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Fürstentum Liechtenstein

Regierung beantwortet Postulat betreffend Massnahmen gegen Missbrauch durch Deepfakes

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 31. März 2026, die Postulatsbeantwortung betreffend Massnahmen gegen Missbrauch durch Deepfakes zu Handen des Landtages verabschiedet.

Die Verbreitung nicht autorisierter Deepfakes und KI-generierter Inhalte nimmt zu. Mit Überweisung eines Postulats, am 1. Oktober 2025 bat der Landtag die Regierung, zu prüfen, wie auch in Liechtenstein verstärkt gegen dieses Problem vorgegangen werden kann. Zudem wurde die Regierung eingeladen, Massnahmen zu prüfen, die den Missbrauch von Deepfakes und KI-generierten Inhalten verhindern und die Bevölkerung sowie Institutionen vor den damit verbundenen Risiken schützen können. Dabei sollten rechtliche, technische und präventive Massnahmen analysiert werden, um mögliche Handlungsspielräume aufzuzeigen. Insbesondere sollte dargelegt werden, welche weiteren rechtlichen und technischen Massnahmen möglich sind, um Personen in Liechtenstein, die ohne ihre Einwilligung in KI-generierten Inhalten wie Bildern, Videos oder Audios auftauchen, besser zu schützen. Ebenfalls sollte geprüft werden, inwiefern Plattformen, die solche Inhalte verbreiten, zur Verantwortung gezogen werden können.

Zentrale Vorgaben in Digital Services Act und KI-Verordnung

Die Postulatsbeantwortung zeigt auf, dass Liechtenstein bereits über ein breites nationales Rechtsinstrumentarium verfügt, das den Umgang mit missbräuchlichen Deepfakes adressiert. Auf europäischer Ebene werden künftig der Digital Services Act und die KI-Verordnung zentrale Vorgaben für Kennzeichnungspflichten, Transparenzanforderungen und Pflichten von Online-Plattformen enthalten. Beide werden nach der EWR-Übernahme auch in Liechtenstein Gültigkeit erlangen. Zudem verfolgt die Regierung die jüngsten Entwicklungen in Deutschland und auf europäischer Ebene hinsichtlich regulatorischer Initiativen im Bereich nicht einvernehmlicher pornografischer Deepfakes aufmerksam. Sobald sich gesetzliche Lösungswege in umliegenden Ländern abzeichnen, erwägt die Regierung eine zeitnahe Umsetzung von Strafbarkeitsnormen, um Betroffene in Liechtenstein schützen zu können.

Die Postulatsbeantwortung verdeutlicht auch, dass technische Erkennungs- und Schutzmechanismen zwar unterstützend wirken, aber keinen vollständig verlässlichen Schutz gewährleisten können. Ergänzend bestehen im präventiven Bereich etablierte Strukturen der Medienbildung. Zu nennen sind hierbei insbesondere die Fachgruppe Medienkompetenz und schulische Programme. Diese sind darauf ausgelegt, Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen sowie die breite Bevölkerung für den Umgang mit Deepfakes zu sensibilisieren und ihnen Orientierung im digitalen Raum zu vermitteln.

Pressekontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Eve Beck, Generalsekretärin
T +423 236 74 37
Eve.Beck@regierung.li

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