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Fürstentum Liechtenstein

Was im Aquarium oder Gartenteich lebt, darf nicht in unsere Gewässer freigesetzt werden - Gemeinsame Sensibilisierungs- und Informationskampagne verschiedener Kantone und des Fürstentums Liechtenstein

Vaduz (ots)

Wer gebietsfremde Tiere und Pflanzen aus einem Aquarium oder Gartenteich in die Natur aussetzt, kann damit grossen Schaden an Biodiversität und Infrastruktur anrichten. Das Amt für Umwelt informiert gemeinsam mit Schweizer Kantonen, warum das Freilassen von gebietsfremden Tieren und Pflanzen aus Aquarien und Gartenteichen verboten ist, was beim Kauf zu beachten ist und welche Lösungen es gibt, wenn man Tiere und Pflanzen nicht mehr behalten kann oder will.

Immer wieder kommt es vor, dass Tiere oder Pflanzen aus Aquarien und Gartenteichen in Bächen, Flüssen oder Weihern entsorgt werden. Die Mehrheit der Aquarien- und Gartenteichlebewesen kann jedoch in unseren Gewässern nicht überleben. Jener kleine Teil, der sich zu etablieren vermag, kann als invasive Art grosse Schäden anrichten. Ausgesetzte Goldfische oder Rotwangen-Schmuckschildkröten fressen beispielsweise ganze Weiher leer und bedrohen damit seltene Amphibien- und Insektenarten. Freigelassene Grosskrebse aus Nordamerika übertragen die sogenannte Krebspest, eine Krankheit, die für einheimische Krebse tödlich ist. Auch Aquarienpflanzen, wie etwa das Brasilianische Tausendblatt, können problematisch sein, denn sie wachsen sehr schnell und bilden dichte, teppichartige Bestände. Es ist deshalb verboten, gebietsfremde Tiere und Pflanzen in der freien Natur ins Gewässer auszusetzen.

Empfehlungen für Personen mit Aquarien, Haustieren und Gartenteichen

Das Amt für Umwelt und die Schweizer Kantone informieren auf ihren Websites und anderen Kanälen über dieses Problem und geben Empfehlungen für Personen ab, die ihre Aquarien oder Gartenteiche nicht mehr behalten können oder wollen. Der wichtigste Grundsatz lautet: Bereits vor einer Anschaffung sollte man sich Gedanken machen, ob die nötige Zeit für Pflege und Unterhalt langfristig vorhanden ist und wie längere Abwesenheiten, etwa in den Sommerferien, abgedeckt werden können.

Empfehlungen, falls man Tiere oder Pflanzen nicht mehr behalten kann:

- Im Freundeskreis oder auf einer seriösen Verkaufsplattform ein neues Zuhause suchen oder eine Auffangstation kontaktieren.

- Wenn sich keine andere Lösung finden lässt: An eine Tierarztpraxis wenden.

- Wasserpflanzen im Kehricht oder einer professionellen Kompostieranlage entsorgen.

- Wasser aus Aquarien im Abwasser entsorgen (nicht in Dolen).

An der Informationsaktion beteiligen sich die Kantone Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Obwalden, Nidwalden, Schwyz, Solothurn, St. Gallen, Tessin, Thurgau, Wallis, Zug und Zürich und das Fürstentum Liechtenstein.

Link auf Website:

https://www.llv.li/de/privatpersonen/freizeit-umwelt-und-tierhaltung/wald-natur-landschaft-klima/neobiota

Pressekontakt:

Amt für Umwelt
Cathérine Frick
T +423 236 66 06
catherine.frick@llv.li

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