearbeitet werden.
Die neuen Bestimmungen (siehe Kasten 2) wurden in Zusammenarbeit mit 
den betroffenen Kreisen aus Industrie und Gewerbe erarbeitet. Sie 
bieten einen klar abgesteckten Rahmen, um innerhalb nützlicher Frist 
geeignete strategische Entscheidungen zur Verringerung des 
Ausstosses von in der Luft stabilen Stoffen zu treffen. Um 
ungerechtfertigte technische Hindernisse zu vermeiden, soll die 
Vereinbarkeit der Bestimmungen mit der künftigen europäischen 
Regelung überprüft werden.
Ferner wird das BUWAL zusammen mit den Kantonen und den 
Branchenverbänden spezifische Empfehlungen für Anwendungen in der 
Kältetechnik sowie für Schaumstoffe und Druckgaspackungen 
erarbeiten.
Vollständiges Verbot von FCKW Die Änderung der StoV erlaubt es 
zudem, die 1997 und 1999 beschlossenen Änderungen zum Montrealer 
Protokoll umzusetzen, welche die Schweiz im August 2002 ratifiziert 
hat. Unter anderem umfasst die Änderung ein ab 2004 geltendes Verbot 
der Versorgung von kälte- und klimatechnischen Anlagen mit FCKW, die 
Errichtung eines Lizenzsystems für die Ein- und Ausfuhr 
ozonschichtabbauender Stoffe sowie ein Exportverbot für kälte- und 
klimatechnische Anlagen, die mit in der Schweiz verbotenen 
ozonschichtabbauenden Stoffen betrieben werden. Die letztgenannte 
Massnahme soll insbesondere dazu beitragen, der Abhängigkeit der 
Entwicklungsländer von den FCKW ein Ende zu setzen. Mit diesen 
Bestimmungen wird eine Reihe von Massnahmen, die in den betreffenden 
Industrie- und Gewerbebranchen bereits weit gehend umgesetzt sind, 
in der StoV verankert. Sie sind mit den in der EU geltenden 
Bestimmungen vereinbar und ergänzen die bereits bestehenden 
schweizerischen Massnahmen zum Schutz der Ozonschicht.
Bern, 30. April 2003
UVEK      Eidgenössisches Departement für Umwelt,
Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst
Auskünfte: 
Blaise Horisberger, Sektion Umweltgefährdende Produkte, Bundesamt 
für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 90 24
Georg Karlaganis, Chef der Abteilung Stoffe, Boden, Biotechnologie, 
Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 079 415 99 62
Beilage: 	
Änderung der Verordnung über umweltgefährdende Stoffe vom 30. April 
2003
Internet: 
Die neuen Bestimmungen im Einzelnen (zur Zeit nur auf französisch) 
und Bericht zur Vernehmlassung  
http://www.umwelt-
schweiz.ch/buwal/de/medien/presse/artikel/20030430/00732/index.html  
BUWAL-Seiten über umweltgefährdende Produkte: http://www.produkte-
umwelt.ch

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