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Bundesamt für Landwirtschaft

GUB-Eintrag für «Tête de Moine, fromage de Bellelay»

Bern (ots)

Ein zweiter Schweizer Käse erhält eine geschützte
geographische Ursprungsbezeichnung (GUB): Nach «l'Etivaz» hat das
Bundesamt für Landwirtschaft heute die Bezeichnung «Tête de Moine,
fromage de Bellelay» in das GUB/GGA-Register eingetragen.
Das Eintragungsgesuch für «Tête de Moine, fromage de Bellelay»
wurde am 23. Januar 2001 öffentlich aufgelegt. Innerhalb der
gesetzlichen Frist von drei Monaten sind keine Einsprachen
eingegangen. Die Bezeichnung «Tête de Moine, fromage de Bellelay»
konnte somit in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen
(GUB) und der geschützten geographischen Angaben (GGA) eingetragen
werden.
Der Name «Tête de Moine» tauchte erstmals kurz nach der
französischen Revolution im Jura auf. Die Form des Käses und vor
allem die Tradition, ihm den abgeschnittenen Rindendeckel nach dem
Essen wieder aufzusetzen, erinnern an die Tonsur der Mönche des
Klosters Bellelay, auf die das Rezept und das Wissen zurückgehen. Das
Produktionsgebiet des Tête de Moine in den Kantonen Bern und Jura
befindet sich vollständig in der Bergzone der jurassischen
Gebirgskette. Die dort produzierte Milch muss binnen 24 Stunden
verarbeitet werden. Die Reifung des Käses auf Fichtenbrettern dauert
mindestens drei Monate. Der kleine zylinderförmige Käse kann geschabt
werden, was seinen Rinden- und Pilzgeruch zur Geltung bringt. Er
eignet sich ausgezeichnet als Dessertkäse, seine Rosetten sind denn
auch fester Bestandteil der traditionellen Schweizer Käseplatten.
Mit dem GUB/GGA-Register lassen sich die Gebietsnamen von
landwirtschaftlichen Erzeugnissen schützen (Wein ausgenommen), deren
Qualität und Haupteigenschaften durch ihre geografische Herkunft
bestimmt werden. Ist ein Name geschützt, darf er nur von den
Produzenten des entsprechend definierten geografischen Gebiets
benutzt werden, die sich an ein detailliertes Pflichtenheft halten.
Unabhängige und vom Bundesamt für Messwesen zugelassene
Kontrollstellen überwachen die Einhaltung des Pflichtenhefts.
Gegenwärtig prüft das Bundesamt für Landwirtschaft rund 30
Eintragungsgesuche.

Kontakt:

Frédéric Brand, Sektion Qualitäts- und Absatzförderung, Tel.
+41 31 322 26 29 Isabelle Pasche, Rechtsdienst, Tel. +41 31 322 25 39

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