Abänderung der GloBE-Verordnung: - Neue Safe Harbour-Regelungen eingeführt
Vaduz (ots)
Die Regierung hat anlässlich ihrer Sitzung vom Dienstag, 31. März 2026, die Abänderung der Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (GloBE-Verordnung) beschlossen. Die globale Mindestbesteuerung sieht unter bestimmten Voraussetzungen eine vereinfachte Berechnung der Ergänzungssteuern, sogenannte Safe Harbours, vor. Dies stellt für die betroffenen Unternehmensgruppen eine administrative Erleichterung dar.
Am 5. Januar 2026 hat das OECD/G20-Inclusive Framework on Base Erosion and Profit Shifting einen Ausbau der zuvor existierenden Safe-Harbour-Architektur beschlossen und einige neue Regelungen geschaffen. Die GloBE-Verordnung zählt nun sämtliche Safe Harbour explizit auf, um einen besseren Überblick zu geben, und erklärt sie für in Liechtenstein anwendbar.
Zeitnahe Nutzung sichergestellt
Die Safe-Harbour-Regelungen entfalten ihre Wirkung ausschliesslich zugunsten der Unternehmensgruppen. Sie dienen als optionales Instrument für Steuerpflichtige, das es ermöglicht, unter bestimmten Voraussetzungen von einer vereinfachten Berechnung der Ergänzungssteuer zu profitieren. Dieses Wahlrecht soll bereits ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt ausgeübt werden können. Vor diesem Hintergrund wird die GloBE-Verordnung entsprechend angepasst. Die darin vorgesehenen Änderungen sind bereits auf Steuerjahre anwendbar, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen. Damit wird sichergestellt, dass Unternehmensgruppen die Safe-Harbour-Regelungen zeitnah nutzen können und frühzeitig Rechtssicherheit hinsichtlich ihrer steuerlichen Verpflichtungen erhalten.
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