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Fürstentum Liechtenstein

Vernehmlassungsbericht betreffend den Erlass eines Gesetzes über die Mechanismen zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung verabschiedet

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 3. März 2026 den Vernehmlassungsbericht betreffend den Erlass eines Gesetzes über die Mechanismen zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschegesetz, GwG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze verabschiedet.

Die gegenständliche Vorlage dient insbesondere der Umsetzung eines Grossteils der europäischen Vorgaben der Richtlinie (EU) 2024/1640 über die Mechanismen zur Bekämpfung der Geldwäsche ("AMLD6"). Die "AMLD6" ist Teil des sogenannten "EU-AML Pakets" zur Stärkung der Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (GW/TF). Die finalen Rechtsakte dieses "EU-AML Pakets" wurden am 19. Juni 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Neben der genannten "AMLD6" besteht das "EU-AML Paket" aus der Verordnung (EU) 2024/1624 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung ("AMLR"), der Verordnung (EU) 2023/1113 über die Übermittlung der Angaben bei Geldtransfers und Transfers bestimmter Kryptowerte ("TFR") und der Verordnung (EU) 2024/1620 zur Errichtung der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ("AMLAR"). Ziel dieser Reform ist die Schaffung eines europaweit einheitlichen Regelwerks mittels einer Vollharmonisierung der Sorgfaltspflichten im Wege der direkt anwendbaren "AMLR" (sog. "Single Rulebook") sowie eine entsprechende Konvergenz der Aufsichtspraxis in den Mitgliedstaaten.

Der Schwerpunkt der "AMLD6" hat sich daher grundlegend von der Festlegung materieller Sorgfaltspflichten hin zur Stärkung der behördlichen Zusammenarbeit und der Schaffung einheitlicher Rahmenbedingungen für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in den Mitgliedstaaten verschoben. Vor dem Hintergrund, dass die materiellen Sorgfaltspflichten nun in der direkt anwendbaren "AMLR" geregelt sind, liegt der Schwerpunkt der gegenständlichen Vorlage auf Bestimmungen über die Zuständigkeiten und Aufgaben der Behörden im Rahmen ihrer GW/TF-Aufsicht, die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen nationalen und europäischen Behörden sowie Bestimmungen über verwaltungsrechtliche Massnahmen und Strafbestimmungen.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 4. Juni 2026.

Pressekontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Eve Beck, Generalsekretärin
T +423 236 74 37
eve.beck@regierung.li

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