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Bundesamt für Landwirtschaft

BLW: Selbsthilfemassnahmen: Ausdehnung auf Nichtmitglieder

(ots)

Fünf Branchen- und drei Produzentenorganisationen wollen ihre Selbsthilfemassnahmen auch für Nichtmitglieder verbindlich erklären lassen. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat heute die entsprechenden Gesuche an den Bundesrat im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) veröffentlicht.

Gestützt auf die Artikel 8 und 9 des Landwirtschaftsgesetzes kann 
der Bundesrat in bestimmten Fällen die von Branchen- und 
Produzentenorganisationen beschlossenen Selbsthilfe-massnahmen auch 
für Nichtmitglieder verbindlich erklären. Die Massnahmen müssen die 
Qualitätsverbesserung, die Absatzförderung oder die Anpassung des 
Angebots an die Nachfrage betreffen. Grosses Gewicht haben die 
Repräsentativität der Organisation und deren interne 
Entscheidungsabläufe.
Die Mehrzahl der Gesuche betrifft die Verlängerung bereits 
bestehender Massnahmen (Interprofession Gruyère, Interprofession du 
Vacherin fribourgeois, Schweizerischer Bauernverband) oder eine 
Anpassung an Beschlüsse der jeweiligen Delegiertenversammlung 
(Emmentaler Switzerland, Schweizer Milchproduzenten, GalloSuisse).
Dazu kommen drei neue Ausdehnungsgesuche: Die Sortenorganisation 
Emmentaler Switzerland hat Qualitätsverbesserungsmassnahmen für den 
Emmentaler Käse festgeschrieben, die Sbrinz Käse GmbH und die 
Interessengemeinschaft Dinkel Absatzförderungsmassnahmen für Sbrinz, 
respektive Dinkel.
Mit der Veröffentlichung der Gesuche sollen die Nichtmitglieder 
der 
Organisationen über die Gesuche informiert werden. Die 
Veröffentlichung ist Teil des Vernehmlassungsverfahrens, sie gewährt 
keine besonderen Einspracherechte.
Die Vernehmlassung dauert 30 Tage ab Veröffentlichung. Änderungen 
an 
den Gesuchen sind je nach Vernehmlassungsergebnis noch möglich. Der 
Bundesrat entscheidet, ob und inwiefern den Gesuchen entsprochen 
wird.
Die Gesuche können auf der Homepage des BLW (www.blw.admin.ch) 
eingesehen werden. Stellungnahmen sind dem BLW, Sektion Qualitäts- 
und Absatzförderung, Mattenhofstr. 5, 3003 Bern einzureichen.
Für weitere Auskünfte:
Jean-Marc Chappuis, Sektion Qualitäts- und Absatzförderung, Tel. 031 
322 27 12
Bundesamt für Landwirtschaft
Presse- und Informationsdienst

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