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Fürstentum Liechtenstein

ikr: SVU19 - Liechtenstein beteiligt sich an Schweizer Sicherheitsverbundsübung 2019 vom 11. bis 13. November 2019

Vaduz (ots)

Liechtenstein und die Schweiz verbindet seit Jahren eine ausgesprochen intensive Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich. Sowohl die grenzüberschreitende Polizeikooperation wie auch die Zusammenarbeit im Bereich des Bevölkerungsschutzes haben eine lange Tradition und sind ausgesprochen eng. Dies belegen zahlreiche Verträge, die in den vergangenen Jahren diesbezüglich mit der Schweiz abgeschlossen worden sind und die auch explizit gemeinsame Übungen vorsehen. Innenministerin Dominique Hasler hat daher bei einem Treffen mit Bundesrat Guy Parmelin am 25. August 2017 die Teilnahme Liechtensteins an der Sicherheitsverbundsübung 2019 vereinbart.

"Die Mitwirkung an dieser gesamtschweizerischen Stabsrahmenübung bietet die hervorragende Gelegenheit, das Funktionieren der Krisenbewältigungsstrukturen in Liechtenstein sowie das Zusammenwirken mit den schweizerischen Sicherheitsorganisationen zu überprüfen", erklärt Innenministerin Dominique Hasler.

Erstmals wird zudem auch die Regierung an einer solchen Sicherheitsübung mitwirken. Die Regierung wird mit den Verantwortlichen des Landesführungsstabs einen Übungsrapport abhalten und sich mit Fragestellungen befassen, die bei der Bewältigung einer ausserordentlichen Lage in die Zuständigkeit der Regierung fallen und nicht mehr auf operativer Ebene entschieden werden können.

In der Schweiz soll mit der SVU19 vom 11. bis zum 13. November das Zusammenwirken der zahlreichen Sicherheitsorganisationen und Stäbe auf Bundes- und kantonaler Ebene überprüft werden. Dafür wird als Übungsszenario eine anhaltende Terrorbedrohung konstruiert.

In Liechtenstein werden mit der Übungsteilnahme vor allem vier Ziele verfolgt:

1. Aufwuchs der Führungsstrukturen mit zunehmender Lageeskalation vom Polizeiführungs- zum Landesführungsstab unter Einbezug der Regierung: Die operative, strategische und politische Führungsebene müssen ihre Verantwortlichkeiten kennen und die Schnittstellen funktionieren.

2. Überprüfen des Lageverbunds Schweiz-Liechtenstein anhand der gemeinsam betriebenen Lagedarstellungssysteme ELD NAZ (elektronisches Lagedarstellungssystem der nationalen Alarmzentrale der Schweiz) LAFIS (Lage- Führungs- und Informationssystem):

Für eine professionelle Lagebewältigung braucht es ein einheitliches Lagebild. Dieses wird durch die beiden Systeme ELD NAZ und LAFIS ermöglicht, das sowohl die Landespolizei wie auch zahlreiche Sicherheitspartner in der Schweiz betreiben.

3. Teilnahme als Nachbarstaat am gesamtschweizerischen Ressourcenmanagement in einer ausserordentlicher Lage: Eine ausserordentliche Lage in Liechtenstein kann ohne Unterstützung aus der Schweiz kaum bewältigt werden. Wie funktioniert das in einer ausserordentlichen Lage, wenn die Schweizer Sicherheitsorganisationen selbst an ihre Ressourcengrenzen stossen.

4.Koordination der Krisenkommunikation auf Regierungsebene: In einer andauernden schweren Terrorlage ist neben der operativen Ereigniskommunikation auch die politische bzw. Krisenkommunikation gefragt. Bei einer grenzüberschreitenden Lage will diese zudem auch mit der Krisenkommunikation des Schweizer Bundesrates abgestimmt sein.

Das Übungsszenario

Bei einem Terroranschlag auf die UNO im Jahr 2017 sind drei Mitglieder der Global Liberation Front (GLF) - eine fiktive Terrororganisation aus dem fiktiven Staat Agrarien - festgenommen worden. Ihnen soll am 13. November in Bellinzona vor dem Bundesstrafgericht der Prozess gemacht werden. Die GLF will das verhindern, die 'Geneva Three' freipressen und überzieht deshalb die Schweiz seit Monaten mit Sabotageakten gegen kritische Infrastrukturen (Bsp. Wasserversorgung) und Gewalt (Anschläge auf Autobahnraststätte und Paketverteilzentrum sowie Attentate gegen Personen). Ebenso manipuliert die GLF mit Internet-Trolls und Cyberangriffen die öffentliche Meinung. Nachrichtenportale und soziale Medien werden mit Falschmeldungen gefüttert. Am 8. November detoniert eine Bombe im Hauptbahnhof Zürich, wobei zahlreiche Menschen ums Leben kommen und noch mehr verletzt werden. Der öffentliche Verkehr in der Schweiz bricht zusammen. Mit dieser Ausgangslage startet die Übung am kommenden Montag.

Liechtenstein ist von den Auswirkungen der Terrorlage in der Schweiz - Anschlägen- und Sabotageankündigungen der GLF in Grenznähe, Zusammenbruch des ÖV in der Schweiz - indirekt betroffen. Zudem gibt es Hinweise, dass Liechtenstein zur Beschaffung von Finanzmitteln für die GLF benutzt wird (Raubüberfall von GLF-Mitgliedern im September in Vaduz). Ob sich Liechtensteiner Staatsbürger und -bürgerinnen unter den Opfern des Anschlags auf den Hauptbahnhof in Zürich befinden ist noch unklar.

Für die Bewältigung einer Terrorlage ist in Liechtenstein der Polizeiführungsstab der Landespolizei zuständig. Mit zunehmender Eskalation sind jedoch auch Bevölkerungsschutzthemen zu bearbeiten: Landesversorgung bei Zusammenbruch der Verkehrsinfrastruktur in der Schweiz, Angriff auf kritische Infrastruktur wie beispielsweise Strom- oder Gasversorgung. Aus diesem Grund erfolgt ein Aufwuchs des Polizeiführungsstabs zum Landesführungsstab.

Dieses Vorgehen entspricht dem normalen Vorgehen einer Krisenbewältigung in Liechtenstein. Was in normalen und besonderen Lagen gelebte Praxis ist, darf auch in ausserordentlichen Lagen nicht verändert werden. Vielmehr geht es bei der SVU19 darum, festzustellen, wo Verbesserungen möglich sind und welche Schnittstellen noch optimiert werden können. In der Planung und Vorbereitung auf die Übung konnten bereits wichtige Erkenntnisse gewonnen und Lehren gezogen werden. Ohne der Stabsrahmenübung vom 11. bis 13. November vorzugreifen, kann aber schon festgestellt werden, dass sich für die Krisenbewältigungsstrukturen in Liechtenstein die Teilnahme an der SVU19 zweifellos gelohnt hat.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Bildung und Umwelt
Emanuel Banzer, Leiter Amt für Bevölkerungsschutz
T +423 236 68 56

Medienstelle
Landespolizei des Fürstentums Liechtenstein
T +423 236 78 72

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