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Fürstentum Liechtenstein

Stellungnahme der Regierung an den Landtag zur Totalrevision des Brandschutzgesetzes verabschiedet

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 12. Mai 2026, die Stellungnahme der Regierung an den Landtag zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Totalrevision des Brandschutzgesetzes aufgeworfenen Fragen verabschiedet (BuA Nr. 68/2026).

Das geltende Brandschutzrecht, das auf dem Brandschutzgesetz vom 18. Dezember 1974 basiert, ist seit dessen Erlass materiell im Wesentlichen unverändert geblieben. Es entspricht insgesamt nicht mehr den aktuellen Anforderungen und soll durch ein neues kompaktes Brandschutzgesetz ersetzt werden.

Das neue Brandschutzgesetz soll Bestimmungen betreffend die anwendbaren Brandschutzvorschriften, die Sorgfaltspflichten und Schutzmassnahmen, die feuerpolizeiliche Bewilligungspflicht, die Brandschutzkontrollen, die Kontrolle und Reinigung wärmetechnischer Anlagen sowie die Organisation und Durchführung des Brandschutzes umfassen.

Die Brandschutzvorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF), aktuell bestehend aus der VKF-Brandschutznorm und den VKF-Brandschutzrichtlinien samt Erläuterungen, gelten weiterhin als in Liechtenstein anwendbare Brandschutzvorschriften.

Mit der Totalrevision des Brandschutzgesetzes sollen insbesondere der Umfang betreffend die Regelungen der feuerpolizeilichen Bewilligungspflicht und der periodischen Brandschutzkontrollen massgeblich gestrafft und die zentralen Aufgaben beim Amt für Hochbau und Raumplanung als zuständige Brandschutzbehörde des Landes angesiedelt werden. Schliesslich soll auch das Kaminfegerwesen durch die neuen Bestimmungen modernisiert werden.

In der Landtagssitzung vom 9. Mai 2025 wurde die Vorlage zur Totalrevision des Brandschutzgesetzes in erster Lesung behandelt und grundsätzlich begrüsst. Der Landtag sprach sich für Eintreten aus.

Die von der Regierung verabschiedete Stellungnahme beantwortet die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen. Die Fragen betrafen insbesondere die periodischen Brandschutzkontrollen. Die aktuelle Regierungsvorlage enthält eine weitere Massnahme bei erhöhter Brandgefahr, und zwar die Möglichkeit des Amtes für Bevölkerungsschutz zur Anordnung zeitlich oder örtlich begrenzter Feuerverbote, insbesondere im Wald bzw. in Waldesnähe oder im Zusammenhang mit dem Abbrennen von Funken. Ausserdem wurde eine Verordnungskompetenz zur ausführenden Regelung der Pflichten der Eigentümer und Nutzer von Bauten und Anlagen in die Vorlage aufgenommen und die Verordnungskompetenz der Regierung im Zusammenhang mit der ausführenden Regelung der Inhalte zum Kaminfegerwesen in der Brandschutzverordnung wurde ergänzt.

Die zweite Lesung ist für Juni 2026 vorgesehen. Das Brandschutzgesetz soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Die Stellungnahme kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Stellungnahmen) bezogen werden.

Pressekontakt:

Ministerium für Infrastruktur und Bildung
Michael Ospelt, Generalsekretär
T +423 236 61 94
infrastruktur@regierung.li

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