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Fürstentum Liechtenstein

Hinterlegung der Quote beim Internationalen Währungsfonds

Vaduz (ots)

Nach der Zustimmung des Landtags und des Stimmvolks ist Liechtenstein am 21. Oktober 2024 dem Internationalen Währungsfonds (IWF) beigetreten. Als Mitgliedsland beteiligt sich Liechtenstein über die sogenannte Quote am Kapital des IWF. Die Höhe dieser Kapitalbeteiligung wird nach der Grösse und Wirtschaftsstärke eines Landes berechnet und beträgt im Falle Liechtensteins 100 Mio. Sonderziehungsrechte bzw. nach aktuellem Kurs rund 117 Mio. Schweizer Franken.

Anfang April 2025 hat die Regierung fristgerecht innerhalb von 6 Monaten nach dem Beitritt die Hinterlegung dieser Quote vorgenommen. Wie bereits im Bericht und Antrag zum Beitritt zum IWF (BuA Nr. 2024/35) ausgeführt, wurde dabei die nötige Reserveposition von 25% der Quote bzw. 25 Mio. Sonderziehungsrechten beim IWF selber eingezahlt. Mit diesem Teil der Quote kann die Arbeit des IWF direkt unterstützt werden und auf diesen Betrag werden entsprechende Zinsen erwirtschaftet. Im Bedarfsfall können diese rund 29 Mio. Schweizer Franken jederzeit abgerufen werden. Die restlichen 75% bzw. 75 Mio. Sonderziehungsrechte (umgerechnet rund 88 Mio. Schweizer Franken) wurden als Lokalwährungsposition bei der Schweizerischen Nationalbank (SNB) hinterlegt. Um Opportunitätskosten zu vermeiden, wurde abgesehen von einer Mindesteinlage fast der gesamte Betrag der Lokalwährungsposition in Form einer Schuldurkunde bei der SNB hinterlegt.

Pressekontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Eve Beck, Generalsekretärin
T +423 236 74 37
eve.beck@regierung.li

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